Beiträge von Berny

    Hallo ensice,

    Du hast die Wohnung so vom Vermieter (nicht Vormieter) übernommen, wie sie damals war.
    Gerade in Fensterbacken kann sich wegen der geringeren Isolation schnell Feuchtigkeit ansammeln.
    Der Spruch vonwegen mangelhaftem Heizen und Lüften hat schon seine Berechtigung.
    Google mal nach "Schimmel", und Du findest Lesestoff bis mindestens Pfingsten...

    Hallo ExKato,

    die Hausverwaltung ist kein Emailkorrespondenzverein.
    Frau M. sollte ihre Fragen in einem Brief stellen.
    Ein RS-Versicherungsabschluss für diesen Zweck wäre jetzt zu spät (drei Monate Wartezeit vor der HV-Ankündigung erforderlich).
    Für die vielen Fragen sollte ein Fachanwalt aufgesucht werden, falls die Antwort der HV unbefriedigend ausfallen sollte.
    Das Kostenrisiko für Anwalt, Gutachter und evtl. Gericht düfte m.E. ein Mehrfaches der geplanten Mieterhöhung betragen...

    Der Abrechnungszeitraum für die Hiezung ist ein anderer, deshalb nur 2 Monate. bin am 1.3. eingezogen und Betrachtungszeitraum geht bis 30.4.


    Yoo, scheint so i.O. zu sein.
    Nach der Heizgradtabelle nach DIN 4713 Teil 5 fallen im März+April 210/1000 der jährlichen Heizkosten an.

    [DerSven87:

    'für 10 Monate (300 Tage) habe ich bei meiner 60,6 qm² Wohnung 1004 Euro Betriebskosten und für 2 Monate 181 Euro Heiskosten (Erdgeschoss)'
    - Für welche zwei Monate Heizkosten?

    "Grundsteuer 212 €"
    - Ich zahle für meine gut gleichgrosse Wohnung in zehn Monaten 68€.

    "Müllabfuhr 70 €"
    - Ich zahle für meine gut gleichgrosse Wohnung in zehn Monaten 170€.

    "Straßenreinigung 7 €"
    - Ich zahle für meine gut gleichgrosse Wohnung in zehn Monaten 29€.

    "Recycling-Müllabfuhr 12€"
    - Ich zahle für meine gut gleichgrosse Wohnung in zehn Monaten 0€.

    "Wohngebäudeversicherung 101 €"
    - Ich zahle für meine gut gleichgrosse Wohnung in zehn Monaten 119€.

    "Haftpflichversicherung 5 €"
    - Ich zahle für meine gut gleichgrosse Wohnung in zehn Monaten 6€.

    "Beleuchtung 12 €"
    - Ich zahle für meine gut gleichgrosse Wohnung in zehn Monaten 14€.

    "Trinkwasserlieferung 128 €"
    - Ich zahle für meine gut gleichgrosse Wohnung in zehn Monaten 106€.

    "Schmutzwasserentsorgung 167 €"
    - Ich zahle für meine gut gleichgrosse Wohnung in zehn Monaten 94€.

    "Niederschlagswasserentgelt 26 €"
    - Ich zahle für meine gut gleichgrosse Wohnung in zehn Monaten 0€.

    "Hausreinigung 121 €"
    - Ich zahle für meine gut gleichgrosse Wohnung in zehn Monaten 0€.

    "Hausbetreuung 47 €"
    - Ich zahle für meine gut gleichgrosse Wohnung in zehn Monaten 79€.

    "Pflege Außenanlagen 56 €"
    - Ich zahle für meine gut gleichgrosse Wohnung in zehn Monaten 9€.

    "Dachrinnenreinigung 8 €"
    - Ich zahle für meine gut gleichgrosse Wohnung in zehn Monaten 0€.

    "Ungezieferbekämpfung 3 €"
    - Ich zahle für meine gut gleichgrosse Wohnung in zehn Monaten 0€.

    "Winterdienst 28 €"
    - Ich zahle für meine gut gleichgrosse Wohnung in zehn Monaten 8€.

    Fragen?

    Vielleicht sollte ich doch lieber das Geld für die Kaution aufbringen, durch nen Nebenjob oder ähnliches, so zahl ich ja am Ende auch ziemlich viel..


    Der Spruch "Nur Bares ist Wahres" dürfte wohl nicht so ganz unbekannt sein...:o

    Ich gebe zu, dass X an manchen Stellen blauäugig gehandlet hat, nichtsdestotrotz wüsste ich gerne, welche Chancen er hat, aus dem Vertrag wieder rauszukommen.


    Wenn er zur Untermiete wohnt, also ohne eigene Möbel, kann er jetzt zum 30.04. kündigen; ansonsten gesetzlich zum 31.07. - es sei denn, mietvertragliche Individualvereinbarungen sprechen dagegen.

    Ich hatte gehofft, das von den Forenexperten erfahren zu können, die Expertise scheint sich aber in Grenzen zu halten. In Polemik dagegen scheint man hier recht gut zu sein.


    Eine fantastisch zutreffende Feststellung...
    Die anderen Stammuser hier sind meist selbst Mieter wie Du und ich, manche von denen aber auch Vermieter.

    [QUOTE=Kofi:

    "Anscheinend ist es aber wohl sogar so, dass man eine Zwangsräumung der Wohnung, die sich auf eine illegale Untervermietung stützt, mit dem Argument aufhalten kann, dass der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung hätte erteilen müssen."
    - 1. Wie [user='1945']Kolinum[/user] bereuts schrieb...
    - 2. Vor der Zwangsräumung kommen erst rechtswirksame Kündigung des MV und Erwirkung eines rechtswirksamen Räumungstitels mit der Durchführung durch den GV.

    "Das heißt ja schon, dass man irgendwo am längeren Hebel sitzt, oder nicht?"
    - Völlig richtig... fragt sich nur, WER.

    "in der aktuellen HeizkostenV gibt es die Pauschaleabgrenzung nicht."
    Wie wird das den nun abgegrenzt?


    So, wie Ihr Euch einigt, bspw. 18:) %.
    In meinem MFH waren es in den vergangenen Jahren zw. 19 und 27%. Ich empfehle 20%.

    Wenn hier ein Dienstleister der eine Abrechnung für die NK-Abr. erstellt hat, gemeint ist, hat der Mieter kein Glück gehabt.


    Jaja, eine Abrechnung für die NK-Abr. Abrechnung die NK-Abr. Abrechnung für die NK-Abr. Abrechnung für die NK-Abr. ...

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