Mietvertrag ändern?

  • Hallo,

    Es ist folgender Sachverhalt. Vor 4 Jahren ist eine Mutter mit ihren 2 Kindern eingezogen in die von mir Vermietete Wohnung. Der Mietvertrag läuft auf die Mutter. Diese ist nun aber ausgezogen soweit ich mitbekommen habe. Jetzt wohnt ihre Tochter mit ihrem Freund und ihrem kleinen Bruder in dieser Wohnung. Ist dies so rechtens und möglich? Oder wäre es Sinnvoll mit der Tochter und deren Freund einen neuen Mietvertrag zu machen? Untermieterverträge sind untersagt dies wurde im Mietvertrag so festgehalten.

    Danke für eure Antworten!

    Freundliche Grüsse.

    Be1989

  • Vor 4 Jahren ist eine Mutter mit ihren 2 Kindern eingezogen in die von mir Vermietete Wohnung. Der Mietvertrag läuft auf die Mutter. Diese ist nun aber ausgezogen soweit ich mitbekommen habe. Jetzt wohnt ihre Tochter mit ihrem Freund und ihrem kleinen Bruder in dieser Wohnung. Ist dies so rechtens und möglich? Oder wäre es Sinnvoll mit der Tochter und deren Freund einen neuen Mietvertrag zu machen?


    Möglich ist es ja. Sinnvoller und rechtlich wasserdichter wäre aber m.E. eine Änderung des bestehenden MV MIT Zustimmung der Mutter.
    Für die finanzielle Sicherheit des VM wären m.E. die Nennung der Namen und die Unterschriften aller Mieter sinnvoll.

  • Hallo,

    Es ist folgender Sachverhalt. Vor 4 Jahren ist eine Mutter mit ihren 2 Kindern eingezogen in die von mir Vermietete Wohnung. Der Mietvertrag läuft auf die Mutter. Diese ist nun aber ausgezogen soweit ich mitbekommen habe. Jetzt wohnt ihre Tochter mit ihrem Freund und ihrem kleinen Bruder in dieser Wohnung. Ist dies so rechtens und möglich?

    Genau genommen ist es unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte (Unter-/Weitervermietung) gemäß § 540 des BGB. Welche, wie Du schreibst, ausdrücklich untersagt ist.


    Oder wäre es Sinnvoll mit der Tochter und deren Freund einen neuen Mietvertrag zu machen?

    Könnte man. Besser wäre es aber die Beiden in den mit der Mutter ja noch bestehenden Vertrag aufzunehmen. Wenn sie, vor allem die Mutter, das nicht möchten könntest Du den Vertrag wegen o. g. § kündigen.;)


    Untermieterverträge sind untersagt dies wurde im Mietvertrag so festgehalten.

    Danke für eure Antworten!

    Freundliche Grüsse.

    Be1989


    ...............

  • Zitat

    Oder wäre es Sinnvoll mit der Tochter und deren Freund einen neuen Mietvertrag zu machen?


    Am sinnvollsten wäre es natürlich Tochter und Freund zusätzlich den MV unterschreiben zu lassen, mit dem dezenten Hinweis auf bereits obig Erwähntes : Genau genommen ist es unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte

  • Am sinnvollsten wäre es natürlich Tochter und Freund zusätzlich den MV unterschreiben zu lassen, mit dem dezenten Hinweis auf bereits obig Erwähntes


    Also sozusagen dezente Unterschriften (ohne Gewähr).
    Und die Mutter übernimmst Du (Lüstling) dann...?

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