Natürlich kann ich die Heizkörper regulieren: "An" oder "Aus"!
Kannst Du das näher erklären?
Keine funktionierenden Thermostatköpfe vorhanden mit * 1 2 3 4 5 - Einstellungen vorhanden?
Natürlich kann ich die Heizkörper regulieren: "An" oder "Aus"!
Kannst Du das näher erklären?
Keine funktionierenden Thermostatköpfe vorhanden mit * 1 2 3 4 5 - Einstellungen vorhanden?
In unserem Mietvertrag ist die Untervermietung ausgeschlossen.
Bitte die GENAUE Formulierung.
Wo steht was von Schadensfall? Trockenlegung kann auch durchaus im Zusammenhang mit der Drainagelegung der Aussenwand passieren.
Was haltet Ihr von dem Zauberwörtchen "Baumangel"?![]()
Naja sieht so aus als hätte sich mein Vertrag automatisch um 12 Monate verlängert ![]()
Ich möchte Dir nicht zu nahe treten, aber Du machst mir einen recht hilflosen und blauäugigen Eindruck.
Denk' mal nach: Eigentlich kann Dir niemand ein Produkt unter Anschaffungspreis anbieten. Irgendwann knallt es, TelDaFax schon vergessen?
die anschließend notwendigen Maler/Tapezierarbeiten an der Wand soll der Mieter selbst, auf eigene Kosten, erledigen/durchführen lassen.
Aufgrund welcher Vereinbarung/welcher Rechtsvorschrift?
Evtl. noch Seidentapete.... im Keller?
Die feuchte Wand eines mitgemieteten Kellerraumes wurde durch ein Firma trockengelegt.
Wer trägt die Kosten für die Malerarbeiten an der Wand im Kellerraum?
Derjenige, der die Arbeiten beauftragt hat.
TripleX36:
"Mittlerweile habe ich die FlexStrom AG zwei mal angeschrieben bzgl. eines Tarifwechsels und keine Antwort bekommen (obwohl sie garantieren innerhalb von 24h zu antworten)! -> schlechter Service"
Dann denke Dir mal Deinen Teil...
"gibt es Fristen, die ich beim Anbieterwechsel beachten muss? Entschuldigt die dumme Frage aber habe wirklich keine Ahnung..."
Wir kennen nicht die AGB dieser Firma, musst schon selbst nachlesen.
Oder er versucht die Möglichkeiten auszuloten, sich freizukämpfen. Zumindest wäre er nicht der erste, der dies versucht und auch gelingt, Da mal stöbern [url=http://forum.energienetz.de/index.php/board,731.0.html]Vertragliches[/url]
Jetzt wäre natürlich die Frage, ob er solche Sachen (wegen Wirtschaftlichkeitsgebot) prüfen lassen müsste.
Du bist ein Fuchs!!:):)
Evtl ist darin auch ein Preiserhöhung versteckt. Da könnte der Artikel interessant sein:
Verbraucherzentrale Hamburg | - Flexstrom: Nicht empfehlenswert
Super-Link!!:):):)
Hallo Dragonfly;
langer Text, kurzer Sinn: Von der Isolierfirma wurde offensichtlich bei den Arbeiten die Steigleitung vom AbschlussPunktLinientechnik (früher auch EVz - Endverzweiger - genannt) zu einer Unterverteilung beschädigt, also unterbrochen.
Dies ist eindeutig VM_Sache, welcher den Schwarzen Peter an die bauausführende Firma weitergeben sollte, und zwar möglichst rasch.
Zur Info Im Haus der alten Dame werden seit Jahren 2 Zimmer im 1. Stock vermietet ein Badezimmer befindet sich in 1. Stock nur für die Mieter. eins im Erdgeschoß für die Dame eine Dusche und Waschraum im Keller.
Die Zimmer wurden bisher über House and Room an junge Frauen für drei Monate vermietet
Das kann keine Antwort auf meine Frage in Posting #7 sein.:(
Kleines Rechenbeispiel:
Jeden Tag duschen für 10 Minuten bedeuten:
365 Tage * 10 Minuten = 60 Stunden
60 Stunden * 21 kW (Leistung des Durchlauferhitzers) = 1.277 kWh
60 Stunden * 18 kW (Leistung eines kleineren DE) = 1.095 kWh
Nicht schlecht, Herr Specht...
wenn man sich "etwas" Mühe gibt, lässt sich solch ein hoher Verbrauch schon erklären.
Dennoch sollte unser Fragesteller, bevor er eine Energieberatung aufsucht, folgendes klären, was die EB ihn nämlich mit Sicherheit auch fragen würde:
Richtiger Zähler richtig abgelesen?
Da er hier wohl einen Zwischenhändler hat: Wurde dem auch der korrekte Anfangszählerstand bei Beginn des Vertragsverhältnisses des richtigen Zählers mitgeteilt?
Gab es zwischenzeitlich eine Zählerauswechslung (Z_Nummern vergleichen!!!)?
Wieso eine kWh-Kommastelle (...,1)?
"Denken Sie, dass ich mich mal die örtliche Energieberatung wenden sollte?"
Ja.
"Oder mit wem kann ich darüber sprechen? Schließlich kennt sich keiner aus meinem Bekanntenkreis auch nur annähernd mit dem Thema aus."
Fachwissen ist eigentlich nicht so sehr gefragt, sondern eher detektivisches Engagement. Viel Glück und Erfolg!
P.S.: mein Vormieter hatte einen ähnlich hohen Verbauch
Ich würde da doch mal mit fachkundigen Bekannten recherchieren. Da stimmt doch was nicht...
Hier Wortlaut der Kündigung.
Hiermit bekommen Sie die fristloose Kündigung.Vorübergegehnde möb. Zimmer
sind sofort Kündbar.Da wir bis dato keine Kaution erhalten haben und betrogen und belogen worden ,geben wir Ihnen bis 15.12.2012 Uhrzeit 12:00
Uhr auszuziehen. begehung Schlüsselübergabe ca 12:15-12:30
Unterschrift.
Ich würde dieser Kündigung widersprechen, da sie nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Mehr würde ich nicht schreiben.
Hast Du ein möbliertes Zimmer gemietet, tatsächlich UND auch im MV so beschrieben?
OB Du tatsächlich betrogen und belogen hast, müsste man mal im strafrechtlichen Sinne überprüfen...
Die VM wird es sicher(?) beweisen können...
Das Datum ist rechtswidrig, korrekt wäre gem. § 573 c BGB Ende des Monats. Lies' mal hier das was im Kästchen steht: Info 91, Kündigungsfristen
Der Kühlschrank, der hier seitens meines Vermieters eingebaut ist, ist schätzungsweise mindestens 20 Jahre alt. Darüber hinaus beziehe ich warmes Wasser über einen Durchlauferhitzer.
Denkt ihr, dass es sinnvoll ist mal mit meinem Vermieter zu sprechen (bspw. Modernisierung etc.)?!
Miteinander zu sprechen ist immer sinnvoll. Nur: rechtlich hast Du keine Ansprüche auf Modernisierungen.
da ich nicht weiß ob der erste Satz ironisch gemeint war oder nicht:
Nein, auch ich als VM wäre nicht erfreut, wenn gute Mieter gehen. Man weiss ja nicht, was dann kommt...
... bin aber gestern bereits ausgezogen und hatte heute "Übergabe" mit einen Makler von meinen Vermieter.
Da ich natürlich in meinen 2 Jahren Mietzeit auch etwas die Wände gestrichen habe mit dezenten Farben, um mich etwas wohnlich einzurichten. Es handelt sich hierbei um 3 hellbraune längs Streifen im Wohnzimmer und 3 Lila streifen im Schlafzimmer.
Hallo Nancy,
die Mietsache hast Du grundsätzlich an Deinen Vertragspartner/Vermieter zurückzugeben, es sei denn, er hat jemanden schriftlich bevollmächtigt.
Unsere sehr gemütliche Wohnung hat übrigens weisse Wände, grobkörnige Raufaser.
naja mit ner 4 köpfigen familie ist es nicht so einfach mal kurz auszuziehen. und natürlich immer ein kosten faktor
Verstehe. Finde eine Lösung, und der nächste (Nobel)Preis ist Dir sicher...:o
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