Mietverminderung

  • Hallo,

    wir sind am 15 Januar 2013 eingezogen.

    Dass Gebäude würde General überholt(Komplett saniert) und sollte schon Bezugsfrei sein am 31.12.12.

    Wo wir eingezogen sind , mussten noch verschiedener Arbeite erledigt werden :

    - Badezimmer Waschbecken umgetauscht,
    - eine Heizung im Salon noch geliefert und angebracht werden,
    - Kellerraum war noch nicht fertig
    - weitere Kleine Arbeiten wie Malerei und Parkett fertig machen.
    - die Klingel Funktionierte nicht
    - Balkone waren noch nicht angebracht
    - im Treppenhaus würde ständig Schleifarbeiten und vorbereitungen für Mahlerei gemacht
    - Ständig war überall staub anwesend
    - Den Innenhof war eine Arbeitsstelle, sehr Dreckig und Laut.Die Arbeiter der Firma haben jeden Tag ab 07h00 Larm gemacht und angefangen zu arbeiten.


    Unsere Vermieter haben uns dann in Januar keine Miete zahlen lassen und für die Monaten Februar und März eine Mietverminderung von 20% auf die Warmmiete gegeben.

    Jetzt hat sich herausgestellt dass die Baufirma in Liquidation ist.

    Die Balkone sind noch nicht angebaut, unsere Terrasse ist auch noch nicht fertig genau wie dass Treppenhaus.
    Im Treppenhaus muss alles noch angemalt und die Holztreppe abgeschliffen und lackiert werden.
    Am Hauseingang an der Straße (wir wohnen im Rückgebäude) ist noch kein Namen angebracht und die Klingel funktioniert nicht.
    Die Keller sind auch noch immer Feucht.

    Dieses alles soll jetzt, nach sagen der Vermieter, bis Juli fertig gemacht werden.


    Jetzt möchte unsere Vermieter, der übrigens noch nicht als Eigentümer eingetragen ist, uns fast die Volle Miete zahlen lassen. Nür eine Mietverminderung von 10 %.

    Dass Verhältnis mit unsere Vermieter ist sehr gut und möchte dieses gerne so behalten.
    Was soll ich jetzt machen?

  • Zitat

    Dass Verhältnis mit unsere Vermieter ist sehr gut und möchte dieses gerne so behalten.
    Was soll ich jetzt machen?

    Das nennt sich Quadratur des Kreises und wurde meines Wissens bisher nicht geschafft. Gebe die Angelegenheit in die Hände eines Anwalts, damit du deine in Unschuld waschen kannst.

    Zitat

    eine Heizung im Salon noch geliefert und angebracht werden,

    Das klingt mir nach 19. Jahrhundert oder Österreich. Trifft davon etwas zu?

  • Zitat

    im Salon


    Dekadenz ist doch was feines.

    Zitat

    Dass Verhältnis mit unsere Vermieter ist sehr gut und möchte dieses gerne so behalten.


    Für das zukünftige Mietverhältnis die richtige Einstellung.

    Zitat

    Was soll ich jetzt machen?


    Zuerst mal mit dem VM ein klärendes Gespräch führen und dabei bedenken, dass es für

    - Kellerraum war noch nicht fertig (ist jetzt aber ?)
    - weitere Kleine Arbeiten wie Malerei und Parkett fertig machen.
    - die Klingel Funktionierte nicht
    - Balkone waren noch nicht angebracht (die anderen WHGen betreffen dich nicht)
    - im Treppenhaus würde ständig Schleifarbeiten und vorbereitungen für Mahlerei gemacht
    - Ständig war überall staub anwesend
    - Den Innenhof war eine Arbeitsstelle, sehr Dreckig und Laut.Die Arbeiter der Firma haben jeden Tag ab 07h00 Larm gemacht und angefangen zu arbeiten. (machen das Zur Zt. wohl nicht mehr)

    immerhin 10% gibt.
    Wenn es in naher Zukunft keine Mieterhöhung geben soll, sind das doch glänzende Voraussetzungen.
    manus manum lavat

  • Hallo Prof,
    wenn Du in solch eine Bruchbude ziehst, musst Du mit sowas rechnen.
    Sinnvoller wäre es gewesen, mit dem VM bei Übergabe der Mietsache deutliche Vereinbarungen zu treffen und nicht auf einer Baustelle, wo mal (wieder) ein Unternehmen in die (angebliche) Insolvenz geht, herumzueiern.

  • Zitat

    Die Balkone sind noch nicht angebaut, unsere Terrasse ist auch noch nicht fertig genau wie dass Treppenhaus.
    Im Treppenhaus muss alles noch angemalt und die Holztreppe abgeschliffen und lackiert werden.
    Am Hauseingang an der Straße (wir wohnen im Rückgebäude) ist noch kein Namen angebracht und die Klingel funktioniert nicht.
    Die Keller sind auch noch immer Feucht.

    Es stellt sich immer die Frage, inwieweit das bestehende Mietverhältnis durch die vorhandenen Mängel tatsächlich beeinträchtigt ist. Bei den fehlenden Balkonen stellt sich mir zunächst die Frage, ob Ihre Wohnung überhaupt über einen solchen verfügt (da Terrasse). Das Treppenhaus ist sicherlich nicht Bestandteil des Mietvertrages sondern dient nur als Zugang zur Wohnung. Auch wenn die mangelnde Fertigstellung sicherlich ärgert, so dürfte hier eine Mietminderung (wenn überhaupt möglich) nur gering ausfallen. Für die derzeit nicht funktionierende Klingelanlage würde ich mit dem Vermieter sprechen, ob bis zur Fertigstellung nicht eine Funkklingel zur Verfügung gestellt werden kann. (dürfte derzeit die eleganteste Lösung sein).

    Bleiben als Minderungsgrund eigentlich nur die fehlende Terrasse sowie unter Umständen der feuchte Keller.

    Insgesamt betrachtet würde ich ein Gespräch mit dem Vermieter anraten und die gewährte 10-prozentige Mietkürzung akzeptieren...

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