Hallo HausH,
"schön", dass Du ~alles zu wissen scheinst, jedoch eben nicht alles. Dashalb muss ich da mal korrigieren:
"lege dir ein Protokoll an um die Sachen zu belegen."
- Ist in der Tat sinnvoll, jedoch keinerlei Beweis.
"Da du es dem Vermieter schon gemeldet hast ist dies der einzigste [das Wort 'einzig' ist nicht steigerungsfähig] Weg um es zu beweisen."
- Njet, keine Beweise, bestenfalls Hinweise.
"Sollte es zu einem Prozess kommen muss der beschuldigte seine unschuld beweisen"
- Falsch. Es muss immer der Beschuldiger (im Zivilprozess) bzw. der Ankläger (im Strafprozess) die Schuld beweisen.
"Tonband oder Filmaufnahmen sind ja verboten"
- Falsch - sie können -je nach Sachstand- schon Beweiskraft haben, solange sie nicht illegal oder zweifelhaft enstanden sind.
"die angaben von kolinum oder fanta sind ja lächerlich"
- Vorsicht! Von einem der beiden eigentlich nie.
"sollte sich nichts ändern trotz anzeige beim Vermieter und seines nichts tuns...bist du meines erachtens zu einer Mietminderung berechtigt."
- ...welches immer drauf ankommt...