ich wohne seit 4 jahren in der wohnung und die werbetafel wurde vor ein paar tagen erst aufgestellt.
es gibt keinen extra zähler.
Ich würde zunächst ein Gespräch mit dem Vermieter führen.
ich wohne seit 4 jahren in der wohnung und die werbetafel wurde vor ein paar tagen erst aufgestellt.
es gibt keinen extra zähler.
Ich würde zunächst ein Gespräch mit dem Vermieter führen.
Bei meiner Abrechnung von 2011 welche ich Ende 2012 bekommen habe, ist mir eine Fehler zu meinen Gunsten bei den Ablesewerten aufgefallen. Ich habe keinen Widerspruch eingelegt obwohl durchaus Gründe dagewesen wären. Aber lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Wie lange kann der Vermieter sollte der Fehler bemerkt werden die Abechnung ändern und hätte ich dann ein Widerspruchrecht gegen die gesamte Abrechnung?
Ich würde der Abrechnung in dem fehlerhaften Punkt widersprechen und um Korrektur bitten.
Hallo klausdieterwerner,
stand die Werbetafel bereits vor Wohnungsbezug dort?
Gibt es in der Stronversorgung der Tafel einen Extrazähler?
Hallo Kariinaa,
wenn Du die Kündigung wg. Eigenbedarf hast, könnteste sie ja mal hier abtippen.
Du hattest ja schon geschrieben vonwegen dass Ihr ausziehen solltet- aus anderen Gründen...
Anika1987:
"Wir haben dieses Schreiben nicht wie von der Vermieterin gewünscht unterschrieben und es wurde auch sonst nichts unterschrieben, es war lediglich ein Zeuge für die Vermieterin vor Ort."
- Macht nichts. Das Kündigungsdatum 30.4. halte ich für ok. Bisdahin schuldet Ihr die Miete in voller Höhe.
"Es steht ja nun noch unsere Kaution in Höhe von 1000€ aus, auf die wir nicht verzichten wollen..."
- Die hat die VM nach Beendigung des Mietverhältnisses abzurechnen.
"Vielleicht noch zur Erklärung der Mängel für die fristlose Kündigung:"
Die reichen m.E. nicht aus, es sei denn, das Gesundheitsamt hätte Euch die Unbewohnbarkeit der Wohnung bescheinigt.
Ja, die Jahre 2007-2011 waren alle zusammengefasst auf einem Schreiben das mir am 26.10.2012 zugestellt wurde ! Abrechnung 2012 ist korrekt und auch in Ordnung.
Wenn du sagst die zusammenfassung wäre ungültig, wie kann ich dann hier vor gehen ? Wenn ich Ihr nur sagen "liebe Frau ...., die Abrechnung ist ungültig, wird sie mich wohl auslachen !?
Grüßle
Nicht liebe Frau, sondern die Abrechnung entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen und ist somit nicht fällig. Weitere Auskunft wird ihr sicherlich gerne der RA erteilen.
"Betriebskostenabrechnung 2007-2011 habe ich am 26.10.2012 erhalten"
- Alle 5 Jahre auf EINER Abrechnung? Dann (sowieso) ungültig.
"Betriebskostenabrechnung 2012 kam heute."
- welche zu überprüfen wäre.
Hallo Nicole,
wann hast Du die BetrkAbr. 2007 bekommen? Wv. Nachzahlung / Erstattung?
wann hast Du die BetrkAbr. 2008 bekommen? Wv. Nachzahlung / Erstattung?
wann hast Du die BetrkAbr. 2009 bekommen? Wv. Nachzahlung / Erstattung?
wann hast Du die BetrkAbr. 2010 bekommen? Wv. Nachzahlung / Erstattung?
wann hast Du die BetrkAbr. 2011 bekommen? Wv. Nachzahlung / Erstattung?
wann hast Du die BetrkAbr. 2012 bekommen? Wv. Nachzahlung / Erstattung?
"..... bla bla bla ............."
- sowas hilft hier nicht weiter.
ich meinte die Betriebs-Nebenkostenabrechnung von 2012, bis jetzt war es ja nur 2007-2011 !
Könnt ihr mir nun sagen ob meine Vermieterin dass darf, erst nach so vielen Jahren ? Bitte spannt mich nicht so auf die Folter, bin so wütend wegen dieser ganzen Sache !
Natürlich darf sie das nicht (rechtswirksam). Darauf kommen wir später noch. Bitte erstmal meine eben gestellte Frage beantworten.
Heut kam jetzt die noch von 2012 mit Androhung dass sie zum Rechtsanwalt geht !
Bitte erstmal den genauen Text.
Hallo Klaus007,
die anteiligen Betriebskosten für das Waschhaus treffen auch Dich, da Du (auch) Zutritt hast.
Das halte ich für korrekt, wenn beide Schriftstücke dasselbe Mietobjekt betreffen.
Hallo Anna1986,
dies ist ein Forum, welches sich mit Mietrecht beschäftigt, nicht mit Privatrecht.
Mietrecht betrifft die Beziehung Vermieter-Mieter. Mit einem Vor- oder Nachmieter hast Du grundsätzlich nichts zu tun innerhalb des Mietrechts.
Aber in Deiner kleinen Welt scheerst Du alle über einen Kamm.
Weiter auf Deine geistreichen....ääähhhhh.....geistlosen Beiträge werde ich nicht eingehen, da es doch unter meinem Niveau ist.
Richtig, Alfred!
Er meint aber, hier eine Auskotzplattform gefunden zu haben.
Aber mit solchen "wertvollen" Zeitgenossen muss man halt leben...
e) betriebskosten-Vorauszahlung ( siehe folg. Ziffer2) 30,-- Euro
2. Betriebskosten
a) neben der Miete sind die Heiz- und Warmwasserkosten sowie die weiteren Betriebskosten gem. § 2 Betr.KV. ...soweit sie anfallen, vom Mieter zusätzlich zu bezahlen:...
Das ist der Knackpunkt.
Ungezieferbekämpfung ist vom Mieter also mitzubezahlen...
Das is doch fast Mord. :D:D:D:D:D
Haha, selten so gelacht.
In meiner Mietwohnung befindet sich der Lichtschalter mit Kontrolllämpchen für die Bad-Deckenlampe vor/neben der Tür im Flur.
Schalter ausgebaut, Loch durch die Wand gebohrt, drinnen AP-Steckdose montiert, richtig angeschlossen - und schon hat die Wama ihre eigene Stromversorgung.![]()
Hoellenfeuer:
Dann mach' Deinem VM doch mal Feuer unter dem Hintern: Er möchte funkende Heizkostenverteiler einbauen lassen.
Habe ich in meinem MFH machen lassen: Kosten erschwinglich, 10 Jahre Ruhe, da Ablesung von draussen gemacht wird.:D
http://www.google.de/search?num=10&hl=de&site=imghp&tbm=isch&source=hp&biw=1170&bih=581&q=australian+bull+ant&oq=australian+bull+ant&gs_l=img.12...1859.11063.0.14047.19.12.0.7.7.0.140.1189.9j3.12.0...0.0...1ac.1.tdmresHEM8I#hl=de&tbo=d&site=imghp&tbm=isch&sa=1&q=funk+hkv&oq=funk+hkv&gs_l=img.12...37468.40828.0.42781.6.5.1.0.0.0.172.562.1j3.4.0...0.0...1c.1.yl3jtG1AOuk&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.&bvm=bv.41018144,d.d2k&fp=ac80488430ace013&biw=1170&bih=581
Auf geistigen Durchfall wie von Dir können wir gut und gerne verzichten.
Du wiederholst mich...
Gibt es bei Euch irgendwelche kirchlichen Einrichtungen, Bahnhofsmission o.ä.?
Dein Mietbeginn zählt.
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