Hallo DerKevin,
lt. § 535 BGB hat der VM die Mietsache i.O. zu halten.
Ich würde ihm die nach Mietbeginn aufgetretenen Mängel schriftlich nachweislich tabellarisch beschreiben und ihn mit Verweis auf den § auffordern, sie zeitnah zu beheben.
Den Mietrückstand würde ich keinesfalls auf über 1,5 BruttoMM erhöhen, denn Ihr müsstet sonst mit einer Kündigung rechnen.
"Sollen wir die Miete begleichen und entsprechend für die Zukunft mindern?
Sollen wir die fehlende Miete einbehalten?
Der Vermieter fordert in Zukunft 50€ mehr betreffend der neuen Heizung -> Diese funktioniert aber nicht ordnungsgemäß (Wir hätten doch lediglich gerne konstante 21°-22° :/)
Gibt es Irgendwelche "Sätze" für entsprechende Minderungen?"
- Diese Fragen kann und darf nur ein RA beantworten (Rechtsberatungsmissbrauchsgesetz).
"Wir sind leider nicht in der finanziellen Situation um uns einen Anwalt ohne weiteres leisten zu können"
- Ich würde erst mal die Reaktion des VM abwarten und bei Unzufriedenheit einen FachRA um eine Erstberatung bitten.