Mieter2013:
"Zustand der Mieträume
Der Vermieter gewährt dem Mieter den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand bei Übergabe. Dieser Zustand ist dem Vermieter bei Übergabe der Mietsache bekannt und wird in einem Protokoll festgehalten, welches westentlicher Bestandteil des Mietvertrags ist"
- Müsste wohl Mieter heissen.
"Zu Beginn des Mietverhältnisses bekannte Mängel an der Mietsache werden vom Vermieter als vertragsgemäß anerkannt."
- Müsste wohl Mieter heissen.
"Zum Thema Bagatellschäden, ist diese Formulierung rechtens? Steht so in meinem Mietvertrag:
Die Kosten für die Reparatur von Bagatellschäden trägt der Mieter ohne Rücksicht auf ein Verschulden bis zu der nachfolgend angegebenen Höhe. Es handelt sich hierbei um die Instandhaltungskosten an denjenigen Geggenständen und Einrichtungen, die seinem direkten und häufigen Gebrauch unterliegen wie Installationseinrichtungen für Wasser, Strom, Gas, Heiz- und Kochreinrichtungen sowie Rollläden, Jalousien, Fensterläden und Markisen und Fenster und Türverschlüsse. Die Obergrenze für eine Reparatur beträgt im Einzelfall 150,00 Euro, maximal 300 Euro im Jahr."
- Statt 150€ wären m.E. 80€ üblicher. Beim Jahresbetrag wird m.W. eher 8% der Jahresnettomiete angenommen, aber darüber wird man mangels gesetzlicher Regelung wohl trefflich diskutieren können.