Ende eines Untermietvertrages

  • Hallo ihr lieben,

    ich habe folgende Frage:

    Ich wohne in einer WG zur Untermiete. Als ich eingezogen von, habe ich keinen Mietvertrag bekommen (haben das alles mündlich besprochen und ist soweit auch alles gut).
    Das einzige, was ich schriftlich habe, ist die Erlaubnis des Vermieters an den Hauptmieter, dass er mit mir einen, auf ein Jahr befristeten, Untermietvertrag abschließen darf (wurde in der Vergangenheit auch so gemacht und immer problemlos verlängert bei anderen WG-lern.)

    Dieses Jahr endet nächsten Monat.. Würde ich mich jetzt ganz spontan entscheiden, auszuziehen kann mir niemand etwas, oder? Ich wurde das so argumentieren, dass der Vermieter die Mietdauer ja bis Ende April 2013 befristet hat.
    Der Vermieter, bzw der Hauptmieter hätte andererseits ja auch das Recht, die Erlaubnis zur Untermiete nicht zu verlängern.

    Liege ich damit im Recht? Wie gesagt, ich besitze keinen Unter-Mietvertrag in schriftform

    Vielen Dank für eure Antworten!

  • Ich bin mit sehr wenigen Sachen eingezogen (Bett, Kommode), ...


    Dann gilt hier das normale (BGB-)Mietrecht, also 3-monatige Kündigungsfrist. Wenn DEIN Vermieter die schriftliche Kündigung "zum nächstmöglichen Termin" bis zum 3. Werktag des April bekommt, gilt sie zum 30.06.2013.

  • Hallo Oh-Susanna


    Ich wohne in einer WG zur Untermiete. Als ich eingezogen von, habe ich keinen Mietvertrag bekommen (haben das alles mündlich besprochen und ist soweit auch alles gut).

    Somit hast du einen gültigen mündlichen Mietvertrag.


    Das einzige, was ich schriftlich habe, ist die Erlaubnis des Vermieters an den Hauptmieter, dass er mit mir einen, auf ein Jahr befristeten, Untermietvertrag abschließen darf (wurde in der Vergangenheit auch so gemacht und immer problemlos verlängert bei anderen WG-lern.)

    Ist für dich nicht relevant.
    Es zählt einzig was du mit deinem VM vereinbarst.



    Dieses Jahr endet nächsten Monat.. Würde ich mich jetzt ganz spontan entscheiden, auszuziehen kann mir niemand etwas, oder?

    Wenn sich die Vertragsparteien einig sind, ist das zwar in Ordnung.
    Rechtlich gesehen kannst du keinen Zeit-MV haben,
    da die Befristung an bestimmte Gründe gebunden ist,
    und die Befristung schriftlich erfolgen muss (nachzulesen in BGB § 575).
    Dies ist m.E. beides nicht gegeben,
    und somit hast du einen unbefristeten MV mit 3 monatiger Kündigungsfrist.



    Ich wurde das so argumentieren, dass der Vermieter die Mietdauer ja bis Ende April 2013 befristet hat.
    Der Vermieter, bzw der Hauptmieter hätte andererseits ja auch das Recht, die Erlaubnis zur Untermiete nicht zu verlängern.

    Was (Haupt)VM und (Haupt)M vereinbaren,
    hat dich nicht zu interessieren,
    und betrifft dich auch nicht.


    VG Syker

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