Beiträge von Berny

    Fantastisch, auch hier waren Deine Bemühungen "daneben":

    "Eine Heizkostenabrechnung muss keine Angaben über die Kosten des Betriebsstroms enthalten. BGH VIII ZR 45/11 13.09.2011"
    - Richtig. Konnte sie auch nicht, da es sich um Fernwärmelieferung handelte.

    "Der BGH bekräftigt damit seine Rechtsprechung vom 28.05.2008 VIII ZR 261/07."
    Hier waren mehrere HK_ABr. zu beanstanden, da es sich um schwankende Gewerbeanteile und schwankende Grundfächenanteile der Nutzer handelte.

    Fakt ist nun mal, dass in der HK_Abr. u.a. auch der Betriebsstrom der Heizungsanlage anzugeben ist. Hat mit dem Allgemeinstrom des Hauses nicht im geringsten was zu tun.

    was müsste ich noch beachten?


    Dass Ihr Euch diese Wohnung leisten könnt, dass sie bautechnisch i.O. ist, dass die Betriebskosten tragbar sind, dass Ihr die Wohnung mit handwerklich versierten Bekannten mal besichtigt...
    Aber, wie bereits gesagt, hier dreht es sich um Mietrecht.

    Fantastisch:

    "Wenn ein VM einen Mieter unbedingt loswerden will, schafft er das auch."
    - Richtig, bspw. muss er gaanz laut schrei(b)en.

    "Dein VM hat sich eben für den Weg des Eigenbedarfs entschieden."
    - Falsch. Richtig(er): Sogenannter Eigenbedarf.

    "Wenn er damit Erfahrung hat, hast Du wenig Chancen."
    - Er könnte aber auch mal auf seinen Meister treffen...:cool:

    Hallo Andi31,
    der Zählerschrank mit den Sicherungen etc. müsste sich doch allgemeinzugängig in jedem Haus finden lassen.
    Dort findeste auch den Treppenhauslichtautomaten. Der daran befindliche Schalter hat drei Stellungen: 0, I, T(imer). Den stellste wieder auf T, und klebst in die Tür innen einen grossen Zettel: Bitte nach den Treppenhaus-Reinigungsarbeiten den Schalter wieder auf T stellen. Und das T (oder was da sonst dranstehen mag) mit einem (Edding-)Pfeil markieren.

    Am sinnvollsten wäre es natürlich Tochter und Freund zusätzlich den MV unterschreiben zu lassen, mit dem dezenten Hinweis auf bereits obig Erwähntes


    Also sozusagen dezente Unterschriften (ohne Gewähr).
    Und die Mutter übernimmst Du (Lüstling) dann...?

    im vertrag steht ganz am schluss unter zusatzvereinbarungen......MALERARBEITEN BEI AUSZUG VON FACHBETRIEB AUSFÜHREN LASSEN.


    Es genügt, wenn Du es gaaanz einfach soo abschreibst, wie es im MV geschrieben steht. Und, btw, mit korrekter Schreibweise kann man dem Leser auch das Lesen erleichtern..., hat etwas mit Achtung und Anstand zu tun...:eek:

    Abgesehen davon bin ich der Meinung, dass der Mieter (könnte ja auch gelernter Maler sein...) die Arbeiten auch (selbst) fachgerecht ausführen (lassen) kann. Eine Verpflichtung des Mieters, einen Fachbetrieb zu engagieren, könnte als eine unangemessene (und damit ungültige) Benachteiligung gelten.
    (Habe schonmal erlebt, dass VM dann die Rechnung haben wollten, um sie von ihrer eigenen Steuer absetzen zu können - oder: Ein Verwandter/Bekannter des VM hat zufällig einen Fachbetrieb...: "Ich kenne da jemanden"...)

    Kolinum:

    "Sie haben nichts begriffen."
    - Richtig.

    "Wünsche weiterhin viel Ärger!"
    - Hmm, naja, falls sie jedoch noch lernfähig sein sollte...

    "Manche Leute leben davon."
    Yoo, die tragen vor Gerichten schwarze Roben und überlegen sich, wo sie ihr nächstes Häusle bauen sollen: das Chalet in Gstaad oder die Finca auf Mallorca...:D

    Darienne:

    "du denkst also vorher darueber nach,ob es sein kann,dass man den Restmuelleimer in den Keller stellen muss oder nicht?"
    - Ja.

    "Super Gehirn muss ich da sagen!Denkt wirklich bis ins allerkleinste Detail mit...Daumen hoch !"
    - Danke.

    "zaehlen dazu auch dumme Sprueche wie "mieze streicheln?""
    - Bereits Albert Einstein sprach seinerzeit von Phantasie...:cool:

    Dieses geschah unter einem Zeugen (den Sohn des Vermieters), der die Wohnungsabnahem mit uns (ihre Räumlichkeiten) durchgeführt hat. Er hat mir dieses schriftl. bestätigt. Auch die Aussage, die sie getroffen hat.


    Tja, eine Absichtserklärung...:o

    muffmuff:

    "Ende Oktober habe ich von meinem Vermieter ein Schreiben bekommen, in dem er mich informiert, dass er die Miete von 6 €/m^2 auf 6,89€/m^2 erhöhen will.
    Begründet hat er dies mit einer allgemeinen Kostensteigerung und mit umfangreichen Renovierungsmaßnahmen, die er dieses Jahr durchführen will."
    - Sehr schwache Begründung, die ihm ein Richter wohl um die Ohren hauen dürfte.

    "Der neue Quadratmeterpreis liegt weit außerhalb des Mietspiegels. Außerdem kommen an der Wohnung noch Mängel wie schlechte Elektrik und kein Balkon hinzu.
    Diese Mieterhöhung habe ich dann natürlich abgelehnt."
    - Ich hätte diesem Mieterhöhungsverlangen (auch) widersprochen.

    "Jetzt habe ich am 4.1.12 eine Kündigung aus Eigenbedarf zum 31.3.12 erhalten. Diese begründet er damit, dass er mit seiner neuen Ehefrau nach Berlin ziehen will und sein Haus hier in Aachen angeblich verkaufen möchte. Da er aber beruflich hier in Aachen tätig ist braucht er die Wohnung angeblich für sich selbst.
    Ich selber vermute natürlich, dass er das nur macht, damit er die Wohnung teurer vermieten kann..."
    - Das ist (auch) m.E. vorgeschobener Eigenbedarf, und das Vorhaben kann auch ganz schön in die Hose gehen in strafrechlicher und zivilrechlicher Hinsicht. Er stellt sich das mglw. recht easy vor, dieses Konstrukt.

    "Was kann ich jetzt tun? Ich muss gestehen, dass ich eh schon mit dem Gedanken gespielt habe auszuziehen. Es ist also nicht mein dringlichster Wunsch hier noch ewig wohnen zu bleiben. Der Mann kündigt mich leider nur mitten in der Klausurphase...Ich werde also leider keine Zeit haben mir bis April eine Wohnung zu suchen...
    Leider bin ich auch nicht im Rechtsschutz. Wie kann ich also möglichst ohne Anwalt noch ein bisschen Zeit schinden??"
    - Ich würde ihn auf die Gefährlichkeit seines Handelns und die damit verbundenen Risiken (Verdacht des Betrugs [§ 263 StGB] und mgl. Schadenersatzforderungen [§ 829 BGB]) hinweisen und mit ihm einen Mietaufhebungsvertrag mit einer Entschädigungszahlung seinerseits anstreben, wenn ich eine neue Bleibe gefunden haben werde.
    Ansonsten sollteste Dir eine fachanwaltliche Erstberatung gönnen. (Erstberatung ist m.W. günstiger.)
    Wie lange wohnst Du denn schon in der jetzigen Wohnung?

    Vor 4 Jahren ist eine Mutter mit ihren 2 Kindern eingezogen in die von mir Vermietete Wohnung. Der Mietvertrag läuft auf die Mutter. Diese ist nun aber ausgezogen soweit ich mitbekommen habe. Jetzt wohnt ihre Tochter mit ihrem Freund und ihrem kleinen Bruder in dieser Wohnung. Ist dies so rechtens und möglich? Oder wäre es Sinnvoll mit der Tochter und deren Freund einen neuen Mietvertrag zu machen?


    Möglich ist es ja. Sinnvoller und rechtlich wasserdichter wäre aber m.E. eine Änderung des bestehenden MV MIT Zustimmung der Mutter.
    Für die finanzielle Sicherheit des VM wären m.E. die Nennung der Namen und die Unterschriften aller Mieter sinnvoll.

    Habe ich hier irgendwelche Handlungsmöglichkeiten?


    Hallo,
    hast Du (nicht).
    Es kann sicherlich nicht die Warmwasserleitungsinstallation mit noch vertretbarem Aufwand so geändert werden, dass das WW schneller bzw. verlustärmer kommt.
    Was m.E. bestenfalls gemacht werden kann (und sollte!), ist die Isolation sämtlicher zugängiger WW_Rohre mit den aus dem Baumarkt bekannten Schaumgummischlauchummantelungen, deren Wandstärke dann aber auch mindestens gleich dem Rohrdurchmesser sein sollte.

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