Hallo Eileen,
(auch) ich würde solch Jemanden nicht in meine Wohnung lassen. Üblich hierfür sind mindestens zwei Wochen Vorlaufzeit bzgl. der Ankündigung (ich denke da bspw. an die Heizungs-Ableser, evtl. Schornsteinfeger bzw. Heizthermen-Überprüfer).
Eine evtl. Modernisierungs-Mieterhöhung kann die Vermieter wegen der fehlenden Vorankündigung auch erst mit dreimonatiger Verspätung begehren.