Beiträge von Berny

    Hallo PeterS,

    "habe selbst letztes Jahr zwei Wohnungen vermietet"
    - Ab wann genau?

    "Für die Verbrauchsermittlung sind Wasseruhren installiert, die ich für jede Mieteinheit ablesen kann. Somit habe ich den exakten Jahresverbrauch jeder Wohnung."
    - Jahresverbrauch oder Verbrauch?

    "Vom Wasserversorger habe ich jedoch eine Rechnung für 2012, die nur den Verbrauch bis August abdeckt."
    - Bitte taggenau: Von wann bis wann?

    "Was lege ich denn nun auf die Nutzer um? den tatsächlichen Verbrauch mit einem m³Preis lt. Rechnung? oder den Rechnungsbetrag prozentual auf beide Nutzer aufgeteilt."
    Das, was sie im Abrechnungszeitraum (i.d.R. 12 Monate - und wie ist der bei Dir?) verbraucht haben incl. den prozentualen Zählergrundgebühren.

    Der Schaden entsteht gerade also kann ich ihn noch nicht beziffern. Ich wollte mich vorab zu diesem Thema informieren. Da sich das Leck vermutlich auf meine (untereste) Ebene beschränkt bin ich der einzigste Mieter der die Heizung auf volle Pulle laufen lassen muss und jammere deshalb schonmal vorsorglich.


    Gib' mir Deine Kontonummer, dann überweise ich Dir ein paar Euronen.
    Das Wort "einzig" ist übrigens NICHT steigerungsfähig.

    Da kennst du aber nur nette, selbstlose Vermieter. Wenn nämlich meiner ständig mailt, auf immer wieder neue Termine zur Vermessung, Besichtigung, etc. pocht, dann nenne ich das Druck ausüben, insbesondere wenn man in einer beruflich sehr angespannten Situation steckt, was dem Vermieter durchaus bekannt ist.


    Hast Du mit Deinem VM eine Vereinbarung darüber, dass er Dich per EMails kontaktieren darf? Ansonsten:-> Klick, weg damit.

    madmaxmatt:

    "Ich befinde mich kurz vor meinem 2. Staatsexamen, der Prüfungszeitraum liegt von Mitte März bis Mitte Mai. Unser Haus wurde zum Anfang des neuen Jahres verkauft, das neue Besitzerpaar wusste von meiner Situation bereits vor dem Kauf."
    - Tut mir leid, aber das ist alles unerheblich.

    "Nun bekamen wir die Kündigung wegen Eigenbedarfs. Die Begründung fiel recht mager aus, es waren haufenweise Formfehler zu finden, weshalb die Kündigung abgewiesen wurde
    Nun ist es aber so, dass die Tochter, die unsere Wohnung in Beschlag nehmen möchte, gerne unsere Wohnung vermessen möchte. Sie war nun schon öfters da, um alles genau anzuschauen. Jetzt möchte sie kurz vor meinem ersten Prüfungstermin einen 60min Termin, um die Wohnung zu vermessen. Angeblich sei dies nötig, um den Baufortschritt zu gewährleisten (es wird hier groß umgebaut). Es scheint, als wisse sie nicht, dass wir gar nicht ausziehen wollen (die Korrespondenz läuft über ihren Vater, den neuen Besitzer).
    Müssen wir diesen Termin auch noch über uns ergehen lassen?"
    - Ich würde sie frühestens 14 Tage vor dem wirksamen Kündigungstermin 'reinlassen. Und der steht ja noch garnicht fest.

    "Es ist uns bewusst, dass ein Examen ein Härtefallgrund ist."
    - Mir nicht.

    "Trotzdem pochen sie darauf, dass wir spät. zum 31.5. ausziehen."
    - Seit wann wohnt Ihr denn dort?

    "Ab wann müssten wir denn nun, sollte sich der Eigenbedarf begründen lassen, wirklich ausziehen? Drei Monate nach Examen? Oder reicht es, wenn der Termin NACH dem Examen liegt"
    - Er orientiert sich nicht an Examen etc, sondern am Gesetz.

    gaulo23:

    "Ich habe ein Problem."
    - Nennt sich Blauäugigkeit.:(

    "Ich habe mir eine Wohnung angeschaut und zugestimmt diese zu nehmen. Ich habe wenige Tage danach die Schlüssel bekommen um zu renovieren."
    - Somit wurde ein mdl. MV abgeschlossen.

    "Zu diesm Zeitpunkt, habe ich noch nicht den Mietvertrag bekommen. Jetzt habe ich angefangen, zu renovieren. Und mir sind Mängel aufgefallen womit ich nicht Leben möchte. Kann ich jetzt noch von der Wohnung abstand nehmen, oder muss ich jetzt den Mietvertrag unterschrieben."
    - Zu einer Unterschrift kann Dich niemand zwingen.

    "Es wurden auch vorher andere Sachen vereinbart als jetzt im Mietvertag stehen. Unter anderem Nebenkosten wurde direkt um 40 euro erhöt. Mit der Begründung habe sich vertan."
    - Beweisbarkeit...?

    "Können die Vermieter mich dafür Haftbar machen, das ich schon Tapete abrerissen habe."
    - Ja.
    Wach auf, willkommen in der Gegenwart!

    DerKevin:

    "Der Brief soll erstmal nur bestehen aus
    Anrede
    Auflistung Mängel - Zeitraum (Seit Wann)
    Der Bitte sich mit mir in Verbindung zu setzen, um über das weitere Vorgehen zu sprechen.
    Grußformel."
    - Die Erfahrungen lehren, dass die sich damit den Hintern abputzen.:mad:

    "Ich werde da keinerlei Wertungen, Emotionen o.Ä. einfließen lassen."
    - Würde nur deren Einstellungen verhärten.

    "Alles weitere soll dann der MSB schreiben -> Wenn dies Angeboten wird ;)"
    - Natürlich werden die schreiben wenn Du es wünschst - und für das viele Geld bitte auch knackigen Klartext.
    Halte uns bitte informiert.

    Was müssen wir bezahlen und wie kann ich das in Erfahrung bringen?


    Der Mietvertrag gibt Auskunft darüber, ob Ihr überhaupt Gartenpflege zu bezahlen habt.
    Die den einzelnen Abrechnungsposten zugrunde liegenden Originalbelege hat der VM Euch auf Verlangen vorzuzeigen.

    cerb:

    "Der Abriss der Wände war ja genehmigt und finanziert. Eine Rückbaupflicht gibt es also nicht."
    - Selten so "gelacht":eek: - Schriftlich nachweislich vereinbart?

    "Schizophrenie in Tüten kann ich da nur sagen...."
    - Wer zuletzt lacht, ...:eek:

    "Ich werde nochmals einen ganz artigen und wohl formulierten Brief zukommen lassen."
    - Du solltest Dich entscheiden: entweder selbst schreiben ODER den MSB schreiben lassen.
    Wenn Du selbst schreibst, bitte sachlich, tabelarisch, knackig, per Einwurfeinschreiben oder Zustellung mit Zeugen.

    "Bringt es was, wenn ich mir das Dokument als "gesehen" unterschreiben lasse?"
    - Quatsch.

    "Ich werde am nächsten Montag einen Termin beim MSB wahrnehmen. (Wusste nicht, dass man für 85€ bereits die Mitgliedschaft erlangen kann)"
    - Scheint wohl kein Freundschaftspreis zu sein. Hoffentlich leisten die auch etwas Ordentliches dafür!

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