Beiträge von Berny

    "Och nee, ich dachte, ich könnt mich drücken. :("
    Wennste Geld zuviel hast...?

    121,01€ im Vergleich zu den ursprünglichen 192,41€ ergeben mindestens fünf Kästen Bier, von der nicht aufgeführten Zählergrundgebühr mal abgesehen...

    "Nun Du bitte, was habe ich falsch gemacht? :confused:"
    The Beach Boys - God only knows - YouTube

    "Ach, ich las dann noch was von Fäkalwasser und Fäkalschlamm."
    In welchem Kontext? Mit Preisangaben...?

    PS: Welche Tabelle/Begriffe?


    Nun meine Frage … muss ich dies so hinnehmen?


    Die Frage ist eher, ob die Helferlein hier diesen Roman so hinnehmen sollen...
    Substanz entscheidet.
    Deine unwichtigen Romananteile lasse ich mal direkt weg:

    "Am 15. Juli bin ich mit meiner Familie in eine Mietswohnung eingezogen. Die Wohnung ist also zwischenzeitlich wieder vermietet." Seit 01.11.2012?

    "Ich habe für den Zeitraum Juli bis Ende Oktober monatlich 350,00 € Nebenkosten gezahlt (220,00 € Heizung, 130,00 € sonstige Nebenkosten).
    Der Auszug erfolgte zum 20.10. 2012."
    Also für 3,5 Monate insgesamt 1225€.

    "Antwort des Vermieters, ebenfalls per SMS:
    Liebe Frau xxx, Stichtag für die Jahres-Neben- und Betriebskosten-Abrechnung ist in diesem Objekt seit 50 Jahren der 30.6. eines jeden Jahres."
    Endlich kommen wir auf den Punkt: Wir befinden uns demnach im Abrechnungszeitraum 1.7.12-30.6.13. Der VM hat Zeit, die BetrkAbrechnung zu erstellen noch bis zum 30.6.2014 (ein Jahr nach Beendigung des Abrechnungszeitraums:eek:).

    "Verstehe ich Deine Antwort richtig, dass er die zusammen verrechnete Be- und Entwässerung (also Frisch- und Abwasser) nach Verbrauch, getrennt von Niederschlagswasser (anteilig nach m²) berechnen müsste?
    Dann könnte man das ja Pi mal Daumen anhand der Preise selbst errechnen"
    Nicht nur Pi (3,1415926536)...
    Also:
    Frischwassermenge 5,647 m³ mal (bspw.) 2€ = 11,29€.
    Schmutzabwassermenge 5,647 m³ mal (bspw.) 4€ = 22,59€.

    Be-und Entwässerung/Niederschlagwasser verteilt nach Wohnfläche
    ges. 660,40m² / mein Anteil 50 m²
    2541,37€ / mein Anteil 192,41€.

    "Der Zählerstand bei Ein-und Auszug ist mir bekannt (01.02.2010 - 31.12.2011).
    Es erfolgte nur keine Zwischenablesung und Berechnung für 2010. In diesen 22 Monaten verbrauchte ich nur 5,647 m³."
    Ähem, 23 Monate. Kannst also mithilfe des Dreisatzes und der korrekten Frisch- und Abwasserkubikmeterpreise alles ganz easy ausrechnen. Bei Frischwasser die MwSt und Zählergrundgebühren nicht vergessen.

    Leichtverschneematschte...;) Grüsse zurück!

    Hallo habmalnefrage,

    mir scheint, dass Frisch- und Niederschlagswasser prima durcheinander gewürfelt wurden...:

    "Be- und Entwässerung/Niederschlagswasser wurde anteilig nach m² (50 von 660,40) umgelegt, was allein schon 192,41 €, ausmachen soll."
    Scheint mir viel zu hoch zu sein. In meinem Vermietobjekt sind das ca. 1€ pro m² Grundstücksfläche und Jahr, d.h., dass eine 50m² Wohnung in meiner Immobilie ca. 75€ pro Jahr kostet. Es kommt ja auf die Gesamtgrundstückfläche an. Wenn Dir der Betrag zu hoch erscheint, solltest Du Dein Recht auf Einsicht der Originalbelege wahrnehmen.

    "Jedoch wurde während meiner kurzen jedoch gesamten Mietzeit vergessen, meine Wasseruhr abzulesen."
    Die betrifft nur Frischwasser und Schmutzabwasser.

    "Da mein Mietvertrag aussagt, dass Wasser verbrauchsbezogen abgerechnet wird, legte Veto ein und bekam folgenden Vorschlag:
    "Wir nehmen die Gesamtmenge des von Ihnen während der gesamten Mietzeit verbrauchten Wassers und errechnen die Teilmenge, die auf den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2011 entfällt. Anhand dieser Teilmenge und dem entsprechenden (Frisch- bzw. Abwasser-) Wasserpreis aus 2011 kann ich dann Ihren Kostenanteil neu berechnen.""
    Ob Du da zustimmst, musst Du entscheiden.

    "Mein Gesamtverbrauch während meiner Mietz"eit betrug nur 5,647 m³ (kaum genutzter Gewerberaum, Erstbezug nach Sanierung)."
    Du weisst es also (doch)?

    "Ist es rechtens, dass Wasser nach m² UND Verbrauch abgerechnet wird?"
    Nach anteiliger Mietfläche ist dann abzurechnen, wenn keine geeichten Messgeräte vorhanden sind.

    Prinzipiell gilt der alte Mietvertrag weiter.
    Sollte es sich hierbei lediglich um eine formale Änderung handeln, können Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben.
    Formale Änderungen wären: Name und Anschrift des neuen Vermieters, ebenso Bankkonto. Inhaltliche Änderungen gehen meist zu Lasten des Mieters.
    Prüfen Sie also Buchstabe für Buchstabe den Inhalt auf Übereinstimmung.


    Richtig, bspw. veränderte Kündigungsfristen.
    Und aus lauter Jux und Dollerei oder Zeitvertreib wird der Erbe keinen neuen Vertrag aufsetzen.

    Allerdings soll schon ab dem 01.01.2013 die erhöhte Miete gezahlt werden.
    Können wir, falls die Arbeiten nicht beendet sind, für Januar einfach die bisherige Miete bezahlen,


    Ich würde es so machen, den VM aber schriftlich darauf hinweisen, dass gem. § 559 BGB
    "Mieterhöhung bei Modernisierung.(1) Hat der Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken (Modernisierung), oder hat er andere bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt, die er nicht zu vertreten hat, so kann er die jährliche Miete um 11 vom Hundert der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen."
    die baulichen Massnahmen (bereits) durchgeführt sein müssen.
    Das Mieterhöhungsverlangen müsste dann erneut gestellt werden, nicht nur einfach das vorhandene zeitlich nach hinten verlegen.

    meistens sind es nicht mal die Silikonfugen, sondern die Abflüsse, die sich vom Abflußrohr lösen.
    Wenn also plötzlich ein Wasserschaden aufgetreten ist, kann das nur so, nicht durch beständiges durchtropfen an den Silikonfugen passiert sein.
    Da hätten sich bei ihrem "Untermieter" im Laufe der Zeit nur kleinere Schäden in Form von Wasserflecken bemerkbar gemacht.
    DAS würde ich jetzt schnellstens mal überprüfen !


    Da ist was dran!
    Neulich hatte sich der Siphon unter der Spüle gelöst, während der Geschirrspüler gerade abpumpte...:mad:
    Habe dann nach der Wasserbeseitigung den Siphon wieder zusammengeschraubt und mit Kabelbindern unlösbar fixiert.:cool:
    - Das war jetzt ein Tipp... - :cool:

    C.Paris:

    "jaa roman ich rede halt gern Viel"
    Und wem soll das weiterhelfen?

    "MAG auf dutsch Gasdurchlauferhitzer oder einfach Geyser :-)"
    Falsch.

    "Ja es gab eine schriftliche ankündigung (14 Tage davor wie jedes Jahr) wollte ich eigentlich verschieben aber es ginge ja nicht (hatte schon absehbar die letzten tage durcharbeiten müssen und bin halt eingepennt)"
    Wo ein Wille ist, findet sich auch immer ein Weg.

    "Im MV steht diesbezüglich NICHTS"
    Also unterliegt die Wartungsverpflichtung UND die Festlegung der Durchführungsart nach dem ersten Anscheinsbeweis und unter Beachtung des § 535 BGB dem Vermieter.

    "das beste kommt aber noch von seiten der verwaltung wurde mir dann gestern auch nahegelegt mir eine andere wohnung zu suchen sonst müsse mann mal schauen was man so findet"
    Schaumschlägerei, bangemachen gilt nicht, solange Ihr nicht eklatante Vorschriften verletzt.

    Hallo C.Paris,

    zu den anfangs genannten Querelen werde ich mich nicht äussern.

    "die jährliche Wartung des MAGs stand an"
    Du solltest dem geneigten Leser doch gerne erklären, was ein MAG ist.

    "ich habe das angeblich "Sturmklingeln" nicht gehört"
    Gab es (k)eine schriftliche Ankündigung?

    "Ich hatte schon angeboten selber eine Firma zu bestellen bekam jedoch als antwort das ich es unterlassen soll..."
    Wie sieht die diesbzgl. mietvertragliche Regelung aus?

    "...dieser typ (ich bin selber Meister im Bereich Gas und wasser )mir heute in absprache mit der Verwaltung eine zettel in den briefkasten geworfen hat mit 3 Terminen (die wir aufgrund unserer Jobs nicht einhalten können )"
    Euch ist aber zuzumuten, mit der Firma telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

    "mit dem Handschriftlichen vermerk durch ihn das ansonsten die Verwaltung gegen uns eine fristlose Kündigung aussprechen würde weil wir ihm ja den zugang verwehren"
    LOL

    "Kann der vermieter mir untersagen eine eigene Wartungsfirma zu bestellen"
    Siehe MV-Regelung.

    "Ist es zulässig das mir im auftrag der Verwaltung von einem Pfatzke mit fristloser Kündigung gedroht wird"
    LOL
    PS: Weniger Roman und mehr Substanz wären hilfreich(er).

    Aber, was ist ein angemessener Betrag?
    Richtet sich der einbehaltene Betrag nicht auch danach, was in den letzten 4 Jahren Mietzeit an Nachzahlungen bei den NK zu zahlen war?


    Jein. Im Januar sind erfahrungsgemäss die Heizkosten am höchsten. Ich kenne da keine anderen Formeln ausser der der Verwendung der Heizgradzahltabelle (Google).

    Hallo BruceNelson,

    gem. § 535 BGB obliegt es dem VM, die Mietsache i.O. zu halten.
    Die Kleinreparaturklausel ist anwendbar bei Dingen, die dem täglichen ZUgriff des Mieter unterliegen, bspw. Tür- und Fenstergriffe, Armaturen u. dgl.
    Undichte Fliesenfugen gehören nicht dazu, und sie sind auch nicht Versicherungsgegenstand der Hausratversicherung (bspw. im Gegensatz zum Waschmaschinenzulauf).
    Euer Schaden incl. Folgeschäden sind also VM-Sache, es sei denn, es könnte Euch nachgewiesen werden, dass Ihr eine Schadensmeldung nach Bekanntwerden des Schadens unterlassen habt.

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