trotzdem soll ich meine Wäsche nicht mehr in der Wohnung trocknen.
Ich würde einige strohtrockene neckische Sachen aufhängen...![]()
trotzdem soll ich meine Wäsche nicht mehr in der Wohnung trocknen.
Ich würde einige strohtrockene neckische Sachen aufhängen...![]()
Hallogrammaro,
Dein VM hat es sich m.E. zu einfach gemacht und dem Provider aufgegeben, nach Gebäudedurchschnittsverbrauch abzurechnen anstelle der Durchschnittsverbräuche der betroffenen Räume, im § 9a (1) HKVO zuerst genannt.
Nebenbei: Defekte HKVs sind umgehend auszuwechseln; wer will hier denn wohl auf Mieterkosten Geldsparen...?![]()
Meine Berechnung sieht dann folgendermassen aus:
Schlafzimmer, 1.9.-31.12.2010, 82,25 VE. Das macht lt. Heizgradtagetabelle nach DIN 4713, Teil 5, 390/1000 eines Jahres, also 210,90 VE auf das Jahr hochgerechnet (und Dir wurden 570 VE berechnet).
Bad, 1.9.-31.12.2010, 8,8 VE. Das macht lt. Heizgradtagetabelle nach DIN 4713, Teil 5, 390/1000 eines Jahres, also 22,56 VE auf das Jahr hochgerechnet (und Dir wurden 570 VE berechnet.
Soweit zu der hier anzuwendenden Berechnungsmethode.
Wichtig: Wurden die Heizkosten nach 30% Grundkosten (mietflächenanteilig) und 70% Verbrauchskosten berechnet?
Gestern kam nun der nächste Brief des Vermieter-Anwalts. Was mich daran empört, ist, dass als Beweis für das Wäschetrocknen in der Wohnung (das ich nie abgestritten habe) Fotos angehängt sind. Die haben meine Vermieter gemacht, indem sie sich (in ihrem Garten) direkt an meine Balkonbrüstung gestellt und in mein Wohnzimmer rein fotografiert haben. Ist sowas erlaubt?
Ich würde den Mieterbund-Anwalt fragen, ob damit nicht der Straftatbestand der Hausfriedensbruchs erfüllt ist. Google doch erst mal.
Davon mal abgesehen, Wäschetrocknen in der Wohnung kann der VM nicht verbieten, solange hieraus keine Schäden beweisbar entstehen können. Meine Meinung.
übernächste Woche bekomme ich ne Dämmung. Die Rechnung muss ich leider Übernehmen.
Das verstehe, wer will. Ich jedenfalls nicht.
Hallo Mieter 12,
"Als ich am 15 Juli 2011 in eine 100m² Wohnung eingezogen bin, ( Miete 400 Euro ohne Strom und Gas) wurde mir in Begleitung meiner Eltern mitgeteilt, dass in dem Altbau eine Wärmedämmung in den Außenwänden, sowie auch zwischen meiner Zimmerdecke und dem darüber liegenden Dachgeschoss vorhanden ist."
Waren aber keine vertraglich zugesicherten Eigenschaften.
"Meine Gas -und Stromrechnung Ende 2011 war durch das Bewohnen eines halben Jahres ausgesprochen günstig ausgefallen."
Die zweite jahreshälfte liegt ja auch temperaturmässig deutlich günstiger als die erste.
"Mir wurde ein Abschlag von 44 € pro Monat empfohlen. Mein Gedanke... WOW wirklich gut isoliert. Leider hat die Gas- und Stromabrechnung von 2012 die Wahrheit offenbart. Eine Nachzahlung von 1700 Euro flog in mein Haus, gefolgt von einer neuen Abschlagszahlung von 250€ /Monat."
Dies kann nur bei Einsichtnahme in die Keizkostenabrechnung beurteilt werden.
"Bei der Besichtigung stellten wir beide fest, dass es gar keine Dämmung in meiner Decke gibt. Auch ist keine Dämmung zu den Dachziegeln vorhanden. Dies war mir aber bei Einzug bewusst. Dies bedeutet das ich den ganzen letzten Winter in die Luft geheizt habe."
Google mal nach Wärmeschutzverordnung.
1. Wenn ich eine vernünftige Wärmedämmung bekommen werde, wie
schlägt das auf meine Miete bzw. darf der Vermieter meine
Miete anpassen? Immerhin zahle ich ja eigentlich auf eine
gedämmte Wohnung.
Mieterhöhung nein.
2. Sollte ich keine Dämmung bekommen, was kann ich machen?
-->> Oben Wärmeschutzverordnung, vieleicht macht der VM etwas?
3. Bin ich überhaupt im Recht mit meinem Gefühl einer Teilschuld
des Vermieters an den hohen Energiekosten. Hab ihm ja von
Anfang an klar gemacht das mir eine Wärmedämmung in einer
Wohnung sehr wichtig ist. Kann ich von meinem Vermieter
eine Teilübernahme der Nachzahlung fordern?
Rechtssicher nicht.
"Zu seiner Entlastung will ich sagen, dass ...
Wie verhält es sich mit Unwissenheit und Aussagen?"
Essig.
Der erste Mensch der darüber klagt wieder einschlafen zu können![]()
Wegen ca. Minuten Motorengeräusch? Nichts.
Modellautochen unter die Bettdecke...![]()
1. die abrechnung enthielt "trinkgelder". Ist es rechtens, trinkgelder die mein vermieter der putzfrau, heizungsmonteur usw gibt, auf die parteien umzulegen?
2. ist es rechtens, besucher die am we kommen als halbe person zu berechnen? und für 2012 als er auch mal unter der woche kam, als ganze person?
3. blöderweise stand keller nicht im mietvertrag drin. ist mir leider auch erst aufgefallen als es darum ging. habe ich irgendwelche ansprüche, wegen dieser thematik?????????
Auch mit weniger unnötigen Satzzeichen hätte Bohlen geantwortet: "Dreimal Nein".
@ Berny:
Was Breuly meint, dass er auch das Treppenlicht für das Treppenhaus mit bezahlt, obwohl seine Wohnung einen separaten Eingang hat und er das Treppenhaus nicht nutzt...
Ist mir schon klar, Gruwo. Aber da es ihm, wie er schreibt, um's Prinzip geht, sollte er sich auch prinzipiell deutlicher artikulieren.
Ansonsten bleibt Ihnen nur das Faustrecht oder eine Wohnsitzveränderung in die Taiga oder Wüste
Hier soll man z.Zt. auch viel Ruhe haben: Livecam
Danke für den Link, werde mich da mal einlesen ...
Ist doch nett, Dich mal wieder hier zu lesen...:)
"Strom für die Heizung wäre doch -mit den Abrechnungsmodalitäten z.B. 70/30% Verbrauch/qm- den Heizkosten zuzuordenen,"
Yes.
"verbraucht die Heizung 1000 kw/h Strom im Jahr - das wäre ja nur die Pumpe,"
Egal, wv. die Heizung verbraucht, sie braucht Strom für die Steuerung, Umwälzpumpe und Kesselladepumpe (bei verbundenen Zentralheizungsanlagen).
Hallo Tacheles,
in dem von mir bewohnten 8erMFH beträgt der Hausstrom 362 kWh,
in dem von mir vermieteten 5erMFH beträgt der Hausstrom 235 kWh,
Alles pro Jahr.
Heizungsbetriebsstrom nicht mitgerechnet.
Aber er legt den Allgemeinstrom zu 100% auf mich um.
Ähem, Du zahlst den Allgemeinstrom des gesamten Hauses...?
Hallo Visconte1702,
grundsätzlich haben beide Mietobjekte bzw. Mietverträge miteinander nichts zu tun und können auch nicht durch irgendwelche Bedingungen aneinander gekoppelt werden (musste ich neulich selbst erfahren, war in's Nachbarhaus umgezogen).
Die alte Wohnung ist wohl zum 31.12. gekündigt, Kündigung auch bestätigt. Evtl. Nachmieter ist für Dich kein Thema. Punkt.
Um die neue Wohnung solltest Du Dich jetzt bemühen, und die Bedingungen stellt der Vermieter hierzu.
Dieses Jahr hat mir die Hausverwaltung für die BK von 2011 nur 600EUR angerechnet, da sie die 300EUR Stellplatzmiete für 1 Jahr abgezogen haben bzw. raus gerechnet haben, und ich somit eine Nachzahlung von 300EUR bekommen habe. Auf Nachfrage und Wiederspruch hat man mir gesagt, dass das so Rechtens ist und er mir keine Information geben hätte müssen.
Dummes Zeugs! Mieten oder dgl. egal welcher Art haben auf Betriebskostenabrechnungen nichts zu suchen.
Hallo Vermaster,
die Zahlungen der Dez.-+Januarmieten scheinen nun wohl gesichert zu sein. Und falls nicht, ändert es auch nichts, Du wirst wohl Ende Januar ausziehen. Bis dahin wirst Du doch wohl eine neue Bleibe finden, oder?
..und eben das sehe ich durch die handschriftliche Ergänzung (Heizkosten nach Ermittlung am Jahresende) nicht so. Auch wenn die gesamte Formulierung im Mietvetrag äußerst unglücklich ist.
Ist sie wirklich. Der Fragesteller sollte mal schreiben, ob die Formulierung im MV tatsächlich so ist:
"Nebenkostenpauschale (vorauszahlung) 85,-
Heizkosten nach Ermittlung am Jahresende"
ODER ob man sinngemäss daraus schliessen kann, dass der Mieter die Heizkosten zu tragen hat.
Und ja, die Kündigung ist richtig zugestellt. Das wäre sie auch wenn sie die VMn ... an die Zimmertür getackert hätte.
Njet, das wäre ausserhalb der Mietsache.
Hallo Sven,
dieses leidige Thema tritt in letzter Zeit leider immer häufiger auf.
Ob es etwas bringt, wenn Du dem Vermieter Mietminderung androhst und er dann evtl. Schadenersatzforderungen den Störern ggü ankündigt, weiss ich nicht...
Sorry:(
Ja danke für den tollen Hinweis mit dem neuen Thread. Wenn man in dem Forum mal finden könnte wie das geht?! Konnte gestern nach meiner Registrierung ausschließlich Antworten. Aber danke für die freundliche Reaktion. Immer gern.
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