Beiträge von Berny

    Jk55:

    "Darf ich mein Mietverhältnis fristlos Kündigen, wegen Hausfriedensbruch?"
    - Auch ich meine nein.

    "Mein Vermieter hat mich nicht erreicht und ist unerlaubt in meine Wohnung mit einen zweitschlüssel in die Wohnung gekommen! Er hatte noch einen Monteur dabei! Darf er das??"
    - Wenn ein Notfall vorlag, ja.

    Mittwoch soll eine Heizungsfirma kommen und sich um alles kümmern ... bin ja mal gespannt


    Nicht gespannt, sondern aufmerksam! Und den Arbeitszettel i.A. erst dann quittieren, wenn wirklich alles funktioniert!

    Hallo Sheyloh,

    "Okt.09 zog ich mit meiner Familie in die Wohnung und der Verwalter (Insolvenzverwalter)machte auch für 2009 Okt bis Dez.09 die Nebenkostenabrechnung da musste ich 9 Euro nachzahlen."
    - Soweit wohl ok.

    "Im Mai 2011 wechselte der Hauseigentümer..für 2010 haben wir keine Betriebskostenabrechnung erhalten."
    - Die hättet Ihr anmahnen müssen bzw. können. Nachforderungen hieraus konnten VM-seitig ab dem 01.01.2012 nicht mehr erhoben werden. Für einen nicht abgerechneten Zeitraum könnte m.W. der Mieter die gesamten geleisteten NK-Vorauszahlungen zurückverlangen. Ansprechpartner ist der jeweilige Mietvertragspartner. Wenn der wechselt, müssen die das unter sich ausmachen. Soweit meine Kenntnis.

    "nun haben wir eine Nebenkostenabrechnung für 2011 erhalten ..."
    - Wann genau?

    "wir hätten gern einen vergleich vom vorjaht 2010."
    - Eine Vergleichsinformation als solche steht Euch nicht zu, lediglich eine NK-Abrechnung...:cool:

    "leider fühlt sich niemand zuständig mir eine Abrechnung von 2010 vorzulegen..weder der vorherige Verwalter noch der neue Eigentümer."
    - Anrwort drei Absätze höher.

    Hallo Nicole,

    "Das Jahr 2012 darf sie abrechnen und das Jahr 2011 hatte ich ja mit den anderen (alles auf einem Blatt) im November erhalten."

    - Wenn 2011 auf dem Blatt für sich allein kalkuliert wurde (vorzugsweise mit Trennungsstrich zu anderem Gekritzel), mag es gelten.
    Wenn jedoch Beträge aus anderen Abrechnungszeiträumen zusammenaddiert wurden, dann kannste die Abrechnung/en knicken.

    "So wie mir erklärt wurde darf Sie dann mit 2011 und 2012 rechnen.
    So etwa nicht richtig ??"
    - Das verstehe wer mag... ich leider nicht.:confused: Und: wer erklärte?

    Hallo Pastizio:

    "nun habe ich zum 1.3.2013 gekündigt"
    - Du meinst zum 28.02.2013?

    "ich zahle noch für Januar und Februar Miete inkl.150 Eur pro Monat Nebenkosten."
    - OK.

    "Jetzt möchte der Vermieter 150 Eur zusätzlich als Abschlag für die beiden Monate haben ,da Januar und Februar die kostenintensivsten Monate sind,dann braucht er uns am Ende des Jahres keine extra Nebenkostenabrechnung schreiben."
    - Das täte dem VM so passen... Es lag an ihm, nach der letzten BK_Abr. die monatliche Vorauszahlung neu festzusetzen gem § 560 BGB und § 4 MHG. Eine BetrkAbr. steht Euch natürlich zu.

    "Kann man wirklich davon ausgehen das wir zusätzlich zu unseren vorausgezahlten Nebenkosten ,noch die 150 Eur zahlen müssen?"
    - Nein, keinesfalls.

    die Jahre sind alle zusammengefasst auf einer Seite.
    Tut aber auch nichts mehr zur Sache, ich weiß mittlerweile das meine Vermieterin nur die Jahre 2011 und 2012 abrechnen darf !


    Nicht so ganz richtig, Nicole. Sie darf jetzt lediglich nur noch das Jahr 2012 auf einem separatem Blatt abrechnen.

    Hallo Seebewohner,

    "Ich habe den Vermieter jetzt bereits 2x schriftlich gebeten die Heizung aufzudrehen, bis jetzt war jedoch niemand da!"
    - Sinnvoller wäre es gewesen, den VM nachweislich schriftlich per Einwurfeinschreiben aufzufordern, die rechtmässig geforderten Temperaturen in der Mietsache zu gewährleisten. Eine Frist hierfür würde ich angesichts der derzeitigen Aussen-Minustemperaturen von einer Woche einräumen, bevor ich berechtigterweise die Miete mindern werde. Und auch noch hinweisen, seit wann ihm dieser Zustand bereits bekannt ist.
    Tipp: [url=http://www.google.de/#sclient=psy-a…iw=1170&bih=581]Google[/url]
    Dies ist wie gesagt meine Meinung, vielleicht wissen andere User oder Mieterbund oder Fachanwalt noch mehr.

    Hallo contex360,

    hier wird Mietrecht nur tangiert...

    "Letzte Woche rief uns der Vermieter an. Anscheinend konnten die anderen Mieter im Haus nur eingeschränkt TV sehen. Dies soll angeblich auf unsere Installation zurückzuführen sein."
    - Welches zu beweisen wäre.

    "- Der Vermieter teilt uns telefonisch mit, dass er in Vergangenheit Kabel Deutschland Hausverbot erteilt hat. Kabel Deutschland liegt hier kein Sperrvermerk vor."
    - Nicht Dein "Bier".

    "- Er habe jetzt einen externen Techniker beauftragt und würde uns jetzt den Techniker in Rechnung stellen (rund 60 Euro)"
    - Wer die Musik bestellt, der ... - Bürgerliches Recht, nicht Mietrecht.

    "- leider hat er keine Möglichkeit einer Sachmangelnachbesserung eingeräumt und somit für unnötige Kosten gesorgt"
    - Bürgerliches Recht, nicht Mietrecht.

    "- Sind diese Kosten nicht sowieso Betriebskosten?"
    - Nein. BK sind regelmässig (jährlich) wiederkehrende Kosten.

    Aber es ist doch die Ablesefirma die behauptet da gewesen zu sein. Der Vermieter wird doch nur wieder, wie auch schon an dem erhaltenen Brief zu sehen, auf die Ablesefirma verweisen und sagen ich solle das mit denen klären.


    Natürlich kannst Du im Auftrag Deines VM die Firma anrufen und einen Termin vereinbaren. Aber pass' auf, was Du unterschreibst - und alten und neuen Zählerstand notieren!

    Joho:

    "Der Vermieter hat mir ja das Formular um den Auftrag an den Monteur für die Nachrüstung auf Funktzähler mitgeschickt. Wenn ich das tue, soll ich auch gleich meine Rechnungsanschrift eintragen!!"
    - Joo, prima...:mad: Dann zahlst Du auch die Rechnung.

    "Soll ich mich damit nicht (oder zusätzlich) an das Ableseunternehmen wenden?"
    - Ach, willst Dessen Vertragspartner werden?!:eek:
    Du kannst/solltest bestenfalls, wenn die sich an Dich wenden, einen Termin vereinbaren. Solltest Deinem VM Deine TelNr. geben.
    Pass' auf, wenn Du dem Monteur den Auftrag quittieren sollst: Kunde ist Dein VM(!), und unten unterschreibst Du mit i.A. "Joho".

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