muffmuff:
"Ende Oktober habe ich von meinem Vermieter ein Schreiben bekommen, in dem er mich informiert, dass er die Miete von 6 €/m^2 auf 6,89€/m^2 erhöhen will.
Begründet hat er dies mit einer allgemeinen Kostensteigerung und mit umfangreichen Renovierungsmaßnahmen, die er dieses Jahr durchführen will."
- Sehr schwache Begründung, die ihm ein Richter wohl um die Ohren hauen dürfte.
"Der neue Quadratmeterpreis liegt weit außerhalb des Mietspiegels. Außerdem kommen an der Wohnung noch Mängel wie schlechte Elektrik und kein Balkon hinzu.
Diese Mieterhöhung habe ich dann natürlich abgelehnt."
- Ich hätte diesem Mieterhöhungsverlangen (auch) widersprochen.
"Jetzt habe ich am 4.1.12 eine Kündigung aus Eigenbedarf zum 31.3.12 erhalten. Diese begründet er damit, dass er mit seiner neuen Ehefrau nach Berlin ziehen will und sein Haus hier in Aachen angeblich verkaufen möchte. Da er aber beruflich hier in Aachen tätig ist braucht er die Wohnung angeblich für sich selbst.
Ich selber vermute natürlich, dass er das nur macht, damit er die Wohnung teurer vermieten kann..."
- Das ist (auch) m.E. vorgeschobener Eigenbedarf, und das Vorhaben kann auch ganz schön in die Hose gehen in strafrechlicher und zivilrechlicher Hinsicht. Er stellt sich das mglw. recht easy vor, dieses Konstrukt.
"Was kann ich jetzt tun? Ich muss gestehen, dass ich eh schon mit dem Gedanken gespielt habe auszuziehen. Es ist also nicht mein dringlichster Wunsch hier noch ewig wohnen zu bleiben. Der Mann kündigt mich leider nur mitten in der Klausurphase...Ich werde also leider keine Zeit haben mir bis April eine Wohnung zu suchen...
Leider bin ich auch nicht im Rechtsschutz. Wie kann ich also möglichst ohne Anwalt noch ein bisschen Zeit schinden??"
- Ich würde ihn auf die Gefährlichkeit seines Handelns und die damit verbundenen Risiken (Verdacht des Betrugs [§ 263 StGB] und mgl. Schadenersatzforderungen [§ 829 BGB]) hinweisen und mit ihm einen Mietaufhebungsvertrag mit einer Entschädigungszahlung seinerseits anstreben, wenn ich eine neue Bleibe gefunden haben werde.
Ansonsten sollteste Dir eine fachanwaltliche Erstberatung gönnen. (Erstberatung ist m.W. günstiger.)
Wie lange wohnst Du denn schon in der jetzigen Wohnung?