Nebenkosten

  • Hallo,bin neu hier im Forum und hätte auch gleich mal eine Frage.
    Ich wohne seit 17 Jahren in dieser Wohnung,nun habe ich zum 1.3.2013 gekündigt ,ich zahle noch für Januar und Februar Miete inkl.150 Eur pro Monat Nebenkosten. Jetzt möchte der Vermieter 150 Eur zusätzlich als Abschlag für die beiden Monate haben ,da Januar und Februar die kostenintensivsten Monate sind,dann braucht er uns am Ende des Jahres keine extra Nebenkostenabrechnung schreiben.
    Kann man wirklich davon ausgehen das wir zusätzlich zu unseren vorausgezahlten Nebenkosten ,noch die 150 Eur zahlen müssen?

    Vielen Dank!:)

  • Hallo Pastizio:

    "nun habe ich zum 1.3.2013 gekündigt"
    - Du meinst zum 28.02.2013?

    "ich zahle noch für Januar und Februar Miete inkl.150 Eur pro Monat Nebenkosten."
    - OK.

    "Jetzt möchte der Vermieter 150 Eur zusätzlich als Abschlag für die beiden Monate haben ,da Januar und Februar die kostenintensivsten Monate sind,dann braucht er uns am Ende des Jahres keine extra Nebenkostenabrechnung schreiben."
    - Das täte dem VM so passen... Es lag an ihm, nach der letzten BK_Abr. die monatliche Vorauszahlung neu festzusetzen gem § 560 BGB und § 4 MHG. Eine BetrkAbr. steht Euch natürlich zu.

    "Kann man wirklich davon ausgehen das wir zusätzlich zu unseren vorausgezahlten Nebenkosten ,noch die 150 Eur zahlen müssen?"
    - Nein, keinesfalls.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (20. Januar 2013 um 23:51)

  • Zitat

    "Kann man wirklich davon ausgehen das wir zusätzlich zu unseren vorausgezahlten Nebenkosten ,noch die 150 Eur zahlen müssen?"


    Ob es 150 € werden ist ungewiss, aber dass es deutlich mehr wird ist 100 %.
    Das alles wirst Du in der nächsten NK-Abr. sehen.

  • Dass Januar und Februar natürlich anmteilsmäßig am teuersten sind, sollte klar sein. Somit werden 2/12 der Vorauszahlungen vermutlich nicht ausreichen.
    Aber deshalb müsst ihr nicht schon jetzt "nachzahlen", sondern erst nach der Abbrechnung, die vermutlich zwischen dem 01.01.2014 und dem 31.12.2014 kommen wird.

    Wenn ihr eine Kaution hinterlegt habt, könnte der Vermieter aber einen Teil davon bis zur Abbrechnung einbehalten.

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