Beiträge von Berny

    Hallo,

    folgende Frage. Im Mietvertrag steht: "Die Wände und Decken in allen Räumen sind bei Auzug weiß gestrichen zu übergeben (komplett deckender Anstrich)"
    In wie weit muss dann bei Auszug gestrichen werden, da ich schon des öfteren gelesen habe, dass es nicht weiß übergeben werden muss.
    Muss dann überhauptgestrichen werden, wenn sonst nichts dazu im Mietvertrag geregelt ist? Oder wie verhält sich das ganze?


    Ich sehe dies als eine klare verbindliche Vereinbarung. Ich gehe davon aus, dass die Mietsache seinerzeit ebenso übernommen wurde.

    Ekel-Alfred:

    "mir geht um die Frage, wie lange man einen Mieter noch Schäden aufzeigen kann, bevor diese verjähren."
    - Sex Monate nach Rückgabe der Mietsache bei versteckten Mängeln.

    "Als Beispiel (natürlich überspitzt): der Vermieter wohnt weit weg."
    - Rechtlich irrelevant.

    "Es findet keine Übergabe Mut Protokoll statt, sondern die Schlüssel werden ihm geschickt."
    - Vermieter-Schild.

    "Nach 6,5 Monaten fährt er zur Wohnung und bemerkt, dass es Mietnormaden waren. Die sechs Monats Frist ist abgelaufen. sind alle Ansprüche den Mieter gegenüber verjährt?"
    - Ja. Der VM hatte 6 Monate Zeit gehabt, seinen Arsch zu bewegen.

    Hallo Pepzi,

    "Der Mieter hat die Ausführungen der Arbeiten während des Mietverhältnisses durch den Vermieter oder dessen Beauftragten zu dulden."
    - Halte ich für ungültig. Der M hat während des Mietverhältnisses bestenfalls einmal jährlich eine Besichtigung des VM zu dulden.

    "7.5 Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtungen zur Durchführung der Schönheitsreparaturen, ist der Mieter verpflichtet, aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebes einen %-Anteil an Renovierungskosten zu zahlen, der dem Abnutzungsgrad der Räume entspricht. Der Mieter ist berechtigt, statt Zahlung der anteiligen Kosten die Schönheitsreparaturen selbst fachgerecht durchzuführen."
    - Insbesonders Letztes halte ich für i.O.

    "Mietvertrag lief genau 3 Jahre: 01.05.2009-31.05.2012."
    - Na...?

    "Der Vermieter hat ja nach beendigung des Mietverhältnisses selbst gehandelt und eine Firma beauftragt, obwohl wir ja laut 7.5 dazu berechtigt wären, es selbst zu machen, aber dieses Recht räumte er uns nicht ein."
    - Ich würde da nichts zahlen, wenn ich nachweisen kann, dass er mich nicht aufgefortdert hatte; insbesonders, wenn ich die Durchführung begehrt hatte.

    Hallo Rele,

    nun hol' mal tief Luft und "sammele" Dich:

    "jetz hat er mich am 4.01.2012 schon WIEDER angerufen.."
    - Willst wohl sagen: Er hat Dich am 04.01.2013 auf der Arbeitsstelle angerufen.

    "und gemeint ich solle sofort nach hause kommen.. es würde im ganzen treppenhaus stinken (ich sei schuld)"
    - Lächerlich...

    "als ich ihm gesagt habe, dass er mich in ruhe lassen soll,
    weder mich anrufen noch an meine tür klopfen.. ist er nun zum anwalt.. und will mich auf schadensersatz verklagen. ^^
    - Lächerlich...

    "heute war dann ein brief vom anwalt im briefkasten, dass
    ich 3 Termine für einen sachverständigen nennen soll bis zum 11.1..
    weil ja so viel beschädigt ist :mad::confused:"
    - Ich würde ihm den Gefallen tun. Du solltest beim Termin nicht allein sein und brauchst auch nur den SV 'rein zu lassen.

    "ich versteh nich was der mensch von mir will??
    ich schätze es ist wohl eine racheaktion weil ich mich hab nich mehr einschüchtern lassen.."
    - Des Menschen Wille ist sein Himmelreich...

    "im brief steht, dass wenn ich die wohnung zeitnah räume, mein vermieter von einer strafanzeige absieht..."
    - Ich würde dem RA empfehlen, seinen Mandanten in Hinblick auf § 164 StGB (wissentlich falsche Verdächtigung) und § 123 StGB (Hausfriedensbruch) zu beraten.

    "außer eben die badewanne.. die hat er damals neu gestrichen bzw. lackiert und da geht eben der lack ab.."
    - Kein Emaille?

    "darf ich einfach so das schloss auswechseln?"
    - Natürlich darfst Du ohne zu fragen den Schliesszylinder des Schlosses auswechseln. Musst ihn lediglich zur Rückgabe der Mietsache wieder zurücktauschen.

    Hoffi:

    "Erstaunlich nur, der Vermieter geht nicht ans Telefon, antwortet nicht auf Mails auf garnichts.
    Ein Einschreiben ist nötig, auf das er auch nicht antwortet."
    - So zynisch, wie es klingen mag; aber auch darüber, dass er reagieren muss, habt Ihr keinen Vertrag...

    "Er will ohne Vertrag Mieterhöhung,"
    - Das kann er begehren, ist legal.

    "aber will von den besprochenen 10 Jahren keine Kaltmieterhöhung plötzlich nichts mehr wissen."
    - Was kümmert mich das dumme Zeug, das ich ...

    "Bei allem Respekt,aber so gehts wirklich nicht."
    - Wie Du siehst, doch...:D:mad:
    PS: Lies' mal hier im Forum...: Dein VM ist überhaupt nicht der einzige, welcher ...

    Hallo Matrcel,

    "Ich bin zum 1.11.12 in eine andere Wohnung gezogen,"
    - will sagen, dass Du am 31.10.12 ausgezogen bist. Die neue Wohnung ist hier wohl kein Thema.

    "Wohnungsabnahme war ohne Mängel gewesen und ich hatte auch gleich wieder einen Nachmieter der jetzt auch schon die Wohnung bezogen hat."
    - OK.

    "Leider habe ich meine Kaution von der Hausverwaltung noch nicht wieder bekommen,wie lange dürfen die sich eigentlich zeit lassen?"
    - Jetzt zum Knackpunkt: Da wohl keine versteckten Mängel vorlagen, müsste noch die letzte Betriebskostenabrechnung abgewartet werden, woraus sich evtl. für Dich eine Nachzahlung ergeben könnte. Deine Kaution darf in Höhe einer maximal zu erwarteten Nachzahlung einbehalten werden.

    Hoffi67:

    "Wir haben mündlich vereinbart, daß ..."
    - Tu' Dir mal den Gefallen und mach' Dir das zweifelhafte Vergnügen, in diesem Forum nachzulesen, was mündliche Vereinbarungen wert sind...
    - ... Was kümmert mich mein dummes Gerede von gestern...?

    "Ich hatte eigentlich gehofft, hier freundlichere und vor allem hilfreiche Tipps und Ratschläge zu bekommen."
    - Ich hoffe, mein freundlicher Tipp oben war (ernsthaft: wirklich!) hilfreich - für die Zukunft.

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