Beiträge von Berny

    Welche Optionen bleiben uns denn nun? Am Wochenende die Sachen vor die Tür stellen und Schlösser tauschen?


    Hallo Hedrik,
    Du wirst hier sicherlich keine rechtswidrigen Tipps bekommen.
    Falls der UM nicht bis zum 31.03. ausgezogen sein wird, kannste/müssteste - ich würde ihn vorher jedoch noch einmal schriftlich nachweislich auffordern - wohl auf Räumung klagen.

    Hallo A4quattro,

    "Vor ca. 4 Wochen hat mir der Hauptmieter angeboten die Kaution abzuwohnen da er sie mir nicht auf einmal zurückzahlen kann, er sie folglich auf sein eigenes Konto eingezahlt und ausgegeben hat."
    - Letzteres war rechtlich unzulässig. Ungeachtet dessen hat der VM die Kaution bis zur Rückzahlung zu verzinsen.

    "habe eine schriftliche Bestätigung des Vermieters das er ab Mai einen Nachmieter hat."
    - Na schön.

    "Folglich muss ich ja noch für April die Miete zahlen"
    - Wieso, wird doch abgewohnt...?!

    "Das Übergabeprotokoll ist auch unterzeichnet und die Mietsache wurde ohne Schäden übergeben."
    - Ohne erkennbare... Bis zum 30.04. können jedoch verdeckte Schäden "Nachgereicht" werden.

    "Bei dem Auszug habe ich ein Schriftstück unterzeichnet indem steht das ich bis anfang April die Miete für April und Mai überweisen soll. Die Mai-Miete ist in meinen Augen aber hinfällig da da ja schon ein Nachmieter drin ist."
    - Na gut, und die Aprilmiete wird doch vereinbarungsgemäss verrechnet? Wo ist das Problem?

    "Zur Kaution steht darin das sie nach 6 Monaten zurückgezahlt wird. Ich habe mittlerweile aber gelesen das mir die Kaution, abgesehen von einem Teil der mit den Nebenkosten verrechnet wird, nach der Übergabe der Mietsache ohne Beanstandungen zusteht."
    - Trotzdem: Max. 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache wg. der evtl. versteckten bei der Rückgabe unentdeckten Mängel.

    "Eine Bekannter von mir hat mir nun geraden die April-Miete teilweise zurückzuhalten da ich ja keine Sicherheit habe das ich die Kaution zurück bekomme. Allerdings habe ich in Foren auch gelesen, das dass mit der Mietrückhaltung nicht zulässig ist."
    - Sie hat grundsätzlich recht. Aber in der Praxis... :cool:

    "Habt iht Tipps für mich wie ich am besten vorgehe?"
    - Für den einen/letzten Monat werdet Ihr doch unter Euch wohl eine Lösung finden...?

    Hallo sarah1984,

    ich bin mir da nicht soo sicher mit dem, was @Koli schreibt, denn eine Mietsicherheit ist grundsätzlich an die Mietsache gebunden. Ergo müsste zunächst mal festgestellt werden, wie und ob der 1. MV beendet wurde.
    Davon mal abgesehen, kann der VM die Kaution nach Beendigung eines Mietverhältnisses mit DEM Mieter verrechnen, mit dem/wem er möchte.
    Je nachdem, was bzw. wv. unter dem Strich nach der Endabrechnung stehen wird, solltest Du Dich anwaltlich beraten lassen - aber die Angelegenheit international auszudehnen...--->>:eek:

    Fantastisch:

    "Ohweh, Du kannst es einfach nicht lassen."
    - Richtig. Solange Du hier bewusst dummes Zeugs schreibst, wird sich das auch nicht ändern.

    "BGB § 571 a.F."
    - 1. Was bedeutet wohl a.F.?
    - 2. Zitat daraus: "das vermietete Grundstück nach der Überlassung an den Mieter..." - also nicht Vermieterwechsel, welches hier Thema ist.

    Vorsicht Lomac, das Kolinum versucht dich in die Kostenfalle zu treiben.
    Halte dich lieber an folgendes BGH-Urteil
    Der BGH XII ZR 148/02 die Auffassung vertreten, dass bei einem Eigentumswechsel nicht der Erwerber, sondern der Veräußerer gegenüber dem Mieter bezüglich der zum Zeitpunkt des Wechsels im Grundstückseigentum abgelaufenen Abrechnungsperioden zur Abrechnung der Nebenkosten und zur Auszahlung eines etwaigen Guthabens verpflichtet ist.


    Auch Vorsicht...! Das scheint aber gewerbliches Mietrecht zu betreffen: Beschluss des XII.*Zivilsenats vom*29.9.2004 -*XII*ZR*148/02*-
    Da muss ich wohl meine Aussage revidieren und, wie @Koli schrieb, den Mieter an den derzeitigen (neuen) Vermieter verweisen. Passt auch zum (Privat-Mieter-) Mietrecht besser...:o

    Hallo ciiity,

    "im schreiben wurde kein explizietes datum für den auszug genannt (also 15.04. oder 30.04.)"
    - Wäre sowieso uninteressant gewesen.

    "den schlüssel für die alte wohnung bekam der vermieter am 03.02.2013."
    - Ebenso.

    "nun meine frage: bis wann, bzw. wie lange müssen wir noch die miete für die alte wohnung bezahlen? es gab eine 3-monatige kündigungsfrist."
    - Dann kann die Frage eigentlich nicht ernst gemeint sein...
    Google kann Dein Freund sein: [url=http://www.google.de/#sclient=psy-a…iw=1170&bih=581]Google[/url]

    Muss ich tatsächlich die Mietschulden anderer bezahlen, wenn ich seit zwei Jahren nicht mehr dort wohne


    Ja, solange Du aufgrund (D)einer (fehlenden) schriftlichen Kündigung UND der Bestätigung durch den VM noch nicht "'raus" bist...

    Hallo Prof,
    wenn Du in solch eine Bruchbude ziehst, musst Du mit sowas rechnen.
    Sinnvoller wäre es gewesen, mit dem VM bei Übergabe der Mietsache deutliche Vereinbarungen zu treffen und nicht auf einer Baustelle, wo mal (wieder) ein Unternehmen in die (angebliche) Insolvenz geht, herumzueiern.

    Entschuldige, BenH91, Depressionen u.ä. sind mietrechlich unter "Sentimentalitäten" abzuhaken, also irrelevant.
    Es ist so, wie bereits gesagt wurde. Du kannst bestenfalls versuchen, im Innenverhältnis die von Dir ausgelegten hälftigen Mietzahlungen von Deinem Mitmieter herauszuklagen.
    Alle Mieter haften grundsätzlich (jeder) in voller Höhe für die Erfüllung des Mietvertrags.

    Sunny79:

    "Darf in den Nebenkosten Hausmeister,Gartenpflege und Winterdienst extra berechnet werden,"
    - Ja, falls im Mietvertrag so vereinbart wurde.

    "wenn alles nur 1 Person macht?Ist das dann nicht schon Automatisch mit in dem Hausmeisterposten mit drin?"
    - Da ist natürlich Vorsicht geboten vonwegen der Summen der ganzen Arbeitsaufwände...

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