Hallo!
Mal angenommen in einem Haus wohnt seit über 30 Jahren eine Mieterin. Diese ist mittlerweile 97 Jahre. Aufgrund ihres hohen Alters, in Kombination mit vielen körperlichen Einschränkungen ( z.B. sehr schlechtes Sehvermögen, Höhrvermögen, etc.) und einer Demenzerkrankung kann diese nach Meinung des Vermieters nicht mehr gefahrlos alleine in der Wohnung leben.
Es gab wohl auch immer wieder Vorfälle, dass die Mieterin Essen im Ofen vergessen hat und die Wohnung unter Rauch gestanden ist. Montierte Rauchmelder wurden dabei immer runtergeschlagen und versteckt um den Vorfall zu vertuschen. Der Vermieter wies die Mieterin diverse Male darauf hin kein Feuer mehr anzumachen. Was wiederholt nicht berücksichtigt wurde.
Der Vermieter lebt wohl nun permanent in der Angst, es könnte ein großerer Brand entstehen. Auf Druck des Vermieters wurde nun von Angehörigen für die Mieterin ein Platz in einem betreuten Wohnen organisiert, doch die Mieterin möchte nicht aus der Wohnung.
Was könnte der Vermieter nun tun? Könnte die Mieterin (fristlos) gekündigt werden, da sie eine Gefahr für das Haus darstellt?
Wenn nicht, wie könnte der Vermieter anderweitig schnellstmöglich kündigen (auf Eigenbedarf, etc.)?
Kündigung einer 97-jährigen Mieterin wegen Gefährdung
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mathiasrehrl -
7. Februar 2013 um 19:17 -
Erledigt
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Hallo mathiasrehrl,
der VM sollte zusammen mit den Angehörigen der Dame einen RA aufsuchen.
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Das Thema ist so komplex und auch heikel, sodaß ohne anwaltliche Unterstützung keine Lösung gefunden werden kann. Die Rechtslage ist so kompliziert, das hier eine tiefergehende Antwort unseriös wäre.
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Zitat
Montierte Rauchmelder wurden dabei immer runtergeschlagen und versteckt um den Vorfall zu vertuschen.
Von wem ?ZitatWas könnte der Vermieter nun tun?
Wie schon obig erwähnt, Advokat und Amtsarzt.
Hoffentlich hat der VM eine Feuerversicherung. -
Anwalt, in jedem Fall. Und ich würde sagen, dass es dann genau darauf rausläuft was du sagst: Sie kann alleine nicht mehr leben, ohne andere zu Gefährden, bzw. die Wohnung. Vielleicht braucht man auch gar keinen Anwalt sondern kann mit ihrer Familie sprechen, ob die sich darum kümmern. Sollte ja auch in ihrem Interesse sein?
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Hallo mathiasrehrl,
um beim Thema "Mietrecht-Hilfe" zu bleiben, kann ich Ihnen Informationen mitteilen die in Ihren Fall von Bedeutung sein könnte.
Eine Kündigung gemäß §543 Abs.1
Ein Rechtsanwalt zu empfehlen, da für die Mieterin (in Ihren Fall - und zur Sicherheit aller anwesenden Parteien) eventuell die Möglickeit besteht von der Sozial Klausel gebrauch zu machen.
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