Ich finde deine Antwort als unangemessen, sorry - Dann lieber gar nix posten, als zu kritisieren.
Du sagst es.
Danke Dir für Deine Recherchen - ich komme hoffentlich nie selbst in eine solche Verlegenheit bzgl. des eigentlichen Themas.;)
Ich finde deine Antwort als unangemessen, sorry - Dann lieber gar nix posten, als zu kritisieren.
Du sagst es.
Danke Dir für Deine Recherchen - ich komme hoffentlich nie selbst in eine solche Verlegenheit bzgl. des eigentlichen Themas.;)
Allgemeinstromkosten meines MFH beliefen sich auf knapp 200€ jährlich.
Es bleibt also beim örtlichen Anbieter.
Wenn ein Mieter selbst wechselt... bitteschön, sein Risiko.
In seinem Vertrag steht, die Kaution wird nach Ablauf von 6 Monaten gezahlt.
Das muss dann aber ein MV sein, wo er Bruttomiete zu zahlen hatte, also KEINE Betriebskostenabrechnungen zu machen waren. Dann würde ein Passus mit den sechs Monaten ab Rückgabe der Mietsache zutreffen.
Sollte dennoch eine Absage des Mietinteressenten erfolgen, verpflichtet er sich für die bisherigen und wieder neu zu startenden Bemühungen eine pauschalisierte Entschädigung in Höhe von X Euro an das Büro X zu zahlen.
Damit dürften wohl die entstandenen Kosten für die Schufa-Auskunft gemeint sein, evtl. auch eine pauschale Aufwandsentschädigung für Büro, Porto, Auslagen.
Als ich die alte Dame auf das Geräusch ansprach, meinte sie da könne sie nichts machen. Das ist seit 20Jahren so und wird vom boiler im Bad verursacht.
Hast Du nicht selbst mal darum gebeten, nachschauen zu dürfen?
Ihr könnt dann auch sagen, das ihr selbst die Rechnung begleicht, jedoch das KFZ erst dann ausgehändigt wird, wenn er die Rechnung beglichen hat, bei euch! - DAS ist deutsches Recht ![]()
(Das hier ist keine Rechtsberatung oder dergleichen.)
Nee, isses nicht, deutsches Unrecht (schon mal was von Nötigung gehört?):
Hallo blacky13,
"ich habe gerade durch einen Hinweis meiner ehemaligen Vermieterin auf der aktuellen Nebenkostenabrechnung erfahren, dass der Makler, der uns damals diese Wohnung vermittelt hat, die vorherige NKAbrechnung gemacht hat."
- Das ist nicht zu beanstanden. Könnte sogar ich ohne Gewerbeschein machen. Ein evtl. Honorar für den NK_Abrechnungsersteller müsste jedenfalls der VM tragen.
"Soviel ich weiß, darf ein Makler keine Hausverwalter- Tätigkeiten ausüben, vorallem auch nicht dafür bezahlt werden."
- Nein, es ist wohl was ganz anderes, was Du meinst: Makler, welche im eigenen Haus Wohnungen vermieten, dürfen hierfür kein Honorar verlangen.
Ja klar, der VM ist zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet und wechselt zu einem scheinbar günstigen Anbieter, bspw. TelDaFax...
Und wer zahlt dann die Zeche?![]()
An die anderen Beteiligten (Berny und Co.): nichts für ungut, aber ich konnte aus euren sehr "komprimierten" Antworten leider keine Antwort auf meine Frage heraus interpretieren.
Wenn ich Dir sage, dass das Verhandlungssache ist, dann wüsste ich nicht, was daran missveständlich sein soll.
Da bedarf es keiner (ausser evtl. Wucher-)Paragraphenzitate.
Hallo tanja77,
"Mietvertrag mit altem Vermieter unterschrieben, zeitbegrenzt bis Feber 2013, mit Anmerkung: Eventuell wird Wohnung verkauft.
Wohnung wurde verkauft, jedoch hab ich vom neuen Vermieter lediglich die Kto Nummer bekommen und seit 1.12. geht die Miete nun dahin. Ein MIetvertrag mit ihm wurde nie gemacht."
- Braucht auch nicht, denn der neue VM übernimmt den bestehenden MV automatisch ohne Änderungen.
"Ich habe ja ein Mietverhältnis mit altem Vermieter und per 1.12. 2012 bin ich ja sozusagen dann in einem neuen Mietverhältnis."
- ja, mit dem neuen VM.
"Ist der Auszugstermin am 28.02. 2013 jetzt rechtens oder läuft wegen des Vermieterwechsels dieser unbefristet weiter?!"
Der Termin der Vertragsbeendigung ist nach wie vor so, wie vereinbart und bedarf keiner weiteren Kündigung oder Bestätigung.
Genau deshalb bin ich ja hergekommen um mich zu informieren welche Möglichkeiten und Rechte ich habe
Du hattest die Möglichkeit, bei der Übernahme der Mietsache Nägel mit Köpfen zu machen.
Ich habe nur noch nichts von der Vermieterin gehört seither.
Und was erwartest Du jetzt von uns?
Hallo Khayyin,
"ich bin Ende Januar in meine erste eigene Wohnung gezogen."
- Das war vor rund drei Wochen. Ich halte die Reklamationfrist (falls es sowas überhaupt gibt) für abgelaufen.
hier ist Vorsicht geboten,
der VM könnte für die Zeit bis zum 07.03.2013
Nutzungentschädigung verlangen.
... und zwar grosse Vorsicht, evtl. sogar für einen halben Monat, bspw. aus Rache..., wenn der VM sauer ist, einen zuverlässigen Mieter verloren zu haben.
Deshalb sollte sich der Mieter so gut wie möglich(!) rückversichern.
Die Konditionen für mich laut Mietvertrag (den ich noch nicht unterschrieben habe):
- eine separate Zählung meines Verbrauchs ist technisch nicht möglich, daher
- wird der Gesamtverbrauch des Gebäudes an der Öluhr ermittelt
- lt. Verteilungsschlüssel werden mir 25% des Jahresverbrauchs in Rechnung gestellt, das sind mtl. 80€ netto.
Kurz gefasst: ich habe eine Heizung, die ich weder an- noch abstellen kann. Ich kann keine Temperatur einstellen. Der Verteilungsschlüssel ist für mich nicht transparent. Und das kostet mich 80€ mtl.
Wie klingt das für Euch?
Für mich klingt das i.O., denn 100m² zu beheizen für den Preis klingt sogar sehr günstig (wenn es dabei bleibt).
Ausserdem dürfte es sich hier nicht um Wohn- sondern eher um Gewerberäume handeln, oder?
"Was habe ich unter "Vorgaben der Hausverwaltung" zu verstehen??"
- Die HV (also der Vertragspartner der Abrechnungsfirma) sagt ihr, nach welchen Aufteilungsschlüsseln (bspw. 30% Grundkosten, 70% Verbrauchskosten) abzurechnen ist. Ferner auch welcher Abrechnungszeitraum (meistens 1 Jahr).
"Sind diese Zählerdaten nicht gerichtlich relevante Werte?"
- Nach dem ersten Anscheinsbeweis schon verwertbare Werte.
"Und sind die nicht zu schließenden Fenster, auf deren Rep.-Reklamation der
Vermieter nicht reagiert kein " schwerer Mietmangel", der Abzüge ermöglicht?"
- Siehe mein letzter vorheriger Absatz...:o Es liegt an Dir, das Kostenrisiko abzuschätzen.
Hallo BlackKira, ich würde den VM bitten mitzuteilen, an wen rechtsgültig am 28.2. die Mietsache zurückgegeben werden kann. Auch die Kontaktdaten zwecks Terminabsprache geben lassen.
Wir hatten unseren Vermieter vor Auszug auf eine defekte elektrische Leitung hingewiesen.
Bitte den Defekt beschreiben und § 535 BGB zur Kenntnis nehmen.![]()
Hallo BlackKira.
"Wir haben bei Auszug ein paar kleine Macken im Laminatboden festgestellt,"
- "Wir"..., also Vermieter und Ihr? Wie seid Ihr verblieben, also schriftlich fixiert im Rückgabeprotokoll?
Hallo BlackKira,
"Unser Vermieter hat im Mietvertrag festgelegt, dass die Türen gestrichen werden müssen ."
- Bei welchen Gelegenheiten?
"Persönlich bin ich zwar der Meinung, dass 50 Jahre alte Türen auch langsam mal ausgetauscht werden könnten"
- Natürlich, man kann auch fünf Jahre junge Türen austauschen; man kann aber auch - wie in unserer Wohnung - sechzig Jahre alte Türen incl. Rahmen pflegen und nach wie vor prima nutzen.
"und dies nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fällt, aber müssen wir wohl akzeptieren."
- Wieso?
"Nur kommt er jetzt mit zig Sonderforderungen, wie keine Baumarktfarbe, sondern spezielle Malerfarbe zu nehmen, die Türen vor Anstrich aufwendig abzubeizen..."
- Sonderforderungen aufgrund welcher gesetzlichen Vorschrift bzw. vertraglichen Vereinbarung?
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