Beiträge von Berny

    Hallo DerKevin,

    lt. § 535 BGB hat der VM die Mietsache i.O. zu halten.
    Ich würde ihm die nach Mietbeginn aufgetretenen Mängel schriftlich nachweislich tabellarisch beschreiben und ihn mit Verweis auf den § auffordern, sie zeitnah zu beheben.
    Den Mietrückstand würde ich keinesfalls auf über 1,5 BruttoMM erhöhen, denn Ihr müsstet sonst mit einer Kündigung rechnen.

    "Sollen wir die Miete begleichen und entsprechend für die Zukunft mindern?
    Sollen wir die fehlende Miete einbehalten?
    Der Vermieter fordert in Zukunft 50€ mehr betreffend der neuen Heizung -> Diese funktioniert aber nicht ordnungsgemäß (Wir hätten doch lediglich gerne konstante 21°-22° :/)
    Gibt es Irgendwelche "Sätze" für entsprechende Minderungen?"
    - Diese Fragen kann und darf nur ein RA beantworten (Rechtsberatungsmissbrauchsgesetz).

    "Wir sind leider nicht in der finanziellen Situation um uns einen Anwalt ohne weiteres leisten zu können"
    - Ich würde erst mal die Reaktion des VM abwarten und bei Unzufriedenheit einen FachRA um eine Erstberatung bitten.

    Hallo Vanessa,

    meine Meinung:

    ab Mietbeginn mtl. netto 506€,
    ab 1.3.2016 516€,
    ab 1.3.2017 526€ b.a.w.

    "Leider haben wir noch keine Erfahrung ..."

    - Nee, monatlich 10 Euronen mehr, das würde gegen Treu und Glauben verstossen. Noch nie sowas gehört.
    Aaber...: Euer zukünftiger VM scheint ziemlich performanceorientiert zu sein, macht daraus aber kein Hehl...:cool:

    Von einem Mieter (minderwertigen Mieter der sich gerne als Möchtegern-VM ausgibt hätte ich fast gesagt) der in jedem 2. post erwähnt, dass er VM sei, als Ratschlag meist einen Anwalt oder google empiehlt kann kein Hilfesuchender etwas erwarten.


    Doch: Rächtsschraipungk.

    Okay, danke für Deine Meinung. Ich möchte gern auch andere Meinung erfahren bzw. einen professionellen Rat bekommen.


    Erstere werden bestimmt noch kommen.
    Letztere gibt es aufgrund des Rechtsberatungsmissbrauchsgesetzes ausschliesslich bei einer bestimmten Berufsgruppe nicht umsonst...

    32 Quadratmeter. Es ist so, dass die Mieten in meiner Region sehr hoch sind. Ich habe momentan keine Chance umzuziehen. Darum stellt sich für mich diese Frage mit dem Mietrecht.


    ... welche ich Dir leider nicht zufriedenstellend beantworten kann.
    Deshalb sollteste mal mit Deinem VM sprechen. Falls keine Einigung, könnteste einen RA konsultieren... aber bedenke bitte die möglichen Konsequenzen jeglicher Art...:confused:

    Hallo gurambraun,

    wenn da in Deinem Mietvertrag steht als Zusatzvereinbarung getippt von meinem Vermieter: "Das Appartement wird grundsätzliche nur an eine Person vermietet.", so ist dies eine Individualvereinbarung und vorrangig ggü Formularvereinbarungen.
    Aaber: Es steht da ja nur etwas über die Vermietung, nicht über die Anzahl der Bewohner...:rolleyes:
    Wie gross ist die Wohnung?

    Mikasch:

    "Auf polemische Atnworten möchte ich eigentlich sehr gerne verzichten."
    - Von DEM (Geschwür hätte ich fast gesagt) kannste nicht viel Sinnvolleres erwarten.

    "Nein, die 48-Stunden-Regel ist mir schon deshalb unbekannt, weil ich weder Auto noch Führerschein besitze."
    - Zur Erläuterung: In unserer (westdeutschen Gross-)Stadt ist die Regel, dass mindestens 72h vor Beginn irgendwelcher Absperrungen die Fahrzeughalter der KFZ, die in dem fraglichen Bereich parken, zu benachrichtigen sind, bspw. durch Verkehrsschilder.

    "Dafür kenne ich aber die Bedeutung des Wortes "entsorgen".
    Schlussendlich bedeutet es demnach, mein Rad als Schrott wegzuwerfen - endgültig."
    - Hierbei wäre (straf-)rechtlich zu prüfen, ob es sich nicht um ein Eigentumsdelikt handeln könnte. Wir leben ja schliesslich nicht in ...:mad:

    "Die Feuchtigkeit kommt von unten, das sagte ich ja bereits. ..."
    - Getränkekästen hinstellen?

    Hallo Klaus.x,

    "Ich habe schon alles Mögliche dagegen unetrnommen, die Verwalterin informiert, den Schornsteinfeger instruiert und die Polizei war auch schon da.Es half aber alles nichts!Die Leute haben sich bei
    dem Mieter angemeldet und wie clever, es wurde nichts von Ethanolheizung gesehen."
    - Das hätte auch wohl geschickter vonstatten gehen können bzw. sollen.
    Für welche Beheizungsart ist denn seine/Eure Wohnung vorgesehen?

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