Sie hat mir eine Wohnung teilmöbiliert vermietet, wobei etliche Möbel (Schlafzimmerschrank, Kommode, Küchenstühle) kaum nutzbar sind und trotz Versprechungen nicht in den 3,5 Monaten behoben wurden, obwohl bem Einzug unter Zeuge versprochen.
Ich würde die VM schriftlich nachweislich an ihre unter Zeugen gegebene Zusage erinnern und mit Hinweis auf § 535 BGB bitten, die Möbel, die Teil der Mietsache sind, instandzusetzen.
Die anderen von Dir genannten Mängel hast Du so seinerzeit "mitgemietet".