Beiträge von Berny

    Hallo szaszo71,

    grundsätzlich darf der Vermieter Nebenkosten anteil- bzw. verbrauchsmässig an die Mieter NUR dann "weiterreichen", wenn sie mietvertraglich vereinbart wurden UND auch tatsächlich angefallen sind.
    Noch Fragen?
    Eine Neufestsetzung der monatlichen Vorrauszahlungen ist in § 560 BGB und § 4 MHG geregelt.

    "Zitat:
    bei der Übernahme der Wohnung offensichtlich bereits verdeckt vorhandenen Mängel"
    - Die können dann nur vom Vormieter verdeckt worden sein.
    - - Also hat der Vermieter sich das anrechnen zu lassen, denn der Nachmieter hat mit dem Vormiter keinen Vertrag.

    "Zitat:
    schimmelresistentes Material kaufen und neu verfugen."
    - Zuvor aber noch grundieren, falls es kein Schimmel war sondern ein Pilz.
    - - Schimmel SIND Pilze. Abgesehen davon, erst nach Absprache mit dem Vermieter solche Aktion durchführen.

    Tropfende Abwasserleitungen (z.B. Syphon) kann man durch nachziehen dicht bekommen. Ich jedenfalls würde mich schämen solch ein Kinkerlitzchen meinem Vermieter zu melden.


    Seine Beschreibung "neuer schimmel unter dem waschbecken und hinter der toilette ist, weil die rohre beider undicht sind und tropfen." ist ja nicht sehr zielführend/deutlich/nachvollziehbar...

    thawk87:

    "ist dieser Absatz in einem Mietvertrag überhaupt rechtens?"
    - M.E. ja.

    "Man kann ja leider vor dem Einzug nicht wissen, wie die Nachbarn sind."
    - Sowas nennt man allegemeines Lebensrisiko.

    "Können wir nicht einfach ordentlich Kündigen, die drei Monate irgendwie überstehen und dann einfach umziehen?"
    - Hierzu wurde bereits etwas geschrieben. Weiter kann Dir hier nur ein Fachanwalt helfen.
    Hast Du schon mal mit dem Vermieter über Weiteres gesprochen?

    Zitat: "Die Hausverwaltung wurde bereits vor dem Vorfall (siehe oben) informiert. Die haben uns einfach nur ein Lärmprotokoll in die Hand gedrückt, das wir ausfüllen uns zurück senden sollen."
    - Das heisst: Erst mal abgewimmelt, Papier schwarz gemacht.

    Hallo Peter,
    ich würde Beweise sichern, bspw. Photos machen, und den VM schriftlich nachweislich auffordern, die bei der Übernahme der Wohnung offensichtlich bereits verdeckt vorhandenen Mängel zeitnah zu beseitigen.
    Gibt es ein Übernahmeprotokoll?

    Mieter2013:

    "Zustand der Mieträume
    Der Vermieter gewährt dem Mieter den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand bei Übergabe. Dieser Zustand ist dem Vermieter bei Übergabe der Mietsache bekannt und wird in einem Protokoll festgehalten, welches westentlicher Bestandteil des Mietvertrags ist"
    - Müsste wohl Mieter heissen.

    "Zu Beginn des Mietverhältnisses bekannte Mängel an der Mietsache werden vom Vermieter als vertragsgemäß anerkannt."
    - Müsste wohl Mieter heissen.

    "Zum Thema Bagatellschäden, ist diese Formulierung rechtens? Steht so in meinem Mietvertrag:
    Die Kosten für die Reparatur von Bagatellschäden trägt der Mieter ohne Rücksicht auf ein Verschulden bis zu der nachfolgend angegebenen Höhe. Es handelt sich hierbei um die Instandhaltungskosten an denjenigen Geggenständen und Einrichtungen, die seinem direkten und häufigen Gebrauch unterliegen wie Installationseinrichtungen für Wasser, Strom, Gas, Heiz- und Kochreinrichtungen sowie Rollläden, Jalousien, Fensterläden und Markisen und Fenster und Türverschlüsse. Die Obergrenze für eine Reparatur beträgt im Einzelfall 150,00 Euro, maximal 300 Euro im Jahr."
    - Statt 150€ wären m.E. 80€ üblicher. Beim Jahresbetrag wird m.W. eher 8% der Jahresnettomiete angenommen, aber darüber wird man mangels gesetzlicher Regelung wohl trefflich diskutieren können.

    kosh:

    "Im Sigel-Einheitsmietvertrag (§6, Satz 2) steht: "Neben der Miete trägt der Mieter folgende Betriebskosten: gemäß Betriebskostenvereinbarung."
    - Gibt es eine Betriebskostenvereinbarung?

    "Die Betriebskosten mit Ausnahme der Heiz- und Warmwasserkosten werden monatlich als Pauschale entrichtet. Die tatsächlichen Betriebskosten werden anteilig umgelegt. Der Mieter ist verpflichtet, auf die Betriebskosten monatliche Vorauszahlungen in Höhe von xx Euro zu entrichten."
    - Der mittlere Satz ist mir nicht verständlich...

    "Wieviel von den xx Euro entfallen jetzt auf die Pauschale und wieviel sind Vorauszahlung? In der Betriebskostenverorndung steht nichts von der Höhe der Betriebskosten. Wenn mir der Vermieter eine Zahl angibt, sollte ich die dann in den Mietvertrag eintragen und wenn ja, wo?"
    - Meine Meinung hierzu später.

    Hallo zusammen,
    wer die gepostete Korrespondenz gelesen hat, sollte darauf kommen, das das Verhalten des Vermieters aufgrund einer Vorgeschichte so stattfindet.


    Natürlich muss da irgendwas gelaufen sein. Das hätte der VM-RA aber deutlich(er) herausstellen sollen.

    Ich komme natürlich überhaupt nicht auf die Idee, dass der Anwalt aus Einkommensgründen womöglich auch noch gerne prozessieren will...

    Lt. Mietvertrag, muss die Wohnung in gleicher Qualität wieder "hergestellt" sein wie bei Einzug. Mehr steht nicht drin.


    Starre Fristenpläne sind vom BGH gekippt worden.
    Obiger unterstrichener Satz gilt m.E. nach wie vor. Wichtig wäre jedoch hier eine genaue Zustandsbeschreibung im Übergabeprotokoll.

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