Wie bitte?!?! Was soll denn der Blödsinn?
Kein Vermieter ist berechtigt, ohne Zustimmung des Mieters und ohne Notfall dessen Wohnung zu betreten! Tut er das doch, ist das Hausfriedensbruch! Punkt.
Jawoll, so isses! Gib's ihnen!! Doppelpunkt!!!:p
Wie bitte?!?! Was soll denn der Blödsinn?
Kein Vermieter ist berechtigt, ohne Zustimmung des Mieters und ohne Notfall dessen Wohnung zu betreten! Tut er das doch, ist das Hausfriedensbruch! Punkt.
Jawoll, so isses! Gib's ihnen!! Doppelpunkt!!!:p
... hole Meinungen oder Rat über Sachen ein, von denen ich keine Ahnung habe. Über das Ergebnis des Gespräches bezüglich der genannte Passage werde ich dann natürlich auch hier berichten.
... worum ich auch bitte. Auch ich habe sowas noch nie gehört oder gelesen. Hoffentlich muss de arme (spitzfindige? Vorsicht!!) Vermieter nicht seinen Urlaub auf Hawai'i unterbrechen...![]()
Euer Mietende war am 30.11.2011, der Abrechnungszeitraum endete am 31.01.2012.
Normalerweise endete die Nachforderungsmöglichkeit am 31.01.2013.
Das Schreiben von der Müllwirtschaft ist vom 28.02.2012 und betrifft den Abrechnungszeitraum von August 2011 bis November 2011. Nachforderung des VM am 13.03.2013.
Wenn der VM sich über zwölf Monate Zeit nimmt mit einer Nachforderungsmöglichkeit, ist die Angelegenheit m.E. erledigt:
Mietrecht: Ausschlußfristen bei der Betriebskostenabrechnung
Unter Anderem: "Versäumt der Vermieter dies Abrechnungsfrist, so ist er mit Nachforderungen an den Mieter ausgeschlossen § 556 Abs 3 BGB. Der Zweck der Ausschlussfrist bestehe nach Ansicht des BGH ( Urteil vom 9. April 2008 VIII ZR 84/07) darin, für Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu sorgen. Es wird daher keine Ausnahmen geben."
Sie hatte mir unter Zeugen versichert, dass diese schnellstmöglich und schrittweise ab Einzug behoben werden.
Dann nagele sie darauf fest.
Es wurde mir Mitte janaur überraschend die schriftliche kündigung überreicht in der stand das mir zum 1.2 geküdigt wird. Im Mietvertrag war Kündigungsfrist von 3 Monaten ausgemacht.
Ich halte die Kündigung für rechtsunwirksam. Da m.E. Dein Mietverhältnis ununterbrochen weitergilt, würde ich mit dem VM einen Aufhebungvertrag zum 31.03.2013 vereinbaren.
Hallo Tessy,
m.W. sind beide Arten von MEH parallel möglich.
Hallo baerkules,
so traurig bzw. schlimm wie das ist... Was erwartest Du hier für eine Antwort bzw. Ratschlag?
Es haben auch schon Mieter den Vermieter in den Bankrott gebracht...![]()
Ich meine, wenn der das anmeckert, hätte dieser Versuch ja schon stattgefunden, sonst würde das ja keiner merken.
Einen versuchten Hausfriedensbruch wirst Du aus sowas nicht konstruieren können, denn der VM handelt ja nach Treu und Glauben, wenn er bspw. irgendeinem möglichen Schaden (was auch immer) nachzugehen.
Hallo Erle,
mit Eurem mdl. MV bist Du bewusst volles Risiko eingegangen...
Natürlich kannst Du das Schloss auswechseln bis zum Auszug, es sei denn, Ihr habt Zugangsmöglichkeit des VM vereinbart.
Zu anderen Fragen bzgl. Beweisbarkeit werde ich bestimmt nichts sagen.
Mit aufgeführt ist die komplette Öllieferung von 880,00€ obwohl wir ja auch jeden Monat NK Warm zahlen (das waren für die 9 Monate über 600,00€).
Hallo Janett,
Wann war die Öllieferung?
Wieviel Liter?
Tankinhalt 1.1.2012?
Tankinhalt 31.12.2012?
Was hat die Bemerkung über 9 Monate/600€ uns zu sagen? Deine Schätzung, oder wurden sie Dir so berechnet?
Hallo Thomas,
"mir wurde zum 1.2.2013 gekündigt."
- Wann genau wurde Dir zu genau welchem Datum gekündigt?
"Nun habe ich mir eine neue Wohnung gesucht und eine gefunden an der ich am 1.4 einziehe."
- OK.
"Mein Vermieter aber beharrt auf die Zahlung bis zum 1.5 und das obwohl er mich gekündigt hat. Habe ich rechtliche Möglichkeiten die letze Zahlung zu verweigern?"
- ich melde mich wieder...
Verbrauch 2010 (nur 8 Monate) 18,8300 cbm
Verbrauch 2011 30,2500 cbm
Verbrauch 2012 36,4500 cm
Kosten 2010 - 98,47 €
Kosten 2011 - 56,25 €
Kosten 2012 - 566,39 €
2010 = 15.063,15 € / 2.415,0000 cbm x 18,8300 cbm = 88,46 €
2011 = 3.186,26 € / 2.264,4590 cbm x 30,2500 = 42,56 €
2012 = 36.845,11 € / 2.429,8900 cbm x 36,4500 = 552,70 €
Wie war das mit dem Blinden und dem Krückstock?
Gruwo hat das wohl schon richtig geblickt.
Dein mtl. Verbrauch ist durchschnittlich 2,673m³, also 32,073m³ pro Jahr (kommt also hin).
Die Abrechnungen 2010+2011 gingen Dir zu spät zu, also brauchste m.E. hierfür nichts nachzuzahlen.
Der Abrechnung 2012 würde ich widersprechen wegen offensichtlicher Falschberechnung.
ich habe nun (nachträglich) meine Betriebskostenabrechnungen aus den Jahren 2010/2011/2012 erhalten.
Hallo,
vorab: sind die Abrechnungszeiträume jeweils auch die Kalenderjahre?
Gernervter Dad:
"... hatten schon eine Kündigung dem Vermieter zum Unterzeichnen gegeben. Das hat er auch anstandslos getan."
- Ich verstehe das nicht. Wer hat wem was gegeben?
"Gilt die unterschriebene Kündigung die der Vermieter Unterschrieben hat auch wenn der Verwalter anderer Meinung ist?"
- Eine Kündigung MUSS vom bzw. von den Kündigenden selbst unterschrieben werden.
"Sollte die Kündigung nicht Rechtskräftig sein, wie kommt meine Tochter wieder raus aus dem Vertrag?"
- Hier helfen nur Gespräche.
Ich habe auch keinen Untermietvertrag sondern einen Hauptmietvertrag.
Falsch, richtig: Du hast einen Mietvertag.
Morgen wirst Du Dich sicherlich mal zum JobCenter hinbemühen, oder?
Ooooh Verzeihung, ich dachte ich sei in einem MietRECHT Forum
Und Mietrecht gibt es bspw. zwischen Mieter und Vermieter aufgrund eines Mietvertrags.
Welche zielführenden Ratschläge erwartest Du jetzt hier?
Nichts für ungut, Postings über solche unangenehmen Zeitgenossen wie Eure Obermieter haben wir hier allwöchentlich, aber praktikable und seriöse Ratschläge gibt es eigentlich nicht - ausser letztendlich auszuziehen.:(
Doch!
Ich hätte einen Fortsetzungsroman daraus gemacht
Sexsüchtig...?
Jetzt haben wir die Strom- und Erdgasnachzahlung erhalten...
Wie schön, dass Ihr eine Nachzahlung erhalten habt...
Oder könnte es vielleicht sein, dass Ihr eine Abrechnung erhalten habt und eine Nachzahlung leisten sollt?
Von wem kam die Abrechnung?
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