Malerarbeiten nacherfolgter Reparatur

  • Die feuchte Wand eines mitgemieteten Kellerraumes wurde durch ein Firma trockengelegt.
    Wer trägt die Kosten für die Malerarbeiten an der Wand im Kellerraum?
    Vermieter lehnt Übernahme der Kosten ab, dieses sei Sache des Mieters.

  • Die feuchte Wand eines mitgemieteten Kellerraumes wurde durch ein Firma trockengelegt.
    Wer trägt die Kosten für die Malerarbeiten an der Wand im Kellerraum?


    Derjenige, der die Arbeiten beauftragt hat.

  • Vielen Dank für die rasche Antwort!
    Leider stehe ich bei der Antwort etwas auf dem Schlauch...
    Die Wand trocken legen zu lassen war Vermieter Angelegenheit, die anschließend notwendigen Maler/Tapezierarbeiten an der Wand soll der Mieter selbst, auf eigene Kosten, erledigen/durchführen lassen.

  • Zitat

    Leider stehe ich bei der Antwort etwas auf dem Schlauch...

    Was ist denn daran so schwer zu verstehen? Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Und in diesem Fall auch den alten Zustand wieder herstellen.

    Aber wer tapeziert in einem Keller die Wände?

  • Ich glaube ihr redet aneinander vorbei.

    Klar wenn der Mieter die Musik bestellt muss er sie auch zahlen.

    Aber ich denke es kommt hier auf die Formulierung der Schönheitsreparaturenklausel im Mietvertrag an, denn das Streichen des Kellers gehört imho zu den Schönheitsreparaturen.

  • die anschließend notwendigen Maler/Tapezierarbeiten an der Wand soll der Mieter selbst, auf eigene Kosten, erledigen/durchführen lassen.


    Aufgrund welcher Vereinbarung/welcher Rechtsvorschrift?
    Evtl. noch Seidentapete.... im Keller?

  • Eine Schönheitsreparatur kann ich nicht erkennen.
    Es war ein Schadenfall eingetreten und im Gefolge dessen auch die Kellerwand in Mitleidenschaft gezogen. Für die Behebung des Schadens war der Vermieter in der Pflicht, dazu gehören auch die Kolateralschäden.

  • Wo steht was von Schadensfall? Trockenlegung kann auch durchaus im Zusammenhang mit der Drainagelegung der Aussenwand passieren.
    Wenn der Keller vorher nicht grossartig gestrichen war und der Mieter jetzt einen Neuanstrich wünscht sehe ich das als Mietersache.
    Wenn es ein Schadensfall wäre, würde die Versicherung den Anstrich imho mittragen sodass die Frage sich nicht stellen würde. Daher gehe ich nicht von einem "Wasserschaden" aus.

  • Wo steht was von Schadensfall? Trockenlegung kann auch durchaus im Zusammenhang mit der Drainagelegung der Aussenwand passieren.


    Was haltet Ihr von dem Zauberwörtchen "Baumangel"?:cool:

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