Beiträge von Berny

    Hallo kamuffel110, solche unklaren Vereinbarungen (zum finanziellen Wohl der Anwälte...:eek:) erregen regelmässig Diskussionen.

    "... Mietvertrag geschaut, hier steht drin: "die Betriebskosten/Nebenkosten werden von den Mietern selbst übernommen.""
    - Ich meine, dass der VM durch schriftliche Erklärung ggü dem M die Kosten der Versicherung ab dem nächsten Berechnungszeitraum auf Euch überwälzen kann, jedoch nicht rückwirkend.

    In den meisten Wohngebäudeversicherungen ist vorgesehen, dass bei solchen Schäden, die Versicherung auch den schaden Mietminderung nimmt. Einfach sachlich mit der Vm reden, guck mal, du kansnt das doch bestimmt einfach deiner WGV weiterreichen, Wo issen das Problem?


    Dat Problem is, dat der Mieter selbst bestimmt keine WGV haben wird...:o

    Hallo Ziegel,

    "Nun habe ich rein zufällig und aus Gesprächen anderer Bewohner davon Kenntnis bekommen, dass die Heizkostenabrechnung nicht in allen Punkten der Heizkostenverordnung entspricht, womit ich die Möglichkeit einer Kürzung um 15% hätte. Soweit richtig?"
    - Nein.

    "Würdet Ihr diese Kürzung auf jeden Fall vornehmen und dem Vermieter das auch so schreiben?"
    - Nein und ja.

    "Müsste ich dem Vermieter nachweisen (wie rechnet man sowas?),"
    - Du müsstest den Berechnungsfehler benennen.

    "wie hoch meine Benachteiligung ist"
    - Nein.

    "gelten grundsätzlich und pauschal die 15%?"
    - Nein.

    "Berechnen sich die 15% auf die kompletten Heizkosten, die ja mit 30% nach Wohnfläche und nur der Rest nach Verbrauch berechnet sind?"
    - Ja, falls die Reduzierung berechtigt wäre.

    "Würdet Ihr ..."
    - mich erst mal schlau machen und dann mit dem VM sprechen.

    Wenn sich also kein mdl. ode schrift. MV konstruieren lässt, würde ich ihn nachweislich schriftlich auffordern, das Haus zu verlassen binnen x Tagen. Bei Nichterfolg klagen. Die Polizei hat nicht die Aufgabe, Erfüllungsgehilfe zu sein - es sei denn, es läge ein echter Notfall (bspw. Bedrohung) vor.
    Dass Ihr gemeinsame Kinder habt, sollte auch nicht übersehen werden...:cool:

    Nicht nur.
    Nach § 266 StGB: Ein Verstoß gegen die Anlagepflicht der Kaution kann...für den VM sogar den Strafbestand der Untreue erfüllen"


    Jaa, richtich, I remember.:rolleyes:

    Hallo lilallotta,

    "ende oktober habe ich ihm gekündigt. wohlgemerkt, nur per mail und nur in form eines satzes: "Ich möchte, dass du ausziehst...."
    - Wunschdenken ist keine Kündigung.

    "ich ging nun davon aus, dass er auszieht. leider tut er das nicht. 3 monat sind vorbei (ich dachte, dass bei einem nicht existenten mietvertrag automatisch 3 monate kündigung bestehen)."
    - Nöö, Ihr habt bestenfalls einen mündlichen MV, welcher dann ausschliesslich ordnungsgemäss schriftlich zu kündigen wäre. Gibt es denn eine Mietsache, oder etwa nur - was ich eher denke - eine mitbenutzte Wohnungseinrichtung?

    "nun besteht er auf eine formgerechte kündigung. leider habe ich ja keinen mietvertrag, auf den ich mich beziehen kann. und um die fristen zu wahren,"
    - Falls man seine Anwesenheit als Mieter (um-)deuten könnte, müsste Deine schriftliche eigens unterschriebene Kdg ihn bis zum 3. Werktag d.M. (nachweislich) erreichen. Falls er jedoch ein möbliertes Zimmer bei Dir (unter-)gemietet haben sollte, wäre m-W. eine erleichterte Kündigung (für solche Art von Verhältnisse eigentlich vorgesehen) möglich: bis zum 15. zum Ende d.M.

    Wenn schon eine Rechtschutzversicherung besteht, würde ich den Mieterverein gleich außen vor lassen.

    Ich würde hier erst einmal selbst ein Anschreiben fertig machen und den Vermieter auf den § 551 (3) BGB und ganz besonders den § 551 (4) BGB verweisen.

    Ansonsten bitte ich um Korrektur, wenn ich mich hier irren sollte:

    Wenn ein Teil eines Mietvertrags-Paragraphen unwirksam ist, führt dies zur Unwirksamkeit des gesamten Paragraphen.
    Oder anders: Der Vermieter hat hierdurch gar keinen Anspruch auf eine Kaution.
    Im Zweifel könnte die geleistete Kaution mit der Mietzahlung verrechnet werden.


    Schliesse mich vollumfänglich an.:o

    Meine Frage ist, ob der Verein bei der Kommunikation mit dem Vermieter hilft oder als Tipp Geber da steht.


    Das "oder" gehört eigentlich gross geschrieben...

    Die Kaution ist Dein Eigentum. Sollte der VM diese nicht von seinem Vermögen getrennt anlegen macht er sich strafbar.


    Naja, zumindest schadenersatzpflichtig.

    Ich hoffe, Du meinst jetzt nicht mich damit...
    Klar, weiß ich wo das Wasser her kommt, der Handwerker hat es auch gesehen und etwas in die Richtung "Na, das geht aber auch so nicht!" gesagt und dann war es das.

    Ich habe mich jetzt dazu entschieden, noch einmal ein Schreiben aufzusetzen und habe darin ebenfalls erwähnt, das ich mich nicht ständig von der Arbeit frei stellen lassen kann wegen Handwerkerterminen (alleine in den letzten drei Monaten 6 Mal) und um eine endgültige Lösung bitte, ansonsten suche ich mir einen Rechtsbeistand. Schicke ich morgen so ab.


    ... und hältst uns bitte weiterhin informiert... ;)

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