Beiträge von Berny

    Wäre es sinnvoll eine Mietklausel aufnehmen zu lassen (oder sowas ähnliches), dass wir nicht dazu verpflichtet sind die komplette Wohnung tapezieren zu lassen auf Grund des Nikotingeruchs? Bzw geht so etwas?


    Da musst Du den VM fragen.
    Mit den Vormietern habt Ihr überhaupt nichts (rechtlich) zu tun.
    Euer Vertragspartner ist Euer Vermieter.
    Die Mietsache übernehmt Ihr auch nicht vom Vormieter, sondern vom ... Richtig!
    Im Übernahmeprotokoll (für jede Partei eine Ausfertigung mit beider Parteien Unterschriften) könnt Ihr Vereinbarungen treffen.

    Hallo Alex,

    zu den einzelnen Punkten werde ich keine Stellung nehmen, denn ich vermute, dass hier hauptsächlich vom Vermieter ordentlich am Rad gedreht wird.
    Das Hauptproblem ist die Beweisbarkeit der Mängel. (Und, mal von mir weitergesponnen, beim Prozess mglw. Falschaussagen der Zeugen, oder der mgl. Verdacht des Betrugs (§263 StGB) durch den VM, Sachverständigengutachtenkosten, und beim Mieter ist wg. Insolvenz sowieso nichts zu holen... - Habe jetzt nur mal "laut nachgedacht")...:mad:
    Ich schlage Dir vor, mit dem VM einen Konsenz zu finden - oder Beratung durch einen Fachanwalt.

    Hallo Fredi,

    Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem
    Die Kosten des Providers sind Teil der Kosten, die gem. den Anteilen auf die Nutzer umzulegen sind. Ausserdem noch Brennstoff-, Betriebsstrom-, Schorni-, Wartungs-, Betriebsraumreinigungs-, evtl. Maklerkosten zum Finden eines günstigeren Brennstofflieferanten.
    Betrachte es mal so!
    Bei "Eurer" Konfiguration "Der Wärme[mengen]zähler hängt im Heizungskeller, es werden 1-2 Werte zusätzl. abgelesen ..." weiss ich nun nicht, ob die Berechnung in sich schlüssig ist, zu kompliziert, von hier aus zu beurteilen. Evtl. könnte noch ein weiterer WMZ erforderlich sein. Heizkörperverteiler, Fussbodenheizung...?

    Darienne:

    "Und...fuer mich ist es ein Problem weil ich erst vor 3 Monaten hier eingezogen bin ..."
    - Ich denke VORHER darüber nach.

    "wenn Du eine Katze haettest und das gleiche Problem,wuerdest Du die Katze deshalb abschaffen?"
    - s.o.

    "Schon mal was davon gehoert,dass so ein Tier auch ein Lebewesen ist?"
    - Bitte genauer erklären.

    "Ich weiss ja nun nicht,ob Du hier das Forenekel bist,"
    - Für Dich gerne, wenn es Dir so gefällt.

    "dafuer dass du auf einen Thread von jemand ganz neuem diese Antworten gibst,scheint es fast so."
    - Dann warte mal andere Antworten ab...:eek:

    Das ist mir alles klar, Fredi, deshalb ja auch mein Unverständnis. Bin ja selbst Mieter UND auch Vermieter.
    Allein wegen dieser komischen Gebührenaufteilung müsste man die zwei HK_Abr mal sehen.
    Nach meinem Dafürhalten macht Ista sowas nicht von sich aus, bestenfalls auf Anweisung ihres Auftraggebers, also Deines Vermieters, welcher auch grundsätzlich Dein Anbrechpartner ist.

    Hallo Darienne,

    dieses weltbewegende Problem wäre m.E. eine Angelegenheit für den Schiedsmann.
    Die angedrohten rechtlichen Schritte möchte ich auch mal erfahren.
    Ich kann mir aber vorstellen, dass letztendlich es an Dir liegt, die Katze nebst -streu abzuschaffen oder Dir einen hilfsbereiten Nachbarn ausguckst, der die Tonne für Dich hochbringt.
    (Dafür darf er dann auch mal .... die Mietze streicheln...:rolleyes:)

    Hallo Carsten,

    das Vermieterdasein ist wirklich nicht immer leicht, denn er bekommt ja Druck von beiden Seiten...
    Eigentlich müsste eher ihm geholfen werden.
    Hat er inzwischen eine Räumungsklage angestrengt?
    Oder eine einstweilige Verfügung, dass die Obermieterin Handwerker reinlassen muss, notfalls mit "Überredung" durch GV, der evtl. Polizei zuhilfe holen kann?

    Bei der Modernisierung wurde ein bereits seit 30 Jahren existierendes Gebäude - gehört auch dem Vermieter - mit an die neue Heizung des Mehrfamilienhauses angeschlossen.
    In der Abrechnung für 2010 erscheinen nun aber die Kosten für die Gebäude-Verbr.-Erfassung doppelt - lt. Aussage ISTA wegen dem nun zusätzl. Gebäude.

    Nun meine Frage: Ist es richtig, dass die 3 Mietparteien, dies nun so akzeptieren müssen ?
    Kosten Geb.Verbr.Erf. für 1 Geb. = ca. 180 Euro (hier geteilt durch 3 Parteien = 60 Euro/Partei)
    Kosten Geb.Verbr.Erf. für 2 Geb. = ca. 340 Euro (hier geteilt durch 4 Parteien = 85 Euro/Partei)


    Hallo Fredi,
    dass eine Heizungsanlage erweitert oder erneuert wird, ist nicht zu beanstanden.
    Völlig neu ist mir jedoch, dass die Dienstleistungskosten NICHT verbrauchsanteilmässig auf die 4 Nutzer umgelegt wurden.
    Genaueres kann jedoch erst gesagt werden, wenn man die Abr. einsehen könnte. Kannst Du sie hier hochladen?

    Ilex:

    "Meine Betriebskostenabrechnung von 2010 von 520,68€ hat sich nun in 2011 auf 924,54€ erhöht. = +77,56%.

    Der Grund hierfür liegt in der Anhebung der Grundsteuer für die gesamte Wohnfläche von 1045,05€ auf 1441,45€ = +37,93%.

    und die Abfallgebühren von 2061,97€ haben sich laut Abrechnung auf 2909,39€ erhöht. = +41,1%."

    Das sind recht erstaunliche Werte.
    Kannst Du die BetrkAbr. mal hier 'reinstellen?

    Hat er eine Frist bist wann er die NK_Abrechnung fertig haben muss ??


    Nicht "fertighabenmuss", sondern sie muss bis spätestens 12 Monate (also am 31.12.2012) nach Beendigung des regulären Abrechnungszeitraums (i.d.R. 12 Monate, also der 31.12.2011) der Immobilie in Deinem Verfügungsbereich eintreffen.
    Siehe auch mein Posting #3.

    Welche Forderung ?
    Das verlangen nach meiner Kaution + Zinsen oder auch die kompletten Nebenkosten Zahlungen ??


    Richtig, das würde ich fordern. Vor der Rückerstattung der von Dir geleisteten und noch nicht abgerechneten NK_Vorauszahlungen kann er sich jedoch freikaufen durch nachträgliche Anfertigung einer NK_Abrechnung, welche dann aber von Dir gründlich geprüft werden sollte.
    Wenn Du hier alles zutreffend geschildert hast, habe ich den Eindruck, dass er die Angelegenheit "aussitzen" will (ein garnicht mal soo seltenes Verhalten:().

    Genau, 60 Euro weitere Betriebskosten laut Betriebskosten Verordnung steht im MV. Also Nebenkosten gesamt 60+80 Euro.


    Wofür innerhalb der BetrkVO diese 140€ verbraten werden ist egal. Wichtig nur, dass es Posten sind, die mietvertraglich vereinbart sind.
    Und das wirst Du genau feststellen können, wenn Du die nächste Betrk-Abr. vorliegen hast - und dann kannste Dich an diesen Thread angehängt nochmal melden.:)

    Dann nimmst Du nun deinen MV, den Wisch mit den Abschlagsforderungen der evu und maschierst zu deinem lieben VM und zeigst ihm das.


    Nöö, nicht nötig, s.o.

    folgender (abstrahierter) Sachverhalt hat in meinem Bekanntenkreis kürzlich für Diskussionen gesorgt.
    Gerne würde ich dazu einmal Eure Einschätzungen hören.


    Das hast Du jetzt schön "verpackt"...
    So abstrakt wird dieser Fall wohl nicht sein.
    Ich empfehle Dir, mit den Unterlagen einen Fachanwalt aufzusuchen (auch, wenn es einiges kostet...:rolleyes:).

    mieter1:

    "NKV sind einmal eben jene 80 Euro für "Heizung und Warmwasser" und dann noch einmal 60 Euro für "weitere Betriebskosten"."
    - Wie sind die Letzteren - wortwörtlich - beschrieben? Bspw. Grundsteuer, Versicherung etc. oder auch mit BetriebskostenVerordnung o.ä?

    "Ich möchte doch nur wissen, ob es sein kann, dass ich laut MV 80 Euro für Heizung und Warmwasser zahle und vom örtlichen Gaslieferant auch noch alle 2 Monate eine Rechnung über 120 Euro Gas erhalte?"
    - Bitte gaaanz präzise. Also alle 2 Monate 120€ für Gas UND 80€ für Strom? Per Rechnung oder Einzug von Deinem Konto oder wie?

    NKV sind einmal eben jene 80 Euro für "Heizung und Warmwasser" und dann noch einmal 60 Euro für "weitere Betriebskosten".
    Ich möchte doch nur wissen, ob es sein kann, dass ich laut MV 80 Euro für Heizung und Warmwasser zahle und vom örtlichen Gaslieferant auch noch alle 2 Monate eine Rechnung über 120 Euro Gas erhalte?


    Wer hat denn (D)einen Vertrag mit dem EVU (für Dich?) abgeschlossen?

    Ja er weist meine neue Adresse, die hat er sich auf dem Übergabeprotokoll notiert, zusammen mit der Info das ich den Satelliten LNB für 10€ auf digital Empfang aufgerüstet habe.


    Dann kann er Dir also nicht Zugangsvereitelung vorwerfen, und Du kannst nun Deine schriftliche Forderung per Einwurfeinschreiben stellen (und bitte hier bei Gelegenheit weiter darüber berichten).

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