Beiträge von Berny

    aber wie soll ich denn wissen, dass es " nur" an dem Regeler liegen könnte?


    Möglichkeiten fallen mir da ein:
    1. THermostat ist defekt.
    2. Der Stift ist nicht nicht freigängig und kommt nicht ganz heraus.
    3. Untem am HK beim Rücklauf ist eine Kappe mit gerändeltem Rand bzw. Sechskant wie auf dem ersten Bild.. Diese kann man gefahrlos losschrauben und die darunter liegende Madenschraube eine Umdrehung anticlockwise / links eröm drehen und somit den Durchfluss etwas vergrössern.
    http://www.ca24shop.de/hs/media/images/hs-90_051_09_big.gif
    Hier noch mal das Teil im Schnitt: http://www.bosy-online.de/hydraulischer_…gr-Heimeier.jpg

    Ich bin Leihe und möchte mir Meinungen und Tipps einholen.


    Dann darf ich dem Laien mal erklären, dass in meinen MVs steht, dass eine evtl. Leuchtreklame eines im EG befindlichen Geschäfts keinen Mietmangel bzw. -minderungsgrund darstellt.
    Alles vorsichtshalber, damit sich die DamenHerren in schwarz nicht allzu reich verdienen...:D

    Hallo frierende Rosel,

    tausche doch mal zwei Thermostatköope gegeneinander aus. Die Überwurfmutter lässt sich mit einer Rohrzange gefahrlos leicht drehen.
    Dabei auch direkt mal prüfen, ob die Mittelstifte im Ventil leicht rein und raus gehen. Wennste hast, mal je einen Tropfen Nähmaschinenöl drantun und Stifte mehrmals reindrücken.
    Heizkörper ist entlüftet?

    Jetzt liegt mit der Vertrag vor und ich komme mit einem Satz nicht klar:
    Ich zitiere:
    "Dem Mieter ist bekannt, dass durch die Tiefgarage und das Regenrückhaltebecken Geruchsemissionen über die Lüftungsschächte auftreten können. Der Mieter duldet ausdrücklich alle mit den Lüftungsschächten verbundenen Gerüche."
    Lt. Ihr will sich die Stadt damit absichern und es wäre ihr unmöglich diesen Abschnitt rauszunehmen oder zu verändern.


    Der erste Absatz ist m.E. klar und deutlich. Wenn Du den MV abschliesst, akzeptierst Du automatisch evtl. Geruchsbeeinträchigungen.
    Das vorher festzumachen finde ich fair, ebenso das Verhalten der maklerin.

    Hallo Tvity-Nadine,

    in welcher Welt lebst Du eigentlich?
    Offenbar gibt es noch nicht einmal einen schriftlichen Mietvertrag.
    Nach § 535 BGB hast Du die Mietsache i.O. zu halten.
    Deine nachträglich eingeführten Wunschregelungen sind das Papier nicht wert, worauf sie geschrieben wurden, denn es gilt nur das, was (möglichst beweisbar) schriftlich (möglichst bei Abschluss des Mietvertrags) vereinbart wurde.
    Da Du m.E. alles falsch gemacht hast, empfehle ich Dir dringend, sofort einen Fachanwalt zu konsultieren.

    Hi Nisibisi,

    nochmal von vorne. Nun weiss ich ja, ob überhaupt und welche NK Du zu tragen hast. Der Knackpunkt war der Hinweis auf die BetrkVO (klug vom VM...), sodass quasi alles auf den Mieter übertragbar ist (bin auch VM;)).

    "Ich habe letztes Jahr zur Miete in einer 3er WG gewohnt."
    - Aber hast einen eigenen MV.

    "Zum 31.7.2012 hatte ich gekündigt, der Vermieter hat mir die Wohnung (Bzw. mein Zimmer) abgenommen. Es gab keine Mängel"
    - Vorsicht, das Damoklesschwert schwebt immernoch über Dir bis zum 31.01.2013 bzgl. Nachmeldemöglichkeit versteckter Mängel, FALLS nicht inzwischen ein neuer Mieter drinnen ist.

    "Ich weiß, dass er sie wegen womöglich anfallenden Nebenkosten noch einbehalten darf, aber gibts da nicht irgendwie eine Grenze?"
    - Yeah, und zwar bis zu 12 Monate nach Beendigung des regulären Betriebskostenabrechnungszeitraums. Der ist i.d.R. das Kalenderjahr. Ausnahme wäre, was aber seltenst vorkommt, dass der VM die verspätetete Abrechnung nicht zu vertreten hat.
    Wäre also der Zeitraum in dieser Immobilie das Kj., wäre die Abrechnungsfrist erst am 31.12.2013 zu Ende.

    "Zumal es mir noch schleierhaft ist wie er die Nebenkosten überhaupt gerecht von den einzelnen Mietern berechnen will..."
    - Das ist VM-Sache bzw. -Problem. Er bekommt ja auch (VM-Sinn einer WG...:rolleyes:) relativ mehr Miete, also soll er sich auch gefälligst mehr Mühe geben. Also...: Warten, auch wenn's eng ist.
    Kannst ja gerne Dich hier nochmals melden, wenn Du die Abrechnung hast.

    im abzocken ist er glaub ich aber auch ein ganz großer -.-
    die vormieter haben teilweise ihre kaution noch nicht...nach über 1,5 jahren. kann ja nich sein ^^


    Wir reden nicht von anderen Mietern, sondern von Dir. Und Du hast es bis jetzt noch nicht geschafft, meine Frage im Posting #4 zu beantworten.

    Für alle die kein Englisch können :
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    Questa se chiama "cornuto".:rolleyes:

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