Wenn der neue VM den alten MV durch einen neuen MV ersetzen will, denkt er sich etwas dabei...![]()
Beiträge von Berny
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Mietverhältnis lief bis Ende 05/2012. Vermieter schickt in 10/2012 eine formal und inhaltlich korrekte NK-Abrechnung für 01/2011-05-2011.
Das war's, was m.E. Mietrecht betrifft.
Was das Nachfolgende betrifft, würde ich eher als den § 263 StGB betreffend einstufen. Empfehle anwaltliche Beratung, falls der Absender auf Zahlung bestehen sollte. -
Wir gehen davon aus, das die Fenster undicht sind. Dann haben wir festgestellt das im Wohnzimmer an der einen Wand unten ( dort wo normalerweise Fußleisten sind ), unterhalb der Heizungsrohre Luft durch das Mauerwerk in die Wohnung kommt.
Und was hat der Vermieter anlässlich einer Ortsbesichtigung dazu gesagt? -
Hallo Stolto,
genau genommen ist dies kein Mietrecht, sondern Bürgerliches Recht.
Hier liegt es am zukünftigen Vermieter, sich den Mieter mit allen Chancen und Risiken auszusuchen.
afaik können sich Bürgschaften auch nur bis zur Höhe von drei Nettomonatsmieten belaufen, also eher ein Sch*** in den Ofen.
Als Mieter kann ich nur von gemeinasamen Mietverträgen warnen, als Vermieter wären sie mir recht...
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Hallo Sternchen90,
ich würde mir beim Sozialamt bzw. Amtsgericht einen RA_Beratungsschein geben lassen und mich bei einem im Miet- und Sozialrecht versierten RA beraten lassen. Sinnvoll wäre hierfür eine RA-"Sozietät", also, wo mehrere RAe mit ihren Tätigkeitsschwerpunkten tätig sind.
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Die "Spezialisten vor Ort" (wie sie sich gerne selbst nennen) raten grundsätzlich zum Premiumpaket, das weißt Du doch.
Nur der Umsatz und die Rendite zählt !
Arme hilfesuchende Mieter bleiben größtenteils verzweifelt auf der Strecke !
Hast es anscheinend nötig, Deine teils unsäglichen geistigen Ergüsse fett zu schreiben?
Dadurch steigt die Glaubwürdigkeit natürlich ungemein...
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PusteBlume:
"Berny, tausen tausend fachen dank. Good News!"
- Lass' Dich nicht verrückt machen!"nachdem ich im oktober einen kleinen herzinfarkt hatte, habe ich mich nun schon im winter auf der strasse als obdachlose gesehen..."
- Na na, nicht übertreiben!"am montag werde ich dann mal vorsorglich einen anwalt aufsuchen gehen um zu gucken was man nun machen kann, auch bezüglich meiner schmuckstücke."
- OK, Sämtlichen Schriftverkehr mitnehmen! Sollte ein deutscher Fachanwalt für Miet- und Immobilienrecht sein.
Edit: Kann ja auch ein türkischer RA sein, dem glaubt er evtl. sogar eher... fällt mir da noch ein."weil ich ja nun nichts mehr verkaufen darf"
- Hä?"ich habe schon ein paar bestellungen storniert"
- Bitte jetzt öffentlich nicht weiter, kannst mir ja eine PM schicken."ich habe versucht mit ihm zu verhandeln, aber er versteht es nicht. er kann kaum deutsch, ..."
- Dann wird er sich jemanden suchen müssen, der ihm des RA_Brief übersetzt..."da prallen einfach 2 welten aufeiander sprachlich betrachtet."
- Sprachlich sogar weniger, kenne mich da recht gut aus... -
"das bedeutet das er selber mich gar nicht rauswerfen darf?"
- Richtig."kann er am 17. denn dei herausgabe meines schmucks verlange, wegen dem vermieterpfandrecht?"
- NEIN! In Deine Wohnung darf nur ein Gerichtsvollzieher mit einem rechtsgültigen Dir vorzuweisenden Gerichtsbeschluss. Oder die Polzei oder Feuerwehr, wenn Gefahr im Verzug ist. -
"heisst das nun das er am 17 nun kommen darf, de tür aufbricht und meine sachen auf die strasse stellen kann?"
- Dann solltest Du nicht alleine sein und die Polizei rufen."sorry wenn ich so penetrant nachfrage, aber ich bin echt ratlos was nun wie geht."
- Wenn Du die Mietsache nicht freiwillig räumst, müsste er eine Räumungsklage einreichen. Bei der heutigen Belastung der Gerichte kann das laange dauern...*gähn* -
PusteBlume:
"ich frage mich aber, was kann ich denn jetzt machen? wie geht das denn weiter?"
Wenn Du bis zum 17.01. die fehlenden Mieten nachzahlst, könnte die Fristlose dadurch geheilt werden. Ansonsten liegt es am VM, wie er weiter verfährt. -
Hallo torben,
wie naiv bist Du eigentlich?
JEDER Makler wird die Frage nach Schimmel verneinen, denn ... denk' nach!
Wenn Du die Suchfunktion hier im Forum bzw. bei einer Suchmaschine "Schimmel" eingibst, wirst Du Leselektüre bis nach Ostern finden."bis zu unserem Einzug soll die Wohnung also Schimmelfrei sein."
- Habt Ihr das schriftlich?"Allerdings erschließt sich mir die Vorgehensweise unseres Vermieters nicht:"
- Muss auch nicht, ist VM-Sache, da er es zugesagt hatte."Kann ich jetzt ohne finanzielle Einbußen fristlos kündigen und die Maklercourtage zurück verlangen, oder ggf. vom Vermieter ein Gutachten über den Schimmelbefall oder dessen Bereinigung fordern?"
- Wie sagte Bohlen?: Viermal Nein."Nur erfuhr ich all diese Dinge eben erst NACH Vertragsunterzeichnung!"
- P.P., willkommen im Leben...:o"würde einfach nur gerne wissen, was Sie dazu sagen können, bzw. uns raten würden."
- Einen guten Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen. -
heisst dann das ich bis zum 17 raus muss, oder kann ich noch widersprechen und den aufschub zu seiner angedrohten ordentlichen kündigung bekommen?
Widersprechen ist hier rechtlich unerheblich. -
Das scheint mir auch so, jedoch wollte ich es gern ohne Rechtsbeistand klären.
Ergibt sich nicht durch seine Kündigung das ich keinen Nachmieter suchen muss?!
Tut mich traurig...., habe noch nie von so einem (Basar?-)Mietvertrag gehört, wo solche Bedingungen und Kopplungen vereinbart wurden. Deshalb sollte ein Fachanwalt diesen einer rechtlichen Prüfung unterziehen. Oder Ihr einigt Euch, dürfte mglw. deutlich preiswerter kommen.
Etwas ähnliches haben wir übrigens z.Zt. hier: https://forum.mietrecht.de/thread/4235-gl…h-kuendigung-2/ -
Hallo dschungeljim,
das scheinen mir wirklich Dschungel-Mietvertrag mit Dschungel-Kündigung zu sein. Du solltest einen Termin bei einem Fachanwalt machen.
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ich will nur wissen, was ich tun kann z.b. ihm einen Vorschlag wie wir das lösen ohne Anwalt. Z.b. ...
- ... setzen sich zwei einsichtige Menschen zusammen und handeln einen Kompromiss aus (zum "Ärger" von Anwälten, Gutachtern und Gerichtskassen:o). -
Danke für die Antworten.
Mir geht es jetzt darum ob der VM Verzugszinsen für 2012 verlangen kann, obwohl er die Miete im selben Monat immer erhalten hat.Da war ich ja nie im Rückstand.Sollte ich mir erstmal eine Auflistung erstellen lassen vom VM.Was meint ihr.
Über die 30€ sage ich ja garnichts. Die bekommt er ja sowieso.
Gruss soell20
Falls Du unbedingt nachhaken willst: Im Mietvertrag steht geschrieben, wie zu zahlen ist. -
Milena:
"Abflussprinzip ...."
- bei Heizkostenberechnung ist rechtswidrig (erster Google-Treffer...). Die Heizkostenverordnung ist zwingend seit dem 1.1.2009 anzuwenden: Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem"nun bin ich ja seit Dezember dort nicht mehr, Heizung steht max ..."
- Das ist unerheblich. Dein VM wird die Heizkosten (hoffentlich gesetzeskonform) bis zum Ende Deiner Mietezahlpflicht berechnen."Hat jemand eine Idee wie ich das Problem am besten lösen kann, ohne Anwalt!"
- Das Problem der korrekten HK_Berechnung hat Dein Vermieter, nicht Du. -
Von Trinkgeld kannst Du nur träumen, bei deinen Tipps.
Habe Trinkgeld nicht nötig. -
Zitat:
Du "musst" garnichtsDas ist mal wieder eine kolossale, aber stanesgemäße, Antwort von dir.
Mancheiner müsste jedoch mal gerne auf einen bestimmten Ort gehen und kräftig drücken, bis der Ar***, äh, Kopf, wieder frei ist. -
Ich bezahle meine Miete seit Mai 2012 gestaffelt von meiner Seite aus . Einmal zum 15. des laufenden Monats und den Rest zum 30. des laufenden Monats .
Ich möchte Dir nicht zu nahe treten, aber über ein dreiviertel Jahr müsste es doch möglich sein, die Einkünfte/Ausgaben so zu steuern, dass vertragsgemässe Zahlungen möglich sind.
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