Hallo sober,
ich meinte jetzt Kinder, die quasi in dieser Wohnung gebohrt wurden, wohnten und vorübergehend ausgezogen waren (ohne Mietvertragsänderung bzw. aktenkundig) waren und nun wieder zurückgekommen sind.
Beiträge von Berny
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Hat der Vermieter schlicht vergessen, eine Nebenkostenart abzurechnen, geht dies zu seinen Lasten. Er kann diese nicht nachfordern, ...
... und für die Zukunft...? -
Wenn er nicht im Mietvertrag steht, ist er tatsächlich nur ein Bewohner und hat folglich auch keinen Anspruch auf eine Übernahme der Wohnung.
Letztendlich handhabt das jeder Vermieter anders. Einfach mal nachfragen.
Ich bin nicht Eurer Meinung, siehe: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=…nung+von+eltern -
Hallo kamuffel110, solche unklaren Vereinbarungen (zum finanziellen Wohl der Anwälte...:eek:) erregen regelmässig Diskussionen.
"... Mietvertrag geschaut, hier steht drin: "die Betriebskosten/Nebenkosten werden von den Mietern selbst übernommen.""
- Ich meine, dass der VM durch schriftliche Erklärung ggü dem M die Kosten der Versicherung ab dem nächsten Berechnungszeitraum auf Euch überwälzen kann, jedoch nicht rückwirkend. -
Inzwischen reicht allein die Nennung des Begriffes Betriebskosten im Mietvertrag. Damit gelten alle umlagefähigen BK-Arten als vertraglich vereinbart.
Genauuu, so hatte ich mich auch (bewusst) ausgedrückt...;) -
Hallo kamuffel110,
rückwirkend ist sowieso nicht. Ob die Kosten der Versicherung überhaupt auf die Mieter abwälzbar sind, wäre m.E. nur möglich, wenn diese als solche im MV benannt sind OPER wenn im MV vereinbart, dass der Mieter Betriebskosten lt. Betriebskostenverordnung zu übernehmen hat. -
Hallo Södöl,
was ist mit dem Verbleib der Mutter? -
In den meisten Wohngebäudeversicherungen ist vorgesehen, dass bei solchen Schäden, die Versicherung auch den schaden Mietminderung nimmt. Einfach sachlich mit der Vm reden, guck mal, du kansnt das doch bestimmt einfach deiner WGV weiterreichen, Wo issen das Problem?
Dat Problem is, dat der Mieter selbst bestimmt keine WGV haben wird...:o -
Hallo Hadder,
Du solltest vorsichtshalber sämtliche Beweise sichern, mit Fotos, Protokollen und Daten. Auch beim VM die Ansprüche nachweislich schriftlich anmelden. -
Hallo Ziegel,
"Nun habe ich rein zufällig und aus Gesprächen anderer Bewohner davon Kenntnis bekommen, dass die Heizkostenabrechnung nicht in allen Punkten der Heizkostenverordnung entspricht, womit ich die Möglichkeit einer Kürzung um 15% hätte. Soweit richtig?"
- Nein."Würdet Ihr diese Kürzung auf jeden Fall vornehmen und dem Vermieter das auch so schreiben?"
- Nein und ja."Müsste ich dem Vermieter nachweisen (wie rechnet man sowas?),"
- Du müsstest den Berechnungsfehler benennen."wie hoch meine Benachteiligung ist"
- Nein."gelten grundsätzlich und pauschal die 15%?"
- Nein."Berechnen sich die 15% auf die kompletten Heizkosten, die ja mit 30% nach Wohnfläche und nur der Rest nach Verbrauch berechnet sind?"
- Ja, falls die Reduzierung berechtigt wäre."Würdet Ihr ..."
- mich erst mal schlau machen und dann mit dem VM sprechen. -
Grundsätzlich habe ich auch absolut nichts gegen die Rauschmelder Prüfung, aber
ich auch nicht, fahre stets nüchtern.:o -
Hallo Doktor
; ich meine, dass Du erst mal mit der HV Rücksprache nehmen und auf dieses eigenartige Verhalten hinweisen solltest. Die Antwort wäre dann hier interessant zu lesen. -
Wenn sich also kein mdl. ode schrift. MV konstruieren lässt, würde ich ihn nachweislich schriftlich auffordern, das Haus zu verlassen binnen x Tagen. Bei Nichterfolg klagen. Die Polizei hat nicht die Aufgabe, Erfüllungsgehilfe zu sein - es sei denn, es läge ein echter Notfall (bspw. Bedrohung) vor.
Dass Ihr gemeinsame Kinder habt, sollte auch nicht übersehen werden...
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Nicht nur.
Nach § 266 StGB: Ein Verstoß gegen die Anlagepflicht der Kaution kann...für den VM sogar den Strafbestand der Untreue erfüllen"
Jaa, richtich, I remember.
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Hallo lilallotta,
"ende oktober habe ich ihm gekündigt. wohlgemerkt, nur per mail und nur in form eines satzes: "Ich möchte, dass du ausziehst...."
- Wunschdenken ist keine Kündigung."ich ging nun davon aus, dass er auszieht. leider tut er das nicht. 3 monat sind vorbei (ich dachte, dass bei einem nicht existenten mietvertrag automatisch 3 monate kündigung bestehen)."
- Nöö, Ihr habt bestenfalls einen mündlichen MV, welcher dann ausschliesslich ordnungsgemäss schriftlich zu kündigen wäre. Gibt es denn eine Mietsache, oder etwa nur - was ich eher denke - eine mitbenutzte Wohnungseinrichtung?"nun besteht er auf eine formgerechte kündigung. leider habe ich ja keinen mietvertrag, auf den ich mich beziehen kann. und um die fristen zu wahren,"
- Falls man seine Anwesenheit als Mieter (um-)deuten könnte, müsste Deine schriftliche eigens unterschriebene Kdg ihn bis zum 3. Werktag d.M. (nachweislich) erreichen. Falls er jedoch ein möbliertes Zimmer bei Dir (unter-)gemietet haben sollte, wäre m-W. eine erleichterte Kündigung (für solche Art von Verhältnisse eigentlich vorgesehen) möglich: bis zum 15. zum Ende d.M. -
Wenn schon eine Rechtschutzversicherung besteht, würde ich den Mieterverein gleich außen vor lassen.
Ich würde hier erst einmal selbst ein Anschreiben fertig machen und den Vermieter auf den § 551 (3) BGB und ganz besonders den § 551 (4) BGB verweisen.
Ansonsten bitte ich um Korrektur, wenn ich mich hier irren sollte:
Wenn ein Teil eines Mietvertrags-Paragraphen unwirksam ist, führt dies zur Unwirksamkeit des gesamten Paragraphen.
Oder anders: Der Vermieter hat hierdurch gar keinen Anspruch auf eine Kaution.
Im Zweifel könnte die geleistete Kaution mit der Mietzahlung verrechnet werden.
Schliesse mich vollumfänglich an.:o -
Meine Frage ist, ob der Verein bei der Kommunikation mit dem Vermieter hilft oder als Tipp Geber da steht.
Das "oder" gehört eigentlich gross geschrieben... -
Hallo Stevi,
vieleicht könnte man Dir in einem Vermieter-Forum eher weiterhelfen...? -
Die Kaution ist Dein Eigentum. Sollte der VM diese nicht von seinem Vermögen getrennt anlegen macht er sich strafbar.
Naja, zumindest schadenersatzpflichtig. -
Ich hoffe, Du meinst jetzt nicht mich damit...
Klar, weiß ich wo das Wasser her kommt, der Handwerker hat es auch gesehen und etwas in die Richtung "Na, das geht aber auch so nicht!" gesagt und dann war es das.Ich habe mich jetzt dazu entschieden, noch einmal ein Schreiben aufzusetzen und habe darin ebenfalls erwähnt, das ich mich nicht ständig von der Arbeit frei stellen lassen kann wegen Handwerkerterminen (alleine in den letzten drei Monaten 6 Mal) und um eine endgültige Lösung bitte, ansonsten suche ich mir einen Rechtsbeistand. Schicke ich morgen so ab.
... und hältst uns bitte weiterhin informiert...
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