Hi Domi1704,
niemand hält Dich davon ab, Notizen zu machen...![]()
Beiträge von Berny
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Falls ihr es nicht schafft untereinander eine Regelung zum "Tonnendienst" zu finden (was ich persönlich nicht als schwierig erachte), kann der Vermieter vielleicht beim Müllentsorger einen "Vollservice" bestellen.
Falls es so etwas bei euch überhaupt gibt, ist das natürlich nicht umsonst und wird dann selbstverständlich auf die Betriebskosten aufgeschlagen.
Eine gute "Lösung"...:D -
Mein eigener Keller ist übrigens extrem feucht, ich kann nur die vordere Hälfte benutzen. Er wäre somit auch zu klein.
Meinem Mietvertrag zufolge dürfen Räder nicht auf dem Grundstück angestellt werden.
Ich würde mal mit der HV einen Ortstermin machen. Vielleicht lässt sich da einiges klären. -
Bist Du mal mit den nötigen Unterlagen bei einer Verbraucher- oder Energieberatung gewesen?
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Korrigieren Sie Ihre Vorgehensweise.
"Eine Karenzzeit von ein bis zwei Wochen nach der Abrechnung sollte aber schon eingeräumt werden", sagte Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB) in Berlin. Gerät der Vermieter mit den Rückzahlen in Verzug, könne der Mieter erwägen, die Nebenkosten-Vorauszahlungen vorübergehend einzustellen. Ropertz rät jedoch, das dem Vermieter schriftlich anzukündigen.
Das würde ich auch so machen.
Ist der VM vielleicht finanziell "klamm"?
Oder benötigt der Ärmste das Geld für die Packung Mon Cherie zum Valentinstag...?
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Hmmm, das heißt also wir rechnen die "strittigen Punkte" raus und leisten ne Teilzahlung?
Genauso schrieb Mainschwimmer. Ist doch auch nachvollziehbar, oder? -
Frage deinen lieben VM ob Du dir, auf eigene Kosten, einen Thermostat einbauen lassen darfst.
Dafür braucht der VM nicht gefragt zu werden. Die bei mir vor ca. 25 Jahren auf eigene über 200 DM Kosten eingebaute von Grohe funktioniert noch heute zur vollsten Zufriedenheit.Fragen an den TO:
Ist der Brausekopf kalkfrei?
Alle Heizkörper entlüftet?
Druck im System noch ausreichend? -
Fantastisch:
"Wieder zu viel Äppelwoi ?"
- Irgendwie muss es sich mir Dir hier leider aushalten lassen."Sag das doch dem Richter vom LG Bonn, der hat das schließlich verzapft."
- Und dass in B-Charlottenburg die Schlitze angeblich 32,5cm breit sein müssen, ist Dir wohl noch nicht aufgefallen?
Und wenn schon Din, dann DIN. -
Es gibt ein Gerichtsurteil, welches beinhaltet,das ein Briefkasten zur Wohnung gehört und deswegen eine Mietminderung um 1% festlegte.
Nennst Du uns bitte mal das Aktenzeichen? -
Dallo David,
"Problem 1 ist das es ewig lang dauert bis das Wasser in der Dusche warm ist. Ich hab keine Durchlauferhitzer. Wohne im 1. OG
würde ich gern wissen was ich da vom Vermieter verlangen kann? Kann ich da was von der Nebenkostenabrechnung abziehen?"
- Du kannst m.E. nichts verlangen oder von NK abziehen, denn bei Anmietung hättet Ihr ausprobieren können, wie lange das WW benötigt um zu kommen."Problem 2: Die Heizung im Badezimmer, wenn ich diese nur ein kleines Stück aufdrehe ballert die Heizung voll durch und es wird extrem Warm im Bad und natürlich auch teuer. Als ich mal das Thermostat abgenommen hab, hab ich gesehen das jemand ein 2cent Stück dort reingedrückt hat...warum auch immer *g*
Muss er das Thermostat austauschen? Muss ich die Kosten dafür tragen? Habe eine Klausel im Vertrag über Kleinstreperaturen"
- Der VM muss nichts austauschen, sondern eher den Mangel beheben - wie, ist seine Angelegenheit. Sollte aber die Temperatur einigermassen regulierbar sein, würde ich es so belassen. Kannst ja mal zwei Thermostatköpfe gegeneinander tauschen, dann weisste mehr und kannst uns das Ergebnis hier mitteilen."Problem 3: Die Wassertemperatur beim duschen wechselt häufig. Erst stelle ich es mir angenehm ein und auf einmal wird es extrem heiß das man es kaum aushält...dann gehts wieder in den normalzustand hin und wieder wird es auch extrem kalt.
Ja was kann ich da machen?"
- Haben die Nachbarn dieselben Probleme? -
unsere sach wegschmeißen?^^
Der Dachboden gehört nicht zur Mietsache, und somit ist § 535 BGB nicht anzuwenden. Also, Pech gehabt. -
wir haben unsere wohnung zum 15.04.2013 gekündigt.
Ein ungewöhnliches Datum. Wurde es vom VM schriftlich bestätigt?
Wurden mit dem VM sämtliche Zähler abgelesen und die Stände protokolliert? -
Is dich schon fast Unterschleif was unser Vermieter da macht ?
Das ich zwar nix verstehen tu, aber Du solltest sofort mit Deinem Vermieter ein Gespräch darüber führen.
Teile uns bitte das Resultat mit. -
Sehr nett das als Wunschdenken auszulegen....
Tipp: Sag' uns doch, was Du gerne als problemlösende Antwort wünschst! -
Hallo YvonneAusHH,
ich würde zunächst mit dem VM sprechen, anschliessend mit der Polizei.
Illegale bzw. bedenkliche Empfehlungen möchte ich nicht geben. -
Nina.B:
"Die Wohnung wurd eim Internet ja groß damit beworben, dass es der Erstbezug nach Kernsanierung wäre,"
- Das müsste eigentlich stutzig machen... - Der Inserent hatte es wohl nötig."Die überzogenen Erwartungshaltungen mancher Mieter werden von vielen VM quasi im Keim erstickt.
Mich würde interessieren was daran eine überzogene Erwartungshaltung ist?"
- Die Ergüsse unseres Forentrolls sollteste nicht überbewerten."Er begründet es so, dass er durch den Zustand der Wohnung, welchen er während einer Reparatur gesehen hat, jetzt gesehen hat, dass wir eine renovierte Wohnung bezogen haben (die ja wirklich groß im Internet so beworben wurde) und dass eine Einbauküche vorhanden ist.
Dafür möchte er nun knapp 50 € jeden Monat haben."
- Wunschdenken, rechtlich unerheblich. -
Was soll jetzt diese Unfreundlichkeit?
Ich hab ganz normal gefragt, weil man das mit dem Voraussehen häufiger liest und es mich halt interessiert, wer das bestimmt, ob es zutrifft oder nicht.....
Er hat ganz realitätsnah geantwortet.
"Tipp": Bleib' da wohnen und lass' es Dir kostenpflichtig von einem Richter bestätigen...
Billiger würde es, wenn Du Dir von einem Fachanwalt die Info holst. -
"Hallo....vorhin kam die schriftliche Kündigung, allerdings wegen Eigenbedarf"
- Der müsste m.W. nachvollziehbar begründet werden."....wie siehts jetzt aus mit Widerspruch einlegen?"
- Kannst Du machen. Wenn Du ihn jetzt sogleich einlegst, wirst Du postwendend (spätestens am 3. Werktag d.M.) eine neue ordnungsgemässe Kündigung zum gleichen Termin bekommen..."Es liegt doch auch eine Härte vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingen nicht beschafft werden kann.....?"
- Darauf nimmt das Mietrecht m.W. keine Rücksicht."Und war es für den VM nicht voraussehbar, dass die erwachsene Tochter in den nächsten Jahren eine Familie gründet und dann in meine Wohnung möchte?"
- Nicht zwangsläufig."Und wie schauts hiermit aus?
Der Anspruch auf Fortsetzung des Mietverhältnisses auf bestimmte Zeit kann auch damit begründet werden, dass die Mieter erheblich in die unrenoviert übernommene Wohnung investiert haben und dann nach kurzer Zeit bereits die Kündigung erfolgte, bevor die Investitionen „abgewohnt“ wurden. Gleiches gilt bei erforderlichem doppelten Umzug in kürzester Zeit. "
- Welche Quelle? -
"Es steht so im Mietvertrag:
Vorauszahlung für alle übrigen Betriebskosten gem. § 2 BetrKV. sind enthalten."
- Ähm, was heisst "übrigen"?Mit beigefügten Rechnungen habt Ihr grundsätzlich nichts zu tun. Aber trotzdem gut aufbewahren!!!
Ihr habt jedoch Anspruch auf ordnungsgemässe Betriebskostenabrechnungen.
Solche schon bekommen?
Wenn ja, für welche Abrechnungszeiträume? -
Hallo Robbster,
das klingt ja alles nicht gut.
Ich kann Dir lediglich den Tipp geben, mit dem Betreuer und dem Vermieter zu sprechen (welches allerdings m.E. nichts Positives bringen würde), auf jeden Fall aber auszuziehen.
Solche Leute "können" sich ungestraft fast alle leisten. Tut mir leid...:o
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