Beiträge von Berny

    chikka:

    "In meiner gekündigten Wohnung wurde eine Pauschale in Höhe von 120 € für ..."
    - Diese Pauschale bedeutet NICHT Flat-Rate, sondern lediglich à Konto-Zahlung.

    "Hier müsste ich einen Betrag von 1300 € nachzahlen."
    - Für welchen Zeitraum?

    Hallo 4motion,

    bei Anmietung einer solchen "Wohnung" musst Du mit Überraschungen rechnen.
    Ich empfehle Dir, Dich nicht mit rechtlich riskanten Mietminderungen, sondern eher mit einer neuen Wohnungssuche zu beschäftigen.

    "Ich stelle es nicht mehr im weitläufigen Kellerraum auf, sondern im dafür vorgesehenen, kleinen Fahrradkeller."
    - welcher auch im MV beschrieben ist, also OK.

    "der Fahrradkeller ist für uns alle zu klein,"
    - Dessen Eigenschaft, also dass er xy m² Fläche für alle User hat, ist in Deinem MV nicht beschrieben.

    "mein Kellerbereich ist naß, nur halb zu gebrauchen und somit voll."
    - Wenn Du ihn bereits so mitgemietet hast, ist es nicht zu beanstanden.

    "Ich dachte, es gäbe vielleicht etwas juristisch Definiertes, das aussagt, was einem als Mieter als Fahrradstandort zuzubilligen ist."
    - Nee, in MVs oder per Hausordnung wird bestenfalls ein bestimmter Raum zu einer bestimmten Nutzung zugebilligt, aber das heisst nicht, dass diese Räume bestimmte Parameter haben müssen.

    "Oder im Gegenzug etwas, das besagt, dass jemandem bei Platzmangel ein großes Rad, oder eines, das selten bewegt wird nicht zusteht."
    - Sowas müsste dann m.E. eher mietvertraglich ausgeschlossen werden.

    Mikasch:

    "In meinem Mietvertrag war vereinbart, dass Fahrräder im Keller und nicht auf dem Grundstück, sprich außen, aufgestellt werden sollen. Das tut aber hier gar nichts zur Sache."
    - Das tut aber sehr viel und alles zur Sache. Stellst Du denn nun Dein Fahrrad dort auf, wo es lt. MV aufzustellen ist?

    "Sorry für die Wiederholung aber: inwiefern verhalte ich mich vertragswidrig, wenn mein Rad im dafür vorgesehenen Fahrradkeller steht und zwar in einer Position, die kein anderes Rad so einnehmen kann, es somit also nicht mehr Platz einnimmt?"
    - Falls das die Antwort auf meine o.a. Frage ist: Wo ist das Problem? Ein Fahrrad kann die unterschiedlichsten Formen haben.

    "Verehrter Herr Fantastisch, mir scheint Sie können sich gut mit dem identifizieren, was die Hausverwaltung möchte. Bitte erklären Sie es mir, ich verstehe es tatsächlich nicht."
    - Den musst Du auch nicht verstehen, der mag nämlich keine Mieter...

    Hallo SnapySDS,

    ich habe den Eindruck, dass Du noch nicht(s) begriffen hast...
    Also: BetrKosten sind die, die regelmässig wiederkehrenden Kosten, die der VM sozusagen als Zwischeninkasso für die Mieter auslegt.
    Wenn der Versorger den Abrechnungszeitraum ändert, ergibt sich dadurch zwangsweise in einem Jahr mehr, im anderen Jahr weniger Belastung. Dich interessiert die jedoch nur periphär, denn der VM gibt an die Mieter nur die Kosten weiter, die er selbst an den Versorger leisten muss(te).
    Auf Dein ausdrückliches Verlangen hat Dein VM Dir schlüssige Originalbelege zu zeigen, aus denen hervorgeht, wv. er bspw. für die Gebäudedeversicherung (und auch alle anderen Posten der BK_Abr gezahlt hat.
    Tipp: Für mein Vermietobjekt betrugen die Jahresbeitragssteigerungen der Gebäude-+Haftpflichtvers. seit 2005: 8, 1, 5, 5, 4, 1 ,1, 3%.
    Der VM ist übrigens lt. Gesetz zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet.

    Hallo TreySongzzz,

    der Argumentation Deines VM kann ich gut folgen.
    Wenn Du bei Google (und auch hier im Forum) mal "Schimmel" eingibst, findest Du Lesestoff bis nach Ostern...:eek:
    Und, "freue" Dich: Das Problem wird schlimmer werden, je teurer Energie wird und dadurch versucht wird, mehr Heizosten einzusparen.

    Bokiwi:

    "es kann hier zur Streitfrage kommen, wann das Mietverhältnis beendet worden ist. Entweder mit der Schlüsselübergabe oder nach Ablauf des Mietvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist."
    - Mit Beendigung des Mietvertrags, also Kündigungsdatum.

    "Und solange Sie Mieter sind, haben Sie eine sogenannte Obhutspflicht."
    - Trifft durch konkludentes Handeln (Annahme der Schlüssel) den VM.

    Hallo SenorOppes,

    "Eine Kaltmiete wurde im Vertrag nicht geregelt,"
    - Was - genau! - steht im MV?

    "Nun fordert der Vermieter pro Monat 650€, bezieht sich dabei auf die Anpassung auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Den Brief habe ich am 28.01.2013 bekommen, das Geld will er ab 01.02.2013."
    - Letzteres ist lachhaft, da das Mieterhöhungsbegehren überhaupt nicht den gesetzlichen Anforerungen entspricht. Hierüber sollte er sich mal selbst schlau machen, Du brauchst das nicht. Google hilft übrigens ungemein.

    "Bis August 2012 kein Kellerraum trotz voll gezahlter Miete (Musste erst ausgeräumt und gefliest werden)"
    - War der Kellerraum lt. MV mitgemietet?

    "Keine Treppe zum hinteren Gartenbereich (Türe ist vorhanden, allerdings beträgt die Stufe zum Garten ca. 1m)"
    - Garten lt. MV mitgemietet?

    "ca. 2 Wochen Heizungsausfall"
    - Dem VM (per Handy) gemeldet? Wie waren Eure Raumtemperaturen?

    "Alle Räume, vor allem im Winter, sind feucht (Wasserbildung an allen Fenstern)"
    - Übliche VM-Rechtfertigung: "Mangelhaftes Heizungs- und Lüftungsverhalten."

    "keine optimale Raumaufteilung"
    - Das habt Ihr bereits bei der Besichtigung feststellen können.

    "Ist eurer Meinung eine so drastische Mieterhöhung rechtens???"
    - Kann erst beurteilt werden nach Beantwortung meiner Fragen.

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