Beiträge von Berny

    Ich weiss ja, dass die Betriebskosten für ein ganzes Jahr gerechnet werden, aber ICH muss ja das komplette Jahr bezahlen und nicht nur den Teil seit dem ich drin wohne! Der Vermieter übernimmt gar nichts!


    Musst Du garnicht - oder muss ich mich wiederholen?

    Hallo Martin l.,

    wenn Du Dir etwas mehr Mühe geben würdest bei der Verwendung von Punkt und Komma, wäre Dein Beitrag deutlich verständlicher.
    Allgemeinstrom umfasst grundsätzlich u.a. Beleuchtung, Klingelanlage, Antennenverstärker usw. und ist umzulegen wie mietvertraglich vereinbart, ansonsten gem. BetrkVO.
    Strom der Heizungsanlage gehört jedoch in die Heizkostenabrechnung gem HeizkVO:

    Das Abflussprinzip bedeutet, das der Hausverwalter ...


    Dat is mich ja man schon klar...
    Vielmehr würde mich mal interssieren, in welcher Stadt bzw. Gemeinde es solchen Schwachsinn gibt, und welche (dumpfbackigen) Bürger sich sowas gefallen lassen, und was der Grund für dieses Verfahren ist. Ansonsten glaube ich doch eher an den 1. April...

    [QUOTE=Vermieter:

    Zitat: "Abwasser wir nach dem Abfussprinzip abgerechnet,"

    "kann ich mir nicht vorstellen, wie soll dass funktionieren."

    - Klar, muss doch abfliessen...:o

    "Ich glaube hier läuft irgendwas tierisch schief."
    - Da wird was dran sein. Kann bspw. ja so sein, dass die Frischwasserrechnung vom EVU, die Abwasserrechnung von der gemeinen Gemeinde kommt. Aber wieso soo verspätet...?

    [QUOTE=Gummiboot:

    "Heute habe ich einen Brief an die Gesellschaft geschickt,"
    - Das war unklug; hättest bis morgen warten sollen, da Dir mglw. hier geäusserte Meinungen hätten helfen können.

    "mit dem Hinweis das ich meinen Anwalt aufsuchen werde um eine eventuelle Mietminderung durchzuführen."
    - Auch das war unklug. Musst doch nicht Dein gestecktes Ziel im Voraus ausposaunen.

    "ich habe eben keine andere Möglichkeit mein Rad jeden Tag aus dem Haus zu bekommen."
    - Kannst es doch auch draussen abstellen. Oder ist Dir die ungehinderte Abstellmöglichkeit lt. MV zugestanden?

    "vorsichtig muss ich mit den Äusserungen auch nicht sein, weil es bewiesen ist."
    - Das heisst noch garnichts. Warte mal auf Gegenbeweise...

    Das ist alleiniges Vergnügen des Vermieters. Zusätzlicher Tipp von mir. Lass die komplette Abrechnung von jemanden prüfen, der davon Ahnung hat (Mieterverein, Anwalt für Mietrecht), bei solch einem fantasievollen Vermieter dürfte es noch andere Überraschungen geben.


    Da schliesse ich mich doch glatt an. Ausserdem sollte der VM mal darüber aufgeklärt werden, dass er gem. § 535 BGB verpflichtet ist, die Mietsache i.O. zu halten.

    Nach Recherche im Internet las ich, das das Landesgericht Kiel beschloss, dass solche Kündigungsverzichtserklärungen für Auszubildene und Studenten unwirksam seien.


    ... und dazu wirst Du uns sicher das Aktenzeichen bzw. den Link mitteilen, damit wir das selbst mal nachlesen können.

    Hallo Ioanna,

    leider kann ein allgemein zugängiges Internetforum, wo der Betreiber nicht allzu enge Massstäbe anlegt, sich solcher fantastischen TrollProllPostern nicht erwehren...:(

    das mag sein sprach der vermieter und ritt davon........
    scherz...... nein sicher gibt es solche fälle. aber ich würde sagen diese aussage treffen viele vermitter. zeigen nicht viel interesse daran, obwohl es ja die eigene wertanlage sein sollte. aber es hat auch vorteile dafür hat man nicht so viele spinnen die mögen nämlich keine feuchtigkeit.
    ich habe mich auch gewundert warum ich nun in der neuen wohnung keinen schimmel mehr habe obwohl ich genau so lüfte und heize wie in der alten. bei fast gleicher raumaufteilung. und wenn sich dann noch einer von der wohnungsgesellschaft dahin stellt und 12 mietparteien erzählen will das man zu blöd zum lüften sei, dann fragt man sich schon ja da ist bestimmt was dran..... grins


    Nix grins.
    Die Verwendung von Satzzeichen plus (wenn es nicht zuviel verlangt ist) Gross- und Kleinschreibung erlaubt es dem geneigten Leser, Dein Geschreibsel leicher zu verstehen.

    Wenn die damaligen Standards gelten, wird aber auch kein Gutachten nützen, da der Vermieter immer Recht behalten wird, richtig?


    Viele VM geben nicht ohne Grund das Baujahr des Gebäudes in den Mietverträgen an (meiner auch)...

    Hi mrgroove,

    "Diskussionen zwischen Vermieter und Mieter betreffend einer feuchten kalten Außenwand, an der sich (unserer Meinung nach) aufgrund fehlender Dämmung Schimmel bildet."
    - seit wann (bitte in Jahren bzw. Jahrzehnten angeben)?

    "Der Vermieter behauptet, die Wand sei nach damaligen "Standards" (1970) erbaut, daher wäre eine Dämmung eine Modernisierung (keine Behebung eines Baumangels)"
    - Ich teile seine Meinung.

    "und somit "unser Problem". Ebenso zeigte er sich uneinsichtig und forderte, permanent auf 20°C zu heizen."
    - Der alte abgedroschene Spruch vonwegen mangelhaftem Heizen und Lüften gilt immer noch.
    Und "beruhige" Dich: Es wird noch schlimmer werden, je teurer Heizenergie wird und die Bewohner entsprechend durch weniger Heizen Kosten einsparen wollen...:mad:

    "Da wir uns zu wenig auskennen, möchten wir uns hier näher informieren, wer nun Recht hat."
    - Letztendlich ein Gericht, welches dann mglw. dem Urteil eines Sachverständigen folgen wird.

    Ich habe ihm zumindest nichts verschwiegen. Er wußte um die Kratzspuren.


    Versteckte bei der Rückgabe einer Mietsache nicht entdeckte Mängel können noch 6 Monate lang reklamiert werden.
    Hier dürfte es wohl auf die Beweisbarkeit ankommen.

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