Hallo Martin1,
ich würde die Miete um 1% kürzen.
Beiträge von Berny
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Hallo Jochen,
blau gilt als kalte Farbe, welche ich nicht haben würde wollen. Ich empfehle Dir, die Wand weiss zu streichen, damit nimmst Du der Vermieterin den Wind aus den Segeln und vermeidest mögliche Probleme. Nimm' eine gut deckende Farbe, damit Du nur einmal zu streichen brauchst. -
Leland Gaunt:
"... auch die Namensschilder angebracht werden. Klingel vor der Wohnanlage,"
- Brauchen wir nicht."Klingel an der Hauseingangstür,"
- Bei uns ebenso."an der Wohnungstür,"
- Praktisch für Spitzbuben o.ä. ..."Briefkasten."
- Bei uns ebenso."3 davon sind austauschbar gestaltet,"
- Bei uns 1."An der Wohnungstür sind allerdings nach WEG-Beschluss einheitliche gravierte Schilder vorgeschrieben."
- Dumm..."Beim örtlichen Schlüssel- und Gravurdienst kosten diese Schilder einzeln 11,50€."
- Gibt es nur einen?"Folge: ein ordentlich, einheitliches Bild und hohe Übersichtlichkeit."
- Wer es mag... -
Festgestellt habe ich bei den Kabel- Gebühren folgendes : stets unterschiedliche Gebühren, von 69,76 € - 166, 56 €
Mal hoch mal runter immer im Wechsel. 2010 > 69,76 € 2011 > 157,20 € ( mehr als 150% Aufschlag )
Woran liegt das und ist das normal?
Ich würde doch mal den Rechnungsersteller fragen... -
Hallo Maierline,
wie alt sind denn die Wasserzwischenzähler? Sie sind übrigend alle 5 Jahre zu eichen bzw. "eichzutauschen".
Auf die vom VM vorgelegte Wasserkostenabrechnung würde ich mich nicht einlassen. Wenn mit den WZ (welche übrigens um +/- 20% abweichen dürfen) oder auch mit dem Rohrnetz etwas nicht stimmen sollte, dann sind die Wasserkosten mietflächenaneilig abzurechnen.
"Die Abrechnung für 2015 weist allerdings trotzdem ein hohes dreistelliges Guthaben für mich aus, ..."
- Dann lass' Dir das doch auszahlen."Wie lange hat er Zeit, ein so hohes Guthaben auszuzahlen?"
- Einen Monat nach Zugang der Abrechnung. -
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Der BGH hat sich bisher mit dem umgekehrten Fall beschäftigt, wo die Kosten zu gering angesetzt wurden: http://www.mietrecht.org/nebenkosten/ne…ung-zu-niedrig/
Besonders interessant auf dieser Webseite der Artikel "Inhalt: Was tun bei zu eiteriger Nebenkostenvorauszahlung?"... Da hilft wohl nur noch Betaisodona oder ein Skalpellll...:o -
Die Absenkung der Temperatur auf 16 Grad während der Nachtzeit (Nachabsenkung von 24 bis 6:00 Uhr) ist im Interesse einer Energieeinsparung aber zulässig (AG Hannover Beschl. v. 22.12.1983 – 514 C 18524/83),
Noch mehr Energie könnte "eingespart" werden, wenn die Heizung ausgeschaltet werden würde...:o
Sinnvoll ist meiner Erfahrung nach jedoch, nachts um nur 2° abzusenken, da dann morgens nicht soo lange aufgeheizt werden müsste. -
Interessent:
"Letztlich widersprechen derart hoch angesetzte Nebenkosten..."
- Nebenkosten ODER pauschalierte Nebenkosten?"doch offensichtlich dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz."
- Ja, falls es nicht pauschalierte NK sind."Ich habe dazu nur Folgendes gefunden: "Zu beachten ist, dass eine vertragliche Regelung, nach der inhaltlich vom Wirtschaftlichkeitsgrundsatz zum Nachteil des Mieters abgewichen wird, nicht rechtswirksam ist (§§ 556 Abs. 4, 560 Abs. 6 BGB). Der Mieter kann dementsprechend nicht verpflichtet werden, unnötige Kosten zu tragen oder solche, die dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz nicht entsprechen."
- Richtig."Unser Problem wäre ja, den Vermieter dazu zu bringen, eine klare Kostenaufstellung zu machen, damit wir den Nachweis führen können, dass diese zu hoch angesetzt sind."
- Nur bei nicht pauschalierten NK."Ist er verpflichtet, uns vor Vertragsunterzeichnung eine solche zu erstellen?"
- Nein. -
Hallo Andrea,
"...hat ihr der Vermieter mit einer Kündigung gegen Ende diesen Jahres gedroht wenn sie die Wohnung nicht tapeziert."
- Solchen Blödsinn habe ich bis jetzt noch nie gehört bzw. gelesen."Sie wohnt seit 10 Jahren dort und hat kahle aber ordentliche Wände welche sie auch nicht stören."
- und den Vermieter gehen sie überhaupt nichts an. Im Gegenteil, der Mieter darf sogar die Wohnung verwahrlosen lassen, solange von ihr keine Gefahr ausgeht."Nächstes Jahr läuft wohl die Bezuschussung für die Wohnungen in diesem Haus aus und wir werden das Gefühl nicht los, dass der Vermieter sich deshalb irgendwelche vorgeschobenen Argumente ausdenkt um die finanziell schlechter gestellten Mieter durch zahlungskräftigere Mieter zu ersetzen."
- Solange der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem MV nachkommt, sehe ich da keine Gefahr.
Ist es ein normaler Mietvertrag, oder gibt es da irgendwelche Bestimmungen, welche ...? -
Meine Frage ist nun, ob dies möglich ist bei Indexmietverträgen oder nur nach §558 Mieterhöhung auf Vergleichsmiete?
Hallo Winona,
ob Du in einem VERmieter-Forum besser beraten wirst? -
dennoch war ein Spalt zu sehen. Schon nach wenigen Stunden kam wieder ein Spalt und es zieht wieder Luft in das Haus von draußen rein.
was für Möglichkeiten habe ich, dass de Tür so schnell wie möglich repariert wird?
Wie berets gesag, den Vermieter informieren.
Wo ist denn der Spalt? -
Mein Vermieter hat mir damals erklärt, dass man zum Ablüften eben die Tür aufmachen muss.
Und abgesehen davon ist eben nur dieser Schacht da, der aber von innen zu ist, bis auf ein paar Löcher.
Dann machste eben ein paar Löcher mehr hinein und prüfst, ob bei geöffneter Tür genügend Luftdurchsatz ist. Ist bei meinem innenliegenden schimmelfreien Bad nicht viel anders. -
Hallo Wohnung2017,
"gratuliere",


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Erkennen tue ich vor allem eine extrem vekalkte Armatur.
Ein elektrischer Lüfter ist wohl je nach Bauordnung schon normalerweise vorgschrieben, wobei mir das auch nach einem aussieht. Vieleicht funktioniert er nur nicht?
Das wäre auch mal zu überprüfen. Mir fiel bei einem Bild auf, dass die Armatur stark beschlagen ist. Scheint aber normal zu sein, da sie kalt und Luft ja warm ist. Aber abtrocknen könnte man sie ja trotzdem mal. -
Danke für die bisherigen Antworten, werde mich dann mal daran setzten und schauen wie ich die Termine legen kann.
... welche Du dann freundlicherweise dem VM mitteilen kannst, damit der dann wiederum entsprechend disponieren kann. -
Aber bis wann muss ich den ersten Interessententermin und den Maklertermin machen, gibt es eine Frist ? Sprich muss ich den ersten Termin innerhalb von 3 Tagen oder 3 Wochen machen.
Damit meine ich nicht die Frist die der Makler/Vermieter einhalten muss wenn er eine Besichtigung anmeldet/anfragt -
Gibt es eine Frist bis wann ich dem Makler rein lassen muss zwecks Objektbesichtigung NICHT für eine Besichtigung von Interessenten.
Nur mit schriftlicher Originalvollmacht und nach rechtzeitiger Terminabsprache. -
Hallo Isa,
"Mein Mietvertrag beginnt zum 01.02.2017. Im Mietvertrag beim Punkt Staffelmiete steht eben genau das wie vereinbart, wo ich aber etwas (weiß nicht ob berechtigt) skeptisch bin:"
- Kommt auf die Formulierung an."01.01.2017 -x10€
01.01.2019 -x20€
01.01.2020 -x30€"
- Was soll das bedeuten?"Wenn der Vermieter sagt, es erhöht sich nach 2 Jahren und ich zum 01.02.2017 einziehe, müsste da nicht überall in den Jahren der 01.02. und nicht beginnend ab 01.01. stehen? Sonst erhöht es sich ja schon nach 1 Jahr und 11 Mon."
- Ich tendiere auch zu dieser Ansicht."Habe ihn gerade gefragt, er meinte nein das ist so richtig, das beginnt zum Anfang des Jahres."
- Rechtsgrundlage...? -
Hallo Forumuser,
ein Makler hat Euch grundsätzlich nichts zu sagen. Euer Ansprechpartner ist und bleibt Euer Mietvertragspartner ("VM").
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