Beiträge von Berny
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Rechtsschutz: ja. Mieterrechtsschutz: ist da glaube ich nicht mit drin.
Die Heizungsanlage ist überaltert, das Haus ist von glaube ich 1994 oder so.
Eine Anlage gilt m.W. erst ab 30 Jahre als überaltert bzw. erneuerungsbedürftig. Von solch einem unwirtschaftlichem Szenario wie das von Dir geschilderte habe ich noch nie gehört. Wer weiss, was da noch bzw. tatsächlich hinterstecken mag... -
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Wisst ihr vielleicht, ob die Haftpflicht vielleicht für sowas aufkommt? Das werde ich gleich mal nachlesen ...
... wäre eine Möglichkeit, frag' mal nach! -
3 volle Tage zu Hause bleiben, erschient mir auch etwas ungewöhnlich. Da forschen Sie nochmal vor Ort nach.
Und Zitat TO: "Vorallem nicht, nachdem ich mit deren Angestellter telefoniert habe und die dermaßen unfreundlich war (alla das ist nicht ihr Problem!)."
- Was meinst Du wohl, wie schnell ich als VM der Firma klarmachen würde, wieviele andere Unternehmen es noch gibt...:p -
[QUOTE=SteveMcBorman:
"Von dem neuen Mietvertrag, den mein Mitbewohner gekriegt hat, hätte ich nichts mitgekriegt,"
- Musst Du auch nicht, denn über Eure Mietsache kann es nur einen gültigen MV geben, und der befindet sich bei Dir."wenn ich ihn nicht darauf angesprochen hätte und ich habe keinerlei Info gekriegt, dass sich überhaupt was geändert hat."
- Sehr "seriös"..."Und da auf dem Mietvertrag nur die Gesamtmiete steht kann es sich ja auch nicht um 2 verschiedene Verträge handeln, weil wir zusammen diese Gesamtmiete bezahlen müssen."
- Latürnich sind es zwei (schriftliche) Mietverträge, und mit dem jetzt neu abgeschlossenen sollte der VM sich den Ar*** abputzen."nene, der neue mietvertrag hat keine unterschrift von mir."
- Thumps up! -
Ich habe einen Mietvertrag in dem mein Name und der meines ehemaligen Mitbewohners steht.
Mein neuer Mitbewohner hat nun einen mit seinem und meinem Namen, quasi als "Update" des alten Vertrags.
Wir haben keine seperaten Einzelverträge o.ä..
Das sehe ich anders.
PS: OK, verstanden, ist aber m.E. kein rechtssicherer Zustand, denn Deine Unterschrift wird wohl nicht im MV des Neumieters vorhanden sein? -
Nee das ist nicht immer so,
Ähm..., ich war von einem normalen MFH ausgegangen. -
Hallo Alex,
handelt es sich hier überhaupt um Holz, welches als Bodenbelag geeignet ist?
Dem Eigentümer steht hier nur eine preislich angemessene Reparatur zu, welche vom Verursacher der Beschädigung zu tragen ist. Instandsetzung von Spuren von bestimmungsgemässer Benutzung eines Fussbodens sind mit der Mietezahlung abgegolten. -
Hallo SteveMcBorman,
anstatt Deines Romans interessieren mich Fakten:
Handelt es sich um eine Mieteinheit mit zwei unterschielichen Mietverträgen? -
[QUOTE=lolatium:
"gehört ein auf dem Grundstück des Hauses befindlicher Garten eines Mehrfamilienhauses zu den Gemeinschaftsanlagen?"
- Ja."Darf der Vermieter portable Gegenstände, die dort zur Bepflanzung deponiert wurden ..."
- Da sollte der Bepflanzungswillige doch bereits vorher mit dem VM gesprochen haben, oder?? -
Ein Nachweis gegenüber dem VM ist Unsinn.
Richtig, genauer: eine Nachweispflicht. Solche Gängeleien würde ich mir verbitten, falls die VM nochmal drängeln sollte.
Sogar falls die Versicherungen im MV vereinbart wurden, gilt dies nicht. -
Hallo Schnatterinchen,
an 3 Tagen zwischen 7:00 -18:00 zu Hause sein zu müssen halte ich für unzumutbar.
Ich kenne solche Terminangelegenheiten nur maximal an einem Tag vor- oder nachmittags, jedoch eher nur zwei Stunden. -
Zitat von <woltlab-metacode-marker data-name=
Vermieter" ">
Nicht jeder Katzenhalter ....
Ähem, WEN hattest Du angesprochen? -
Wie bereits angedeutet, müsste dringend mal im Mietvertrag nachgeschaut werden. Anderes führt rechtssicher hier nicht weiter.
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Sind wir jetzt hier nun endlich auf dem Katzenklo gelandet? Ich riech' das schon durchs Netz
Ist das soo grobmaschig? -
Da es sich hierbei um Betriebskosten handelt, steht Ihnen das Recht der Einsicht in die Belege zu.
Ausserdem müsste mal abgeklärt werden, ob der Mieter überhaupt lt. MV zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet ist. -
ja sind 2 wohnungen und der vermieter wohnt im haus. der mieter wäre mein sohn in diesen fall.
umd wie müsste ich diese pauschale berechnen nach qm dann ? oder gibt es da freies vertragsrecht?
Um es klar zu stellen: Eine Wohnung bewohnt der VM, die andere der Mieter? Wenn ja, so können hier individuelle von der HeizkostenVO abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
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