vorgezogen Auszug nach Vermieterkündigung aber Vermieter beharrt auf volle Zahlung

  • Seehr geehrte Damen und Herren vom Fach :-),

    mir wurde zum 1.2.2013 gekündigt. Nun habe ich mir eine neue Wohnung gesucht und eine gefunden an der ich am 1.4 einziehe. Mein Vermieter aber beharrt auf die Zahlung bis zum 1.5 und das obwohl er mich gekündigt hat. Habe ich rechtliche Möglichkeiten die letze Zahlung zu verweigern?

    Mfg

    Tobias Horneber

  • Hallo Thomas,

    "mir wurde zum 1.2.2013 gekündigt."
    - Wann genau wurde Dir zu genau welchem Datum gekündigt?

    "Nun habe ich mir eine neue Wohnung gesucht und eine gefunden an der ich am 1.4 einziehe."
    - OK.

    "Mein Vermieter aber beharrt auf die Zahlung bis zum 1.5 und das obwohl er mich gekündigt hat. Habe ich rechtliche Möglichkeiten die letze Zahlung zu verweigern?"
    - ich melde mich wieder...

  • Es wurde mir Mitte janaur überraschend die schriftliche kündigung überreicht in der stand das mir zum 1.2 geküdigt wird. Im Mietvertrag war Kündigungsfrist von 3 Monaten ausgemacht. Deshalb müsste ich nun den april zahlen ohne die wohnung zu nutzen.

    Danke für die schnellen Antworten :) und danke für die Hilfe

    Mfg

  • Es wurde mir Mitte janaur überraschend die schriftliche kündigung überreicht in der stand das mir zum 1.2 geküdigt wird. Im Mietvertrag war Kündigungsfrist von 3 Monaten ausgemacht.


    Ich halte die Kündigung für rechtsunwirksam. Da m.E. Dein Mietverhältnis ununterbrochen weitergilt, würde ich mit dem VM einen Aufhebungvertrag zum 31.03.2013 vereinbaren.

  • Es wurde mir Mitte janaur überraschend die schriftliche kündigung überreicht in der stand das mir zum 1.2 geküdigt wird. Im Mietvertrag war Kündigungsfrist von 3 Monaten ausgemacht.

    Die normale Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Somit wäre die Kündigung unwirksam.
    ABER: Offen bleibt, ob es nicht vielleicht eine fristlose Kündigung war. Dazu haben Sie sich nicht genau geäußert.

    Wenn dem nicht so ist, hat es überhaupt keine Kündigung gegeben. Also versuchen Sie es mit einem Aufhebungsvertrag.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!