Beiträge von Berny

    Sollte ein gekündigter Mieter zum Termin nicht (freiwillig) ausziehen, müsste der Vermieter räumungsklagen.
    Wie lange das bei dem zuständigen Gericht dauert, bis eine rechtsgültige Entscheidung gefallen UND vollstreckt wird, müsste man vor Ort selbst herausfinden.
    Dass sich der unwillige Mieter schadenersatzpflichtig macht, dürfte auch klar sein.
    - Meine unmassgebliche Meinung. -

    Neysimes:

    "Ich bezahle jeden Monat die Miete per Überweisung?!"
    - Ja oder nein?

    "Und ein mündl. Vertrag, wie ich festgestellt habe, durchaus in Ordnung sei."
    - Richtig.

    "Nur halt die feinen Unterschiede die Regeln, was ist mit Abrechnung, Auszug, besondere Vereinbarung etc."
    - Müsstet, bzw. solltet Ihr ebenfalls vereinbaren.

    "Wie ist das gemeint das mein alter Mietvertrag noch gültig ist?"
    - So, wie ich sagte: Er wurde weder wirksam gekündigt noch gegenseitig aufgehoben. Also gilt er noch.

    "Ist es also tatsächlich legitim, dass die alte Wohnung "zwei" unterschiedliche Mieter vermietet werden kann?"
    - Nein.

    "Und es sogar überspitzt gesagt möglich ist, dass die VM sogar von mir und vom eigentlichen Mieter, Miete sowie Nebenkosten kassieren kann?"
    - Wäre nicht legal.

    "Also wie gesagt die alte Wohnung wird aktuell von einer fremden Person bewohnt und ich wohne einfach nur 2 Etagen darüber."
    - Dann brauchste dafür auch keine Miete mehr zu bezahlen, logo.

    "Nur für die neue Wohnung wurde kein schriftlicher Vertrag unterzeichnet. Ich hatte mich mit meiner Vermieterin lediglich auf die Summe der Miete geeinigt, mehr nicht."
    - Also ein mündlicher MV mit allen Vorteilen und/oder Risiken.
    ... und die Miete wird sicherlich Cash in de Täsch gezahlt ... solange, wie die Steuerfahndung noch nichts davon weiss...?

    Hallo Neysimes,

    "Wie verhält es sich hierzu mit dem Nebenkosten/Betriebskosten?"
    - Falls vereinbart, müsst Ihr diese zahlen.

    "Ich hatte gelesen das diese Kosten schriftlich vereinbart werden bzw. vorher abgesprochen werden müssten"
    - Nein, auch mündliche Vereinbarungen zählen. Dass sie später sehr oft zu Missverständnissen führen, ärgert besonders die Rechtsanwälte, welche nicht mehr wissen wohin mit dem vielen Geld.:p

    "In wie weit ist der alte Mietvertrag für mich noch gültig?"
    - Gilt solange wie er nicht gekündigt oder gemeinsam aufgehoben wurde.

    Alle anderen Beiträge beantworten Ihre Frage leider nicht.


    Du sagst es...
    Nochmal, um es leichter verständlich zu machen: Aussentüren sollten natürlich stets verschlossen sein, jedoch niemals abgeschlossen.
    Es gibt jedoch auch Aussentüren, die abgeschlossen von innen ohne Schlüssel geöffnet werden können, da sie einen "Panik-Öffnungsmechanismus" haben.

    Hallo,

    wir wohnen seit ca. einem halben Jahr in einem umgebauten Einfamilienhaus (2 Wohnungen). Dieses Haus hat nur einen TV-Anschluss. Da ein Verstärker vom Vormieter in einem unserer Kellerräume hängt und ich den vor kurzer Zeit mal abgesteckt habe ist mir das aufgefallen da die Mitmieter im Haus mit einmal vor der Tür standen. Daraufhin habe ich gefragt ob die keinen eigenen Anschluss hätten. Haben sie wohl nicht.
    Und nun? Ich sehe es nicht ein umsonst den Verstärker im Keller laufen zu lassen denn wir brauchen ihn nicht.


    Der Verstärker, den Ihr nicht benötigt, jedoch alle anderen Mieter schon (seltsam...), hing bereits bei Mietbeginn in Eurem Keller, also zurecht. Woher bekommt er denn seinen Strom?

    "3 Mieter haben schon angekündigt das bei der Abschaltung des Stromes gleichfalls die Miete um 100 % gemindert wird!"
    - Recht eigenartige Verhältnisse scheinen bei Euch zu sein... Die Pappnasen sollen sich doch freuen über die Modernisierung!
    Und eine erfahrene Firma wird auch keine Probleme damit haben, eine provisorische Stromversorgung zu realisieren.

    "Kostenfaktor ges. ca 13.000€.
    - Der Nicht-Praktiker-Vermieter muss ja viel Geld übrig haben...:cool:

    1. Zum Schutz der Mieter sind die Haustüren von 22.00-06.00 Uhr und die Kellergänge und Hoftüren ständig verschlossen zu halten. Wer die Haustür zwischen 22.00 und 06.00 Uhr oder die Kellereingangstüren und Hoftüren öffnet, hat sie sofort nach
    Benutzung wieder abzuschließen. Bei automatischen Türschließanlagen entfällt das zusätzliche Abschließen.


    Haustüren würde ich niemals abschliessen, denn ... wie war das die Tage mit dem Disco-Unglück in Brasilien...?

    Hallo babsele,

    "habe eine Frage zu meinem Mietvertrag bzgl. der Mietdauer und Kündigungsmöglichkeit ...
    §2. Mietdauer
    1.a Unbefristetes Mietverhältnis
    Das Mietverhältnis beginnt am 01.06.12. Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die ordentliche Kündigung ist jedoch erstmals zum 31.05.14 zulässig. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an."
    - Die Antwort steht dabei.

    "Jetzt habe ich das Problem, dass ich bisher von zu hause arbeiten durfte/konnte, nun wird das aber abgeschafft und ich muss täglich 50 km fahren. Alles in allem geht das ja eigentlich, allerdings habe ich eine kleine Tochter und da ich vor halb 6 nicht zu hause bin, sehe ich sie natürlich kaum (sie geht um 7 ins Bett). Ich bin alleinerziehend und ständig auf die Oma angewiesen."
    - So verständlich wie das auch klingen mag, so unrelevant sind sie für das Mietvertragsverhältnis.

    "Erwähnenswert ist noch folgendes aus dem Vertrag:
    Folgende Prämien wurden vereinbart:
    - 3x Kaltmiete frei, 3x Betriebskosten müssen vor Schlüsselübergabe gezahlt werden
    - 400,-€ Umzugskostenzuschuss, wird nach 3x Mieteingang komplett auf Konto überwiesen
    - keine Renovierung, kein Fußbodenbelag durch Vermieter
    Als Einzugsprämie wird o. g. Prämie vereinbart. Im Gegenzug erklärt sich der Mieter mit einer Mindestlaufzeit des Mietvertrages von zwei Jahren ausdrücklich einverstanden."
    - Ich kann hier nicht erkennen, wer an wen zahlt.

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