Hallo clon,
für Dich ist nur Dein Mietvertrag interessant und massgeblich.
Beiträge von Berny
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darf der Vermieter bei seinen Mietern minderwärtige Reperaturen vornehmen, während seine Tochter jetzt niegelnagelneue Fenster bekommt??
Stell' Dich gut mit Deinem Vermieter, vielleicht bekommst Du auch nagelniegelneue Fenster. -
Nachdem das alte Silikon 'raus und die Fuge ausgekratzt ist, würde ich mit DanKlorix (mit Schutzhandschuhen!) die Arbeitsstelle reinigen, austrocknen lassen, evtl. mit Handhaartrockner, und dann mit Sanitärsilikon erneuern.
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Hallo Meck,
wenn Du die Ganzjahreswerte hast, ergeben sich die 30%igen Grundkosten bei einer Mietzeit 1.1.-31.10. aus 10/12 der Ganzjahresgrundkosten.
wenn Du die Ganzjahreswerte hast, ergeben sich bei fehlender Zwischenablesung die 70%igen Verbrauchskosten bei einer Mietzeit 1.1.-31.10. aus 720/1000 der Ganzjahresverbrauchskosten bei Anwendung der Heizgradtagetabelle gem. DIN 4713 Teil 5.
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meine Nebenkostenabrechnung ist datiert vom 6.12, meine Heizung wurde aber erst am 10.12 abgelesen, wie geht das ?
Gibt es auch noch zufällig Jahresangaben dabei?
Tipp: Jetzt haben wir 2012. -
Kurzum, was kann man tun, wenn er nicht freiwilig auszieht?
Er sollte sich von einem Fachanwalt beraten lassen.
Es wäre zu klären:
1. welche Kündigungsfrist gilt, die für möblierte Wohnungen, also bspw. JETZT zum Monatsende, oder die dreimonatige zum 31.03.13.
2. Vorher noch mal schriftlich nachweisliche Abmahnung erforderlich bzw. sinnvoll?
3. oder kann direkt Räumungsklage eingereicht werden? Hierbei besteht natürlich das Risiko, dass der Beklagte bockig wird und garnicht mehr zahlt und hofft, dass das Gericht laaange braucht, um ein rechtsgültiges Urteil zu fällen. Vielleicht würde - lasst Euch vom RA beraten - auch eine Urkundenklage schneller zu einem Urteil führen. -
Hallo Apparat,
es dürfte sich eher um Leitungswasser mit Rostspuren oder -partikeln handeln.
Ich würde zunächst mal mit dem Versorger sprechen, ob mal ein Mitarbeiter zu Euch käme und sich das Wasser ansieht. Es sollte auch der Wasserhahn an der Wasseruhr zugängig sein. -
Beluga66:
"Diese Fragen sind so leider unmöglich zu beantworten da Sie weder konkrete Angaben machen und auch selber Ihre BK- Abrechnung wohl nicht lesen können."
Ich würde mir solch eine Unterstellung verbitten!"Für gute 100 € im Monat Rasen mähen und Winterdienst würde ich ausserdem morgens nicht aufstehn !"
Andere würden es aber gerne machen. Und Du drehst Dich dann besser auf die andere Seite und träumst weiterhin von Erfolgen! -
Hallo Lara,
bitte denk' nach: Was Du noch nachzuzahlen hast, ist doch garnicht aussagefähig, denn es hängt ja auch davon ab, was Du bereits vorab gezahlt hattest.
Eigenleistungen des VM können nach meinen Erfahrungen als VM und auch User des VM-Forums handwerkliche mit 30€/h und weniger ausbildungserforderliche mit 20€/h angerechnet werden - ohne Märchensteuern.
Du hast das Recht, beim VM sämtliche Originalbelege einzusehen und Dir Notizen davon zu machen. -
"Der Vermieter will mir jetzt wegen der Geruchsbelästigung die Hundehaltung untersagen. Darf er das einfach so?"
Warte erst mal ab, wenn Du etwas schriftlich hast und poste das dann hier.
Btw, kommt der Uringeruch vom Hund... (Du machtest da eine Andeutung)?"Vor allem weil er mir ja schon eine 'Kündigung' geschrieben hat?"
Eines hat mit dem anderen nichts zu tun. -
Eigentlich kenne ich mich mit derlei Fragen recht gut aus, jetzt habe ich persönlich so etwas wie einen Sonderfall.
Der Sonderfall scheint mir Gregor zu sein.
Leute, die sich nicht so gut wie Du auskennen, schütten sich dort Kies hin, Kosten 10-20€, und gut ist's. -
... und wieder einmal beweist sich, dass nur klare schriftliche Vereinbarungen verlässlich sind.
(... aber dann würde es den Anwälten, Sachverständigen und Gerichtskassen nicht soo gut gehen...
) -
Wie ist es mit den Kündigungsfristen? Aus den §§ 573 c Abs. 3 und 549 Abs 2 BGB lese ich heraus, dass bei einer Untervermietung der Vertrag bis zum 15. des Monats zum Ablauf dieses Monats auch ohne Grund möglich ist. Andere Kündigungsfristen sind lt. BGB unzulässig.
Im Mietvertrag sind zwei Kündigungsfristen, die normale (6 Monate) und die außerordentliche (3 Monate ) festgehalten. Sehe ich das richtig, dass die im Mietvertrag stehenden Fristen nichtig sind?
Die von Dir zitierten §§ beziehen sich m.E. auf möblierte Zimmer. Genaueres kann man nur sagen, wenn man den genauen Wortlaut des MV's kennen würde.
Dein Sohn muss sich aber die Frage gefallen lassen, weshalb er den MV so sinn"voll" formuliert hat. Der Untermieter hat ja schliesslich auch verständliche Interessen. -
im übergabeprotokoll wurde festgehalten, dass die türen hergerichter werden sollen, weil ich diese gerne nutzen möchte.
laut maler ist die wohnzimmertür nicht mehr zu reparieren und müsste ersetzt werden. mein vermieter sagt jetzt, dass die tür eine maßanfertigung ist und ca. 2 monatsmieten kosten würde - wenn ich sie ersetzt haben möchte, soll ich mich an den kosten beteiligen.
Auch ich kann nur noch einmal auf den § 535 BGB verweisen, denn die defekte Tür ist Teil der Mietsache.
Die Höhe des finanziellen Aufwandes zulasten des VM ist irrelevant. -
Gemeinsamen Vertrag abschließen oder andere Wohnung suchen.
bzw. andern naiven bzw. dummen Vermieter... -
Kolinum, leider steht das in der Kùndigung so. Ist das nicht widerrechtlich? Im Mietvertrag stehen auch 3'Monate, wenn ich mich nicht irre geht das aber nicht auf...
Vergiss' es.
Mangels eindeutig definierten Datums ODER einfach nur der Definition "zum nächstmöglichen Termin" ist die Kündigung wirkungslos.
Der Zusatz "3 Monate" ist uninteressant, es gilt § 573 BGB. -
Hi J.D.,
"am 04.11.2012 hat er mir wegen Eigenbedarf gekündigt. Seine Freundin wäre schwanger. Irgendwas mit ihrem älteren Sohn, dass sie die Wohnung für ihn bräuchten. Ich bin mir der Lage nicht so vertraut, noch interessiert es mich groß. Ist nicht mein Brei. Er hat die Kündigung für den 31.12.2012 bzw. 31.1.2013 gesetzt und meinte es wäre fristgerecht."
Wann hast Du die schriftliche Kündigung zu welchem Datum bekommen? -
Hallo ronovk,
Ihr habt den VM bereits damit hintergangen, dass Ihr bereits einen neuen Hund angeschafft habt.
Bei mir würde es mglw. auch heissen: "entweder der Hund kommt weg, oder Ihr".
Was mit Nachbarhäusern oder -wohnungen ist, spielt keine Rolle. -
Hallo goncho,
"Falls wir das nicht wollen, denke ich wird er uns die Wohnung nicht vermieten."
Du sagst es...
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Hallo Elisabeth,
sind die bestehenden Mängel der DA nachweislich bekannt und wurde sie nachweislich zur Behebung aufgefordert?
Falls ja, wurde etwas behoben?
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