Beiträge von Berny

    die Pauschale kann angepasst werden, aber nicht rückwirkend.
    Und darum geht es ja offensichtlich.


    Lt. dem letzten Satz des Links jedoch schon: "Daraus folgt, dass der Vermieter die Betriebskostenpauschale auch rückwirkend erhöhen kann, wobei die entsprechende Nachzahlungspflicht von der Vorschrift aber auf die maximale Dauer von einem Kalenderjahr beschränkt.", was ich jedoch nicht nachvollziehen kann.:confused:

    So wie ich das verstehe - ich bin nicht rechtlich vepflichtet, etwas nachzuzahlen, auch wenn die Zaehlerstaende so zeigen?


    Zitat noch einmal: "In dieser Mitteilung ist ferner der Grund für die Umlage zu bezeichnen und zu erläutern, § 560 Abs. 1 Satz 2 BGB."
    Wenn bspw. feststeht, dass Du permanent mehr Stromkosten verursachst als pauschal vereinbart, könnte m.E. die Pauschale entsprechend angepasst werden. Es soll für (hemmungslosen) Mehrverbrauch ja nicht grünes Licht gegeben werden. Ich muss da bspw. an meine Mieterin denken, die vier(!)mal sowiel Wasser brauchte wie die anderen Mieter. Also blieb mir nichts anderes über als Zwischenzähler einzubauen.

    Nebenkostenerhöhung - Erhöhung der Betriebskosten
    das was hier geschrieben ist(ganz unter - Erhoehung einer vereinbarten Nebenkostenpauschale) wirkt in meinem Fall wirklich nicht? Erlaubt mein Vertrag dann so etwas nciht?


    Da müsste man solch einen Passus im Vertrag finden.
    Zitat: "Haben die Parteien eine Nebenkostenpauschale vereinbart, muss der Vermieter dem Mieter die Erhöhung nach § 560 Abs. 1 Satz 1 BGB in Textform mitteilen, wenn der Mietvertrag eine Betriebskostenerhöhung grundsätzlich erlaubt. In dieser Mitteilung ist ferner der Grund für die Umlage zu bezeichnen und zu erläutern, § 560 Abs. 1 Satz 2 BGB.
    Bin selbst auch Vermieter...: Pauschalen, nein danke!! ;(

    Meine frage ist jetzt, wofür sind den die zuzüglichen 5.991????


    Na, wofür denn wohl?
    Ich verstehe schon, dass Du sauer bist...

    Halten wir mal fest:
    01.01.-08.03. 5991 Einheiten geschätzt,
    09.03.-30.11. 5862 Einheiten gemessen.

    Wenn ich die Heizgradtabelle nach DIN 4713 Teil 5 heranziehe, haben wir von
    01.01.-08.03. 355 Einheiten auf der 1000er Jahresskala,
    09.03.-30.11. 485 Einheiten auf der 1000er Jahresskala.

    Man kann schon erkennen, dass da was nicht stimmt.
    Meine Berechnung: 5862/485*355=4291 Einheiten, die vom 1.1.-8.3. nur hätten berechnet werden dürfen.

    Das ist aber nur "Teil 1", die €uronen fehlen ja noch in der Berechnung.

    Hallo dalyay,

    "ich habe folgendes Problem. Ich habe meine alte Wohnung zum 15.04.13 gekündigt und der Vermieter hat eine Vorabnahme gemacht und möchte die Wohnung frisch renoviert haben."
    - Lt. BGB und gefestigter Rechtsprechung sind Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters regelmässig unwirksam.

    "Im Mitvertrag steht folgendes.
    "Individualvereinbarung
    4. Der Miter übernimmt eine wohnfähige Wohnung, diese ist bei Auszug ebenfalls wohnfähig urückzugeben, siehe Zeitfolge $ 16, 4a"
    - Naja, so speziell individual ist sie nun auch nicht.

    "In $16, 4a steht
    "Der Vermieter ist verpflichet, auf seine kosten die Schönheitsreparaturen in den miträumen, wenn erforderlich, fachgerecht durchzuführen. Schönheitsrepararturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen der Wände und dEcken, das Streichen der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen. In gleicher weise hat der Mieter ferner vom Vermieter gestellte Textilböden bei Bedarf fachgerecht zu reinigenoder reinigen zu lassen. Die zeitfolge hierfür beträgt im Allgemeinen 3 Jahre."
    - Halte ich bezogen auf den Mieter für völlig üblich.

    "Ich habe in der Wohnung nicht ganz 2,5 Jahre gewohnt. Bei einzug waren die Wände nicht alle sauber gestrichen, was allerdings nur mündlich bemängelt wurde. Ich habe keine Bohrlöcher oder ähnliches hinterlassen. Die Wohnung ist in einem besseren Zustand als bei Übergabe vor 2,5 Jahren. Der Vermieter möchte aber nun komplett neu gestrichen haben.
    Bin ich dazu verpflichtet?"
    - Ich denke Nein.

    in der ersten Abrechnung wurde von der Abrechnungsfirma der ungeeichte Boilerzulauf verwendet.
    Da in allen 3 Wohnungen geeichte Warmwasseruhren vorhanden waren und eine genaue Messung daher möglich konnte die zweite abgeänderte Abrechnung ohne den ungeeichten Boilerzulauf erstellt werden.


    Also wurde die Differenz zw. Hauszähler und der Summe der 3 WWZ ermittelt.
    Wie hoch war denn nun die Differenz zw. KW-Verbrauch lt. erster und zweiter Abrechnung? Würde mich (technisch) mal interessieren.

    Ich bin mit sehr wenigen Sachen eingezogen (Bett, Kommode), ...


    Dann gilt hier das normale (BGB-)Mietrecht, also 3-monatige Kündigungsfrist. Wenn DEIN Vermieter die schriftliche Kündigung "zum nächstmöglichen Termin" bis zum 3. Werktag des April bekommt, gilt sie zum 30.06.2013.

    Wir haben Nebenkostenpauschal im Hoehe von 100 Euro(inklusiv 50 Euro Pauschal fuer Strom)


    Falls Du es mal benötigen solltest, besser: "Wir haben Nebenkosten pauschal in Hoehe von 100 Euro plus fuer Strom pauschal 50 Euro mietvertraglich vereinbart."

    Hallo thelastmammoth,

    "Ich habe vor vier Monaten eine Wohnung als Untermiete gemietet. Wir haben Nebenkostenpauschal im Hoehe von 100 Euro(inklusiv 50 Euro Pauschal fuer Strom) vereinbart."
    - Schriftlich, nachweisbar?

    "Jetzt ender mein Vertrag am 05.04. und mein Vermieter sagt mir, dass ich mehr Strom als vereinbart ..."
    - Schriftlich, nachweisbar?

    "aber dieser benutzt auch die Bestimmungen aus dem Hauptmietvertrag ..."
    - Du hast nichts mit anderen Mietverträgen zu tun.

    "Jetzt will mein Vermieter mir den Vertrag nicht zeigen"
    - Muss er auch nicht, denn Du hast nichts mit anderen Mietverträgen zu tun.

    "sagt, dass ich verpflichtet bin, alles jetzt zu bezahlen."
    - Man kann es ja versuchen... besonders mit Leuten, die sich hier nicht so gut auskennen...:(
    To make the long story short: Wichtig ist, WAS in Eurem Mietvertrag (wortwörtlich) geschieben steht.

    Heute kam ein Schreiben vom Vermieter, dass die Versicherung der Hausverwaltung nicht für den Schaden aufkommen will, da meine Hausratsvericherung dies übernehmen müsse.
    Da der Schaden nicht von uns verursacht wurde verstehe ich nicht wieso meine (nicht vorhandene) Hausratsvericherung dafür aufkommen mussen.
    Ist das so rechtens ?
    *Die Wand ist voll mit Schimmel


    Nein, ist nicht rechtens. Du hast nichts damit zu tun, dass die Vers. der HV die Regulierung ablehnt, denn Dein Vertragspartner ist Dein Vermieter bzw. die HV.
    Ich würde Beweise sichern (Fotos) und die HV um einen Besichtigungstermin bitten. Dann sehen wir hier weiter.

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