Hallo Malte,
auch hier gilt: Substanz entscheidet.
Wer soll das alles lesen?
Gib' bei G**gle "Schimmel" ein, und Du hast Lesestoff bis nach Ostern.
Beiträge von Berny
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Hallo Malte,
in Deinem Roman (Substanz entscheidet!) vermisse ich eine Grössenangabe der Wohnung.
Zur Info: In dem von mir vermieteten MFH betragen die Heizkosten pro Jahr und m² Mietfläche etwa 12€. -
Es ist wirklich wichtig, was im MV vereinbart wurde.
Verbesserungen können eigentlich nicht verlangt werden.
Übergabeprotokoll von damals vorhanden? -
Gut, was ist, wenn sie bei der Kalkulation einfach ohne Beweis "Waschmaschinenschaden" für x00€ notiert? Dann muss ich gegen sie prozessieren? So dreist, wie sie und der Hausmeister sind, kann ich denen mittlerweile ziemlich alles zutrauen...Muss sogar fast fest davon ausgehen.
Der Anspruchsteller muss seine Ansprüche beweisen.
Hilfreich wäre, wenn Du die Wama-Schäden tabellarisch auflisten würdest: Welche Maschine, wann, welche Störung, wann behoben, wer war Zeuge - also in diesem Sinne.
Ganz wichtig wäre das Übergabeprotokoll der Mietsache, denn dort können Ansprüche erläutert, begründet oder gestellt werden. -
"Er hat selbstverständlich einen Schlüssel zu meiner Wohnung."
- Hä???"Hast du den Verdacht er könnte in meiner Abwesenheit die Möbel räumen?"
- Ich nicht, Du vielleicht?"Falls ja, wie kann ich mich dagegen schützen?"
- Bist Du soo naiv? Du kannst den Schliesszylinder austauschen, bei Beendigung des Mietverhältnisses wieder rücktauschen. Das brauchste noch nicht mal "jemandem" mitzuteilen.
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Wenn sie den Prozess nicht gewinnt, kann sie dennoch das über Kaution schummeln? Wie siehst du das? Dann wird das ganze zu meinem Problem...
"Kann"... ja. "Ob"... wer weiss.
Falls Deine Rechtsposition klar ist, kannste prozessieren, und der Gegner müsste alles zahlen. Abba so weit seid Ihr noch lange nicht. Vielleicht lernt die Gegnerin doch noch dazu...
Du hast ordnungsgemäss gekündigt? -
Hallo solocan,
das, was Du über den Brief des RA geschrieben hast erweckt bei mir den Eindruck, denn er muss das schreiben, was sein Kunde, von dessen Geld er lebt
, verlangt.
Substanz ist da nicht viel drin.
Ich hätte auch nicht die kurze Dauer des Besuchs durch Vorlage der Fahrkarten nachzuweisen, höchstens ggü bem Richter. Durch Diskutieren wirst Du die Gegenseite nicht überzeugen können, denn die WILL schliesslich profitieren bzw. dafür prozessieren.
Im Moment würde ich nichts unternehmen und abwarten. - Und uns hier über weitere Entwicklungen informieren. -
Er will nun die Möbel entfernen.
Darf er das so einfach tun? Verstösst das nicht gegen "Treu und Glauben"?
Nee, das darf er nicht. Kann er denn ohne Dein Wissen bzw. Wollen in die Wohnung? -
Und was steht auf dem Kontoauszug des Kautioskontos so geheimnissvolles, was nicht auch im Sparbuch stehen würde?
Ach, gips beides? Dann kann er ja vom Sparbuch eine FK machen.;) -
Oh sorry, dass liest sich ja wirklich schlimm,
passiert leider mal wenn man nebenher etwas anderes arbeitet.
Ich kann den Beitrag aber leider nicht mehr ändern :(.
Zitat: "Gehört der OriginalKontoauszug zu den Unterlagen die der VM für seine Unterlagen benötigt."
Ändert nix an meiner Meinung, dass der Originalkontoauszug beim kontoinhaber verbleibt.
Falls jemand etwas unbedingt will/wünscht/braucht, kann er meinetwegen eine Kopie bekommen, auf welcher Herr Edding auch tätig war. -
Hallo Kawa,
die gesamte "Betriebskostenabrechnung" ist wegen Nichtbeachtung der beiden b.b. Verordnungen ungültig und zurückzuweisen. -
Meistens ist das Sparbuch dem VM auszuhändigen,
wenn du jetzt bei einer Bank,
die keine herkömmlichen Sparbücher führt, bist.
Gehört der OriginalKontoauszug zu den Unterlagen die der VM für seine Unterlagen benötigt.
Ähem, ich verstehe das nicht so richtig.... Könnteste bitte mal die Interpunktion überprüfen?


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im Übergabeprotokoll steht "der Mieter übernimmt die Wohnung vom Vormieter inkl. Küche". Ist dieses Satz denn so klar formuliert, dass wir keine Chance haben dagegen anzugehen? Was meint ihr?
Der Satz ist m.E. fehl am Platz. Der Mieter übernimmt nämlich eine Mietsache stets vom Vermieter, nicht vom Vormieter. -
Nur so als Frage in den Raum geworfen? wie siehts bezüglich Mietminderung aus wenn ich ihm eine Frist setze und er die nicht einhält? Theoretisch müsste ich ja dazu das Recht haben. Schließlich ist er ja (danke für den Hinweis :-))dann nicht seiner Pflicht nach §535 BGB nachgekommen
Nee, Du hättest damals kurzfristig schriftlich nachweislich Nägel mit Köpfen...;) -
Der Vormieter hatte aber die alte Küche entsorgt (haben wir erst später erfahren) und wir haben uns leider nichts Schriftliches geben lassen, dass wir die Küche von ihm gekauft haben.
Hallo Mido,
wie soll ich das verstehen? Habt Ihr eine entsorgte Küche gekauft? -
Hallo colonel,
"Seit November 2012 haben alle Heizkörper in meiner Mietwohnung das Problem dass sie gluckern und sich nicht mehr richtig regeln lassen. (entweder an auf 100% oder aus) Das gluckern geht auch nicht nach entlüften nicht weg."
- Wenn der Wasserdruck in der Anlage nicht ausreichnd ist, nützt auch Entlüften nichts."Ich habe umgehend im November das dem Hausmeister auf die von Ihm ausgehängte To-Do Liste geschrieben (mit Datum). Gekümmert hat er sich dann nicht. Nachdem mir dann Mitte Januar der Geduldsfaden riss und ich die Hausmeisterei (ext. Fa.) nicht erreichen konnte schrieb ich der Hausverwaltungsgesellschaft bezüglich dieses Problems und ein paar anderen Dingen. Daraufhin kam der Hausmeister schaute nach und konnte auch nichts machen. Seine Aussage: da muss'n Heizungsexperte von extern her. Ich geb das mal weiter."
- Das kenne ich, man nennt es Hand-in-Hand-arbeiten...: Was die eine Hand nicht schafft, lässt die andere liegen...
"Dies tat ich auch parallel und informierte die Hausverwaltung darüber."
- Dein Ansprechpartner ist grundsätzlich Dein (Miet-)Vertragspartner. Der müsste sinnvollerweise nachweislich schriftlich über einen Mangel informiert werden (Verweis auf § 535 BGB wäre nützlich) und aufgefordert, den Mangel kurzfristig zu beseitigen."Nachdem diese noch nicht geantwortet hatte und ich bemerkte dass nun auch die Fenster undicht waren meldete ich das auch. Hier kam sofort eine Antwort dass eine Fachfirma für die Fenster beauftragt wurde."
- Dann bleib' am Ball!"Kann ich, die höheren Heizkosten die entstehen auf die Hausverwaltung umlegen?"
- Vergiss' es. Bestenfalls mit Sachverständigengutachten, aber dann bewegst Du Dich im vierstelligen Eurorisikobereich...:eek: -
Hallo Kawa,
"Im Haus gibt es noch 2 weitere Mietwohnungen,der Wasserverbrauch wird schon immer nach Personenzahl berechnet.
Somit ergibt sich für das Jahr 2012 für uns 3 Personen 358,11 jetzt kommt dazu das Ende September 4 Personen aus gezogen sind."
- Was ist im Mietvertrag als Schlüssel vereinbart?"Desweiteren waren für Grundsteuer Brandkasse Haftpflicht und Regenwasser 426,00 fällig umgelegt vom Vermieter auf die QM der Wohnung."
- Entspricht des gesetzlichen Anforderungen."Nun nimmt er diese 426 Euro rechnet diese mit den Wasserkosten zusammen also 784 Euro und teilt das nochmal durch die Personen also einmal durch 12 und dann nochmal durch 8 weil ja 4 aus gezogen sind.Was uns nur stuzig macht ist wieso legt er erst auf QM um und dann nochmal auf die Personenzahl?"
- Ich verstehe das jetzt hier nicht.
Das müsstest Du den VM fragen.
Wurde sowas im MV vereinbart?
Hast Du mal zusammen mit den anderen Mietern verglichen, ob die Addition der Euch berechneten Kosten auch den Kosten entspricht, die der VM tatsächlich selbst hatte? -
Also eigentlich hat die Verwaltung doch alles, was sie für ihre Unterlagen braucht oder etwa nicht?
Originale gibt man nicht aus der Hand. -
"'Ne Idee wie ich meine Vermieterin davon überzeugen kann, dass ich nicht alleine hafte"
- [url=http://www.google.de/#hl=de&gs_rn=4…iw=1170&bih=581]Google[/url] hilft..."Was passiert in solchen Fällen eigentlich wenn ich mich mit meiner Mitbewohnerin nicht auf einen gemeinsamen Kündigungstermin einigen kann?"
- Dann wird es teuer, und Anwälte und Gerichtskassen reiben sich die Hände... -
Igel:
"Habe fristgerecht Einspruch eingelegt."
- Korrekter wäre Widerspruch."Hauptproblem ist ein Lamellen-Flach-Heizkörper im Bad. Das Bad macht ca. 6% der Wohnfläche aus, aber 39 % der Verbrauchswerte nach Umrechnungsfaktor."
- Ist ungewöhnlich, verstehe schon."Verwaltung und ISTA meinen nach diversen Schriftwechseln, die Messungen und Abrechnung wäre okay."
- "natürlich"...:o"Inzwischen (im Jan. 2013) wurde elektr. HKV ausgewechselt, Stift im Thermostat angeblich gängig gemacht."
- War der HK denn immer offen, also nicht regelbar?
Wurden Zählerstände von Dir notiert?"Vielleicht ist ja der Umrechnungsfaktor falsch???"
- Vielleicht..., aber das wirst im Vgl. zu den anderen HK nur annähernd einschätzen können, wenn Du auf der Abrechnung die einzelnen Faktoren mit der Wirklichkeit vergleichst."Der HKV (Displayanzeige) ist, von unten gemessen, bei 80% der Heizkörperhöhe angebracht - ist das richtig?"
- Yoo, habe was von 2/3 bis 3/4 gehört. Sollteste mal mit den anderen HK vergleichen."An wen kann ich mich wenden, damit geprüft wird, was falsch ist?"
- Auf Deine Kosten an einen Gutachter...:o"Mieterverein meint, dass muss ich so hinnehmen. Will ich aber nicht."
- Verstehe...
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