Und möglich wird es eben über einen Obolus, eigentlich ganz einfach.
Richtig. Hier gilt die sog. Obolusverordnung. *gaga*
Und möglich wird es eben über einen Obolus, eigentlich ganz einfach.
Richtig. Hier gilt die sog. Obolusverordnung. *gaga*
hYperMS:
"Wie viele andere Mieter erwarten wir auch in den nächsten Tagen unsere Betriebskostenabrechnung. Da sich unser Vermieter gerne Zeit lässt, ist es die Abrechnung für das Jahr 2011!"
- Ist auch ohne Ausrufezeichen rechtlich i.O.
"Nach Rücksprache mit einem Ex-Mieter, der seine Abrechnung schon erhalten hat und diverse grobe Fehler entdeckt hat bin ich stutzig geworden und habe mir die Abrechnung des Jahres 2010 (Erhalten und bezahlt im Dezember 2011)"
- Welcher Tag?
"Unsere Wohnung 63 m²"
- Wohl lt. MV?
- Wv. tatsächlich?
"Gesamtfläche lt. Vermieter 255 m²"
- Glaubhaft?
"Die Positionen auf der Abrechnung sind übersichtlich und bis auf 2 Ausnahmen auch relativ realistisch.
Es gibt 3 Ausnahmen, da sich jetzt für die aktuelle Abrechnung des Ex-Mieters folgendes herausstellte:"
Ähem, von wv. Abrechnungen sprechen wir jetzt?
"1. der Vermieter kann für die Reinigungsleistung keine Rechnungen vorlegen"
- Muss er aber auf Verlangen des Mieters.
"2. TV-Empfang über SATELITENSCHÜSSEL wurde mit 73 € pro Partei umgelegt"
- Auch hier Originalbelege zeigen lassen.
"3. Der Umrechnungsschlüssel unserer Wohnung beruht auf einer m²-Zahl von 70 m²"
- Diesem würde ich schriftlich nachweislich widersprechen.
"Wenn jetzt also (wie der Ex-Mieter mit seiner neuen Abrechnung sagte) ..."
- Nix versteh. Der Ex-Mieter ist doch womöglich nach Südamerika umgezogen...?
"Wenn also die letzte Rechnung nicht rechtens war, ..."
- Die Beträge interessieren hier eigentlich weniger, sondern eher deren Berechtigung und anschl. korrekte Berechnung.
Ich habe die fristlose Kündigung heute erhalten zum 21.12.2012.
Ich halte sie für unwirksam, wenn nicht schwerwiegende erläuternde Gründe (bspw. Mietrückstände) angegeben wurden, oder Du nicht mit ernsthaften Begründungen bereits förmlich abgemahnt wurdest.
Aber das musst Du selbst wissen.
Hallo Benji,
das Problem hier ist die Beweisbarkeit.
Wenn er die Mietsache heute fordernd mit allen Schlüsseln an sich genommen hat, bräuchten ab morgen m.E. keine Miete und Betriebskosten mehr gezahlt zu werden.
Ich schätze, dass Ihr Euch an einen Fachanwalt wenden solltet, d.h. die Mieterin, und Du als Zeuge.
J.D.:
"Das Problem mit dem Auszug ist dass ich nach Amerika fliege am 1.2. Leider ist das ticket schon gebucht. Eine Umbuchung für einen früheren Termin ist nicht möglich. Deshalb würde ich gern bis ende Januar bleiben."
- So what's the problem?
"Der Vermieter möchte mir nun eine fristlose Kündigung schreiben wegen der Geruchsbelästigung..."
- Let 'em.
"die ganze sache wird wohl sowieso vor gericht gehen..."
- Why?
"Es geht nur um einen monat...und so viel terz..."
- LOL - Lass' ihn doch klagen. Mit einem Verhandlungstermin wäre nach meiner Erfahrung erst im Laufe von 2013 zu rechnen... Imho.
Glaubst Du das reicht ?
Was haste denn schriftlich von denen ?
Ist doch eh egal. Wenn er jetzt kündigt, endet der Schmarrn sowieso am 31.03.2013.
Habe in meinem Hausflur einen Strom und Gaszähler von den Stadtwerken wo ich monatlich meine Abschläge zahle.
Nun will mein Vermieter die Stände dieser Zähler für seine Jahresendabrechnung.
Ähem..., wer bekommt denn die Jahresendabrechnung?
Hallo big_deal,
erfahrungsgemäss kann ich Dir bei diesem Vermieter nur den Besuch eines Fachanwalts empfehlen.
Hallo Hotte,
"ich habe letztes Jahr einen Eigentümerwechsel gehabt,"
- welches Dich betriebskostenmässig überhaupt nicht tangiert.
"Ich solle dem alten Eigentümer eine Saftige Summe von 182,32 Euro an Heizkosten nachzahlen."
- Du hast seit dem VM-Wechsel nur noch mit dem neuen VM (einziger Vertragspartner!) zu tun.
Gehe ich recht in der Annahme, dass in dieser Immoblie der BK_Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist?
Falls ja, so sollte Dir Dein (jetziger!) VM bis zum 31.12.12 die Abrechnung 2011 vorlegen, ansonsten kann er nicht mehr nachfordern, falls er ein Guthaben bei Dir hat. Solltest Du ein Guthaben haben, muss dies erstattet werden. Sollte er trotz Aufforderung Dir keine Abrechnung erteilen, kannst Du die geleisteten Vorauszahlungen zurückverlangen.
Noch Fragen?:D
PS: Die BK und die geleisteten Vorauszahlungen auseinanderklamüsern müssen Alt- und NeuEigentümer unter sich ausmachen.
wir sind Mieter als auch Hausmeister.
Für beides jeweils einen Vertrag, letzteres läuft auf Nebenjobbasis.
Was den mietrechtlichen Aspekt betrifft, so weiss ich nur, dass der Vermieter verpflichtet ist, kostengünstig zu wirtschaften. Ob das nach dem HM-Wechsel noch der Fall ist, kann ich als Aussenstehender nicht beurteilen.
Hallo bq2103,
seid Ihr Mieter oder Hausmeister?
Hallo Mkay,
denk' nach!
Mein Auto springt nicht an. Warum?
Mein Compi fährt nicht hoch. Warum?
Meine Glaskugel will auch nicht...![]()
Hallo J.D.,
nicht, dass Du denkst, ich wolle mir die Antwort leicht machen, aber ich würde ausziehen.
Kannst natürlich auch einen Fachanwalt zurate ziehen. Der wird dann einen Gutachter ... die entstehenden Kosten werden garantiert im oberen vierstelligen Bereich liegen, und der Prozessausgang ist völlig offen.
Was Du über einen Briefkasten schreibst, verstehe ich nicht. Eigentlich solltest Du doch wohl einen eigenen haben, oder?
Ich lese gerade: "Ich muss theoretisch nur noch eine Miete zahlen bis ich ausziehe...".
Na bitte, das schaffste auch noch.
Wenn überhaupt, welcher AG-Richter verkündet wegen sowas ein Urteil ?
Jeder, der (dafür) bezahlt wird, zu urteilen.:eek:
..., die Grundsteuer schon, auch wenn sie nicht im MV steht, aber bereits mehrere Jahte bezahlt und deswegen akzeptiert wurde.
Dieses "Gewohnheitsrecht" ist sehr leicht zu kippen, je nach AG und Richter...
Sollte es aber explizit im MV erwähnt sein ODER auch nur vereinbart sein, dass BK gem. BetrkVO vom Mieter zu tragen sind (einfachste rechtssichere Formulierung), dann isses klar.
Das hatte ich befürchtet. Ich hatte gehofft, dass hier vielleicht ein Fachanwalt zumindest mitliest und mir etwas Sicherheit geben kann. Denn in meinen Augen will doch die Vermieterin was von uns, und wir nicht von ihr. Also brauche ich mir doch erstmal auch keine Gedanken zu machen, oder?
... und der Fachanwalt wird sich dann den Mietvertrag und Forderungen Eurer Vermieter (in Schriftform!) ansehen.
Bei dieser seltsamen Konstellation und den Argumenten Eures VM empfehle ich Beratung durch einen Fachanwalt.
Hallo Berny,
nein, außer uns wohnt nur noch die Vermieterin im Haus.
Also im Mietvertrag steht:
Für Heizung und Warmwasser: 67,20€
Für alle übrigen Betriebskosten: 82,80
Summe: 150€
Auf der nächsten Seite steht, dass die Kosten für Müllentsorgung, Wasser, Abwasser und Strom nach Kopfzahl verteilt werden, und die Kosten für die Heizung nach Wohnfläche.
Das ist ansonsten ein Standardmietvertrag vom Landesverband Haus & Grund Westfalen e.V.
Hilft dir das weiter? Oder wonach soll ich speziell suchen?
Nach dem Passus, ob die o.g. Kosten noch extra berechnet werden ODER bereits in einer Pauschale enthalten sind.
Hallo skipper,
was - genau! - ist denn im MV vereinbart?
Ausser Euch beiden noch andere Mietparteien im Haus?
Bloss stellen würde er sich allein mit dem schriftlichen Kündigungsgrund des nicht Einkaufens in dem Laden. Darauf kann man dann immer noch, nicht reagieren.
Man versäumt auch keine Fristen oder generiert auch kein neues Rechtsszenario, wenn man auf solchen Schwachsimm überhaupt nicht reagiert.
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