Hallo Elbflorenzer,
was soll dieser Roman?
Wenn Ihr ihm jetzt schriftlich nachweislich kündigt (alle seine Vermieter, also Du und die andere Mieterin, müssen unterschreiben), wäre der nächstmögliche Termin der 31.05.2013.
Hallo Elbflorenzer,
was soll dieser Roman?
Wenn Ihr ihm jetzt schriftlich nachweislich kündigt (alle seine Vermieter, also Du und die andere Mieterin, müssen unterschreiben), wäre der nächstmögliche Termin der 31.05.2013.
Hallo Stefan,
das Hauptproblem ist die Beweisbarkeit, ferner mietvertragliche Vereinbarungen, der damalige beweisbare Zustand der Mietsache und der jetzige.
Verbesserungen kann der Vermieter nicht verlangen.
"Dokumentierte Vorschäden kann er doch nicht uns in Rechnung stellen."
- Logisch.
"Könnte man diesen Fall an die eigene Haftpflicht geben, um über deren Gutachter die Forderung des VM zu widerlegen?"
- Frage sie!
Hallo Gedil,
es kommt hier immer wieder mal vor, dass auf diese Art und Weise Werbung platziert wird...;)
Aber mal abgesehen davon: Bei mir hätte solch ein Mietinteressent keine Chance, denn: Nur Bares ist Wahres.
Hallo folgender Fall beschäftigt mich:
Eine GbR kauft ein Mietshaus mit Mietern
Gilt hier eine Sperrfrist oder kann sofort Eigenbedarf angemeldet werden ?
Hier findest Du zahlreiche Infos: [url=http://www.google.de/#hl=de&gs_rn=4…iw=1170&bih=581]Google[/url]
Beschlussantrag:
Die Eigentümmergemeinschaft beschließt, ...
Hat mit Mietrecht (vorerst) nichts zu tun.
Vielfach unbekannt ist, dass die Verwendung ungeeichter Wasserzähler auch eine Ordnungswidrigkeit nach § 19 EichG darstellt. Die Geldbuße beträgt bis zu 10.000 €.
Anzeige gegenüber Ihrem Vermieter ist auch möglich.
Erfahrungen aus dem Vermieterforum zeigen jedoch, dass sowas recht selten - und wenn, dann nur in hartnäckigen Vermieter-Verweigerungsfällen - und, wenn jetzt deutlich andere Werte als früher berechnet werden, gehandhabt wird.
Bei "Bedarf" würde ich dann die Wasserzähler auf Kosten der Mieter austauschen lassen. Einem anständigen Vermieter mit Gewalt an's Bein pinkeln zu wollen, kann auch gründlich in die Hose gehen.
Hallo BlackSpall,
wer ist/sind im Mietvertrag als Mieter benannt?
Hallo,
meiner Meinung nach könnt ihr frühestens zum 30. Juni 2013 kündigen - wenn ich mich jetzt nicht verrechnet habe... . (3 monate zum Monatsende).
Try again...;)
Hallo Timo,
ich sehe da leider keine Möglichkeit. Wenn Deine Freundin jetzt schriftlich nachweislich zum nächstmöglichen Termin kündigt, wäre das dann zum 31.05.2013.
Ähem, was den gütigen Pfarrer betrifft: Ich gehöre seit über 30 Jahren keiner Konfession mehr an...![]()
Du bekommst eine PM.
Hallo ekdül,
ich würde mich nicht unbedingt gegen eine Abrechnung wehren, wenn die Eichfrist der Zähler abgelaufen ist.
Hast Du den Eindruck, dass die Zähler seitdem falsch zählen?
Seit wann wohnt Ihr denn dort?
Ob das Abrechnen mit ungeeichten Zählern eine Ordnungswidrigkeit o.ä. ist, müsste Dir das Ordnungsamt beantworten können.
chris35413:
"Und sagte wir sollten die Malerfirma so und so anrufen und mit denen einen Termin machen."
- Und somit habt Ihr einen Auftrag erteilt, den Ihr auch zu bezahlen habt nach dem Motto: Wer die Musik bestellt, der ...:(
"In den Mietvertrag steht als Bemerkung auf den letzten Blatt:
Bemerkung zum Zustand der überlassenen Wohnung:
Die wohnung wurde in einem mängel- und schimmelfreien Zustand sowie "neu renoviert" übergeben, die Decken sind tapeziert . Nach Ablauf des Nutzungsverhältnisses ist die Wohnung im gleichen Zustand ( Raufaser weiß) an die Genossenschaft abzugeben.
Also es ist wie ich finde kein § im Vertrag sondern nur eine Bemerkung."
- Diese Bemerkung kann auch als (gültige) Indiividualvereinbarung gewertet werden.
"Wenn die Wohnugnsübergabe ist und sie mängel feststellen, kann ich mich wehren.?"
- WEHREN... kannst Du Dich immer...![]()
"Nicht alles, was so über diesen oder jenen Vermieter kolportiert wird, ist generell zutreffend."
- Richtig.
"Wenn die Annington vorgehabt hat, jenes Haus zu verkaufen, dann müssen die das wohl in den MV schreiben."
- Falsch.
"Aber auch bei einem neuen Eigentümer ändert sich für Mieter nichts, dafür gibt es Mieterschutz!"
Fast bzw. unter Vorbehalt richtig.
Ich würde sämtliche Beweise sammeln (Fotos, Zeugenaussagen) und bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Verdachts auf Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und evtl. auch Diebstahl erstatten. Wenn Gegenstände auf meinem Balkon waren und weg sind, muss ich sie nicht sonstwo suchen.
Hallo Ehepaar,
auch ich kann Euch leider keine Hoffnungen machen.
Wenn Ihr jetzt kündigt, wäre der nächstmögliche Termin der 31.05.2013.
DA hatte ich vorher auch ausgeschlossen, aber da es eilt und es hier keinen anderen günstigen Wohnraum gibt (Außer Hermes, sowie Prelios
Vielleicht kann ja jemand noch auf meine beiden Fragen antworten ![]()
Auch ich kann Deine Fragen nicht beantworten. Über erst- und drittgenannten Vermieter möchte ich mich nicht äussern...:(
Hallo Guhl,
es ist ja möglich, dass die Kaltverdunstung dem zuerst abgelesenen Mieter zugeschlagen wurde. Die Regeln kenne ich jedoch nicht.
Inwiefern die Zwischenablesung überhaupt berücksichtigt wurde, weiss ich auch nicht.
Vielleicht wurden Euch vom Jahresendstand der Röhrechenzwischwert abgezogen...? Oder die Heizgradtage vom Vormieter?
Übrigens tangiert es Euch nicht, was ein Vormieter macht(e).
Nur bei der Grundsteuer steht dort
Summe 264,13 62,28/264,12
Was, bitte, bedeuten diese Zahlen? (bspw. Äpfel, ....
)
Hallo Blumenkind,
wenn der Familienname aus der Vermieterunterschrift zu erkennen ist, halte ich das für i.O.
Jetzt wohne ich seit anderthalb Jahren dort, und habe jetzt binnen einer Frist von 3 Monaten gekündigt.
Das war möglich, bspw. zum 31.05.2013.
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