madmaxmatt:
"Ich befinde mich kurz vor meinem 2. Staatsexamen, der Prüfungszeitraum liegt von Mitte März bis Mitte Mai. Unser Haus wurde zum Anfang des neuen Jahres verkauft, das neue Besitzerpaar wusste von meiner Situation bereits vor dem Kauf."
- Tut mir leid, aber das ist alles unerheblich.
"Nun bekamen wir die Kündigung wegen Eigenbedarfs. Die Begründung fiel recht mager aus, es waren haufenweise Formfehler zu finden, weshalb die Kündigung abgewiesen wurde
Nun ist es aber so, dass die Tochter, die unsere Wohnung in Beschlag nehmen möchte, gerne unsere Wohnung vermessen möchte. Sie war nun schon öfters da, um alles genau anzuschauen. Jetzt möchte sie kurz vor meinem ersten Prüfungstermin einen 60min Termin, um die Wohnung zu vermessen. Angeblich sei dies nötig, um den Baufortschritt zu gewährleisten (es wird hier groß umgebaut). Es scheint, als wisse sie nicht, dass wir gar nicht ausziehen wollen (die Korrespondenz läuft über ihren Vater, den neuen Besitzer).
Müssen wir diesen Termin auch noch über uns ergehen lassen?"
- Ich würde sie frühestens 14 Tage vor dem wirksamen Kündigungstermin 'reinlassen. Und der steht ja noch garnicht fest.
"Es ist uns bewusst, dass ein Examen ein Härtefallgrund ist."
- Mir nicht.
"Trotzdem pochen sie darauf, dass wir spät. zum 31.5. ausziehen."
- Seit wann wohnt Ihr denn dort?
"Ab wann müssten wir denn nun, sollte sich der Eigenbedarf begründen lassen, wirklich ausziehen? Drei Monate nach Examen? Oder reicht es, wenn der Termin NACH dem Examen liegt"
- Er orientiert sich nicht an Examen etc, sondern am Gesetz.