Beiträge von Berny

    gnagflow:

    "Als erstes erhöhte er die Kaltmiete um 15% ."
    - Wurden die Voraussetzungen https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=…voraussetzungen erfüllt?

    "Seine erste Nebenkosten Abrechnung ist fast doppelt so hoch wie in den in den Vorjahren."
    - Sie müsste/n einzeln überprüft werden. Der VM ist verpflichtet, dem M Einsicht in sämtliche erfordeliche Originalunterlagen zu gewähren.

    "In den Erleuterungen zur Abrechnung wird Druck aufgebaut, das die Nachforderungen erst einmal zu bezahlen sind."
    - Zahlungsziel ist grundsätzlich 1 Monat. Bei unklaren Posten sollte widersprochen werden.

    "Es wird alles versucht die Altmieter los zu werden um die Mieteinnahmen zu maximieren."
    - Gier frisst Hirn...

    Meine Mutter verträgt kein Oropax bzw hat sehr empfindliche Ohren.
    Und wie kündigen? fristlos? welcher Grund? Und hat das überhaupt eine Chance, wegen der Krankheit des Mannes? Mein Opa (Vermieter) ist beim Vermieterbund und der rät davon ab...

    mein Vorschlag wäre irgendwas in Richtung einer zivilrechtlichen Klage von unserer Seite aus


    Letzteres würde ich nicht vorschlagen, ebenfalls auch nicht die fristlose Kündigung.

    Icke32:

    "Wie sieht es aus mit Bohrlöchern,"
    - Beschädigung

    "mit nicht gereinigtem Herd (wenn im Mietvertrag besenrein steht)"
    - Putzfrau kostet regelmässig 10€/h.

    "und mit kaputtem Thermostat in der Einbauküche?"
    - VM-Sache (§ 535 BGB).

    "Und wie sieht es aus, wenn der Vermieter das Streichen der Wände als nicht gut genug empfindet?"
    - Weisst Du, wie teuer Sachverständigengutachten und evtl. der ganze Rattenschwanz sind...ß

    "Wohnung wurde übrigens unrenoviert übergeben, ich habe aber eine Wand grün gestrichen."
    - Gilt als Beschädigung.

    hallo Bernie, vielleicht kannst du mir wenigstens etwas zum Unterschied Gesamtwasserverbrauch und Hauptwasserzählerstand sagen?
    Danke


    Der Versorger berechnet dem Hauseigentümer den Wasserverbrauch plus Grundgebühr (Zählergebühr), dies nach Angaben des Hauptwasserzählers. Das wären dann die Kosten der Wasserversorgung.

    Hallo v. Berthelen,

    tut mir zwar leid, jedoch kann ich Dir nicht soo grosse Hoffnungen machen...

    "18 Monate später hat meine Partnerin allerdings ihren Beruf hier verloren und ..."
    - Ist zwar schade, jedoch mietrechtlich unerheblich.

    "Ich informierte mich eingehend und fand mich sehr eindeutig bestätigt das diese zeitliche Bindung juristisch nicht bindend wäre und wir kündigen könnten mit der Frist von 3 Monaten, was ich auch tat.
    ich zitiere den Mietvertrag:
    "Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 3 jahren auf ihr Recht zur Kündigung des Vertrages. Eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig. Von dem Verzicht bleiben die Rechte des Vermieters zur Mieterhöhung und die Rechte der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt""
    - M.E. ist dieser Passus i.O. (von der Mieterhöhungsmöglichkeit mal abgesehen, welches m.E. jedoch den Passus nicht unwirksam machen dürfte).

    "Unser Vermieter, auch Mitbewohner im Haus verhielt sich seid anbeginn des Verhältnisses in höchstem Maße inkorrekt und wenig kooperativ oder Partnerschaftlich in allen Belangen."
    - Ist rechtlich nicht zu beanstanden.

    "Meine normale schriftliche Kündigung wurde Wochen später einfach ohne weitere Worte mit einem Widerspruch als nichtig bezeichnet,"
    - Korrekt, denn allein kannst Du gar nicht kündigen.

    "Ich möchte nun eine erneute Kündigung abgeben per Einschreiben,"
    - Du allein...?

    "in welcher ich auf den Umstand hinweisen würde das die Forderung nach der Erfüllung der 3 Jahre nicht haltbar sind,"
    - Wieso, ist doch lt. MV so vereinbart...?

    "ich aus Kulanz..."
    - Kulanz gibbet lt.Gesetz nicht.

    "... nicht auf der ersten 3 Monatssfrist bestehe und ich meine Kündigung zum 01.04.17 als akzeptiert betrachte bis mir Gegenteiliges bewiesen würde ..."
    - Das Gegenteil wird Dir der Richter beweisen...

    "und wir anonsten fristgerecht in 3 Monaten ausgezogen sind."
    - Ausziehen könnt Ihr jederzeit, habt jedoch die volle Miete b.a.w. zu zahlen.

    "Man solle sich seitens der Vermieter juristischen Rat vom Fachmann einholen bei Zweifeln."
    - Braucht er nicht...

    "Im Zweifel würde ich noch die Lebensumstände als Begründung mit angeben und das die Situation des Mietverhältnisses bald ansonsten eskalieren würde, da wir finanziell in Bedrängniss geraten würden mit nur einem Einkommen."
    - Das Gesetz kennt keine Sentimentalitäten (sorry).

    "Wäre dies ein geeignetes Vorgehen?"
    - Nein.

    ", ich für mich habe ja bereits eine normale Kündigung eingereicht, diese wurde nunmal von meinem Vermieter "nicht angenommen"."
    - Richtig, denn Ihr könnt aussschliesslich 1. ZUSAMMEN kündigen und 2. NACH der Frist kündigen.

    "Soweit ich verstanden habe bisher, ist eine solche Mietbindefrist bei Privatpersonen in jedem Fall nur in streng geregelten und deutlich sowie schriftlich begründeten Fällen die eingehend schriftlich besprochen wurden..."
    - Nicht "besprochen", sondern vertraglich vereinbart...

    darf der Vermieter Schäden einfach selbst beheben oder durch eine Firma/ Handwerker beheben lassen und mir direkt von der Kaution abziehen oder muss der Vermieter mir eine Frist zur Schadensbeseitigung geben?


    Vorher hätte er Dir eine Chance geben müssen.

    Leider ist das individuelle der Gesamtheit nicht möglich, da die Räume des Vermieters für uns unzugänglich sind. Alle vermieteten Wohnungen ( 5) sind ca 450 qm. Bleibt noch eine mit leerstand von ca 100 qm. Der Vermieter nutzt noch drei weitere Räume wobei einer der ein mindestens 150 qm hat. Die kann man von außen einsehen durch eine glastür, diesen Raum benutzt der Vermieter für seine eigene Firma. Darf er sich denn auf einen Irrtum berufen? Danke


    Ich meinte die Einzelflächen laut Mietverträgen.

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