Hallo habmalnefrage,
mir scheint, dass Frisch- und Niederschlagswasser prima durcheinander gewürfelt wurden...:
"Be- und Entwässerung/Niederschlagswasser wurde anteilig nach m² (50 von 660,40) umgelegt, was allein schon 192,41 €, ausmachen soll."
Scheint mir viel zu hoch zu sein. In meinem Vermietobjekt sind das ca. 1€ pro m² Grundstücksfläche und Jahr, d.h., dass eine 50m² Wohnung in meiner Immobilie ca. 75€ pro Jahr kostet. Es kommt ja auf die Gesamtgrundstückfläche an. Wenn Dir der Betrag zu hoch erscheint, solltest Du Dein Recht auf Einsicht der Originalbelege wahrnehmen.
"Jedoch wurde während meiner kurzen jedoch gesamten Mietzeit vergessen, meine Wasseruhr abzulesen."
Die betrifft nur Frischwasser und Schmutzabwasser.
"Da mein Mietvertrag aussagt, dass Wasser verbrauchsbezogen abgerechnet wird, legte Veto ein und bekam folgenden Vorschlag:
"Wir nehmen die Gesamtmenge des von Ihnen während der gesamten Mietzeit verbrauchten Wassers und errechnen die Teilmenge, die auf den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2011 entfällt. Anhand dieser Teilmenge und dem entsprechenden (Frisch- bzw. Abwasser-) Wasserpreis aus 2011 kann ich dann Ihren Kostenanteil neu berechnen.""
Ob Du da zustimmst, musst Du entscheiden.
"Mein Gesamtverbrauch während meiner Mietz"eit betrug nur 5,647 m³ (kaum genutzter Gewerberaum, Erstbezug nach Sanierung)."
Du weisst es also (doch)?
"Ist es rechtens, dass Wasser nach m² UND Verbrauch abgerechnet wird?"
Nach anteiliger Mietfläche ist dann abzurechnen, wenn keine geeichten Messgeräte vorhanden sind.