Hallo an die Community,
wohne in einem 3-Familienhaus, welches im Jahre 2010 modernisiert/saniert wurde (Abrechn. Zustellung immer zum 30.06. e. J.). Anerkennung der Abrechnung noch offen.
Bei der Modernisierung wurde ein bereits seit 30 Jahren existierendes Gebäude - gehört auch dem Vermieter - mit an die neue Heizung des Mehrfamilienhauses angeschlossen. So gut, so schön. In der Abrechnung für 2010 erscheinen nun aber die Kosten für die Gebäude-Verbr.-Erfassung doppelt - lt. Aussage ISTA wegen dem nun zusätzl. Gebäude.
Nun meine Frage: Ist es richtig, dass die 3 Mietparteien, dies nun so akzeptieren müssen ?
Kosten Geb.Verbr.Erf. für 1 Geb. = ca. 180 Euro (hier geteilt durch 3 Parteien = 60 Euro/Partei)
Kosten Geb.Verbr.Erf. für 2 Geb. = ca. 340 Euro (hier geteilt durch 4 Parteien = 85 Euro/Partei)
Mehrbelastung pro Mietpartei im Jahr 25 Euro.
Meiner Meinung nach ist es nicht richtig, daß die 3 Mietparteien nun mehrbelastet werden, da dass nun zusätzl. Gebäude ja bisher mit dem 3-Fam.Haus nichts zu tun hatte.
Vielleicht weiß ja jemand Rat, ob der Vermieter dies so ohne Ankündigung überhaupt durchführen darf (dass jetzt 2 Liegenschaften in der Abrechnung stehen und nicht mehr nur 1) und wo man das evtl. nachlesen kann (greift dafür die HeizkostenVO?)
Freue mich auf aussagekräftige Antworten und danke im voraus.