Hallo v. Berthelen,
tut mir zwar leid, jedoch kann ich Dir nicht soo grosse Hoffnungen machen...
"18 Monate später hat meine Partnerin allerdings ihren Beruf hier verloren und ..."
- Ist zwar schade, jedoch mietrechtlich unerheblich.
"Ich informierte mich eingehend und fand mich sehr eindeutig bestätigt das diese zeitliche Bindung juristisch nicht bindend wäre und wir kündigen könnten mit der Frist von 3 Monaten, was ich auch tat.
ich zitiere den Mietvertrag:
"Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 3 jahren auf ihr Recht zur Kündigung des Vertrages. Eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig. Von dem Verzicht bleiben die Rechte des Vermieters zur Mieterhöhung und die Rechte der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt""
- M.E. ist dieser Passus i.O. (von der Mieterhöhungsmöglichkeit mal abgesehen, welches m.E. jedoch den Passus nicht unwirksam machen dürfte).
"Unser Vermieter, auch Mitbewohner im Haus verhielt sich seid anbeginn des Verhältnisses in höchstem Maße inkorrekt und wenig kooperativ oder Partnerschaftlich in allen Belangen."
- Ist rechtlich nicht zu beanstanden.
"Meine normale schriftliche Kündigung wurde Wochen später einfach ohne weitere Worte mit einem Widerspruch als nichtig bezeichnet,"
- Korrekt, denn allein kannst Du gar nicht kündigen.
"Ich möchte nun eine erneute Kündigung abgeben per Einschreiben,"
- Du allein...?
"in welcher ich auf den Umstand hinweisen würde das die Forderung nach der Erfüllung der 3 Jahre nicht haltbar sind,"
- Wieso, ist doch lt. MV so vereinbart...?
"ich aus Kulanz..."
- Kulanz gibbet lt.Gesetz nicht.
"... nicht auf der ersten 3 Monatssfrist bestehe und ich meine Kündigung zum 01.04.17 als akzeptiert betrachte bis mir Gegenteiliges bewiesen würde ..."
- Das Gegenteil wird Dir der Richter beweisen...
"und wir anonsten fristgerecht in 3 Monaten ausgezogen sind."
- Ausziehen könnt Ihr jederzeit, habt jedoch die volle Miete b.a.w. zu zahlen.
"Man solle sich seitens der Vermieter juristischen Rat vom Fachmann einholen bei Zweifeln."
- Braucht er nicht...
"Im Zweifel würde ich noch die Lebensumstände als Begründung mit angeben und das die Situation des Mietverhältnisses bald ansonsten eskalieren würde, da wir finanziell in Bedrängniss geraten würden mit nur einem Einkommen."
- Das Gesetz kennt keine Sentimentalitäten (sorry).
"Wäre dies ein geeignetes Vorgehen?"
- Nein.
", ich für mich habe ja bereits eine normale Kündigung eingereicht, diese wurde nunmal von meinem Vermieter "nicht angenommen"."
- Richtig, denn Ihr könnt aussschliesslich 1. ZUSAMMEN kündigen und 2. NACH der Frist kündigen.
"Soweit ich verstanden habe bisher, ist eine solche Mietbindefrist bei Privatpersonen in jedem Fall nur in streng geregelten und deutlich sowie schriftlich begründeten Fällen die eingehend schriftlich besprochen wurden..."
- Nicht "besprochen", sondern vertraglich vereinbart...