Beiträge von Berny

    Ruf sie doch an und vereinbare einen Termin mit ihr, wann du deine Sachen abholen kannst. Man muss sich ja auch mal in die Lage der Frau versetzen. Sie wird vom langjährigen Lebensgefährten sitzen gelassen, der hat auch gleich schon eine Neue am Start, zieht mit ihr zusammen, nimmt auch noch das gemeinsame Kind mit. Wer ist da bitte nicht psychisch am Ende?!


    Du sagst es... Und unser Lucky (oder lucky?) Frageseller wird vielleicht irgendwann mal selbst beurteilen müssen, ob er so alles richtig gemacht hat...

    Da der Abrechnungszeitraum länger als ein Jahr vorbei ist und die Korrektur zu meinen Lasten geht, bleibt der Vermieter auf seiner Forderung sitzen. Sehe ich das richtig?


    Ich meine Ja.
    Der VM möge sich mit seinem Dienstleister auseinandersetzen...

    [QUOTE=Kofi:

    'so wie ich die Gesetzeslage verstanden habe, darf der Vermieter seine Erlaubnis gar nicht verweigern,'
    - Wo steht das geschrieben? Richtig ist es andersrum: [U]Untervermietungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.[/U] So ist es in jedem vorgedruckten Mietvertrag nachzulesen. (Haustierhaltung ebenso, btw.)

    "falls seitens des Mieters ein berechtigtes Interesse zur Untervermietung besteht (zum Beispiel finanzielle Notwendigkeit, die durch eine Änderung der Wohn- oder Einkommenssituation entstanden ist)."
    - Mit Befindlichkeiten des Mieters hat der VM nichts zu tun.

    "Das heißt, ein Verbot des Vermieters zur Untermiete wäre nicht rechtmäßig!"
    - Da nützt auch das ! nichts, es gilt das o.a.

    Hallo Marcel,

    "Ich wärme mein Wasser über einen Durchlauferhitzer auf, also durch Strom, jedoch meine Vermieterin erwärmt Ihr Wasser über die gemeinsame Heizung und somit auch über unsere gemeinsame Heizrechnung."
    - Keine Ideallösung, aber sei es drum. Ist das ein Zweifamilienhaus?

    "Sie sagt das man das so machen könnte, wenn sie eine Pauschale von 18% abziehen würde. Diese Zahl ..."
    - gab es in der Heizkostenverordnung (§ 9) bis 2009: Bei verbundenen Heizungsanlagen ohne separate Messeinrichtungen wurden pauschal 82% für Heizung und 18% für Warmwasserbereitung gerechnet.

    Allerdings erscheinen mir die Heizkosten von ca. 900 € für 5 Monate etwas zu hoch. Meine sind 2012 auch enorm gestiegen.
    Beispiel von mir:
    Gesamtjahr 2011 = 800 €
    Gesamtjahr 2012 = 1222 €
    Da kann schon was abgehen.


    In meinem MFH betrugen die Heizungs- und Warmwasserbereitungskosten monatlich knapp 1€/m² Mietfläche.

    Der Makler hat auch die Verwaltung der Miete während der Mietdauer und des Kautionskontos übernommen, von daher bin ich etwas verwirrt und suche hier Rat.


    Dann würde ich den VM darüber informieren, dass der Makler auch die Betriebskostenabrechnung bereits durchgeführt hat.

    Zu einem solchen Szenario werde ich mich nicht äussern. Ihr solltet mal den Mietvertrag gründlich studieren und Euch beim Mieterbund oder einem Fachanwalt beraten lassen. Der VM kann sich nicht "einfach so entschliessen", irgendwelche Änderungen zu machen. Bei einem Vertrag gehören immer beide Seiten dazu.

    Die Handwerker die die Wohnungen sanieren, benutzen auch das Warmwasser und die Heizung. Auf der Abrechnung ist aber ein Gesamtbetrag über den Verbrauch von über € 22.000,00 aufgelistet. Wenn das der Gesamtbetrag über den Verbrauch ist, sollte (muss?)dann der Vermieter nicht Pauschal etwas für die Handwerker abziehen und nur den rest an die Mieter berechnen????


    Natürlich müsste das irgendwie ermittelt werden.

    Was mache ich gegen das neue eingebaute Schloss ?
    Darf sie das Schloss einfach so auswechseln auch wenn ich mich nicht mehr in der Wohnung aufhalte/übernachte ?
    LG


    Das ist eigentlich kein Mietrecht mehr, sondern bürgerliches Recht. Wenn das Dich bzw. Dein Ego soo ärgert, lässte Dich besser bei einem RA beraten.
    @Mainschwimmers Aussage schliesse ich mich an.

    Diese feste Zuleitung zu meinem Gasherd wurde in den letzten 12 Jahren auch nicht ein einziges Mal (!!) vom Schornsteinfeger überprüft und nun kommt der Schornsteinfeger und will diese feste Gasleitung überprüfen.

    Kann mir jemand sagen, ob diese Art von Überprüfung jedes Jahr notwendig ist. Wenn ja, welches Gesetz steht dahinter ?


    Hallo Pet,
    mein Bekannter hat inzwischen geantwortet, dass mindestens alle 12 Jahre eine Leckageprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 624 durch ein Fachunternehmen durchzuführen ist. Der Schorni kann diesbezüglich ja kompetent sein. Über den Preis kann ich nichts sagen. Da könnte vielleicht Goo*le helfen.
    http://www.dvgw.de/fileadmin/dvgw…tandhaltung.pdf

    Muss er das denn nachweisen? Oder muss ich ihm einfach glauben?


    Nach Treu und Glauben (würde ich sagen): Wenn mir mein bisheriger VM mitteilt, dass die Immobilie an Name, Vorname, Adresse mit Datum des Eigentumübergangs schriftlich mit eigenhändiger (lt. MV nachprüfbarer) Unterschrift mitteilt, wäre das für mich i.O.

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