Gibts nicht?
Mietkautionsbürgschaft -> R+V-MietkautionsBürgschaft
Ach sooo, an das dumme Zeugs hatte ich jetzt garnicht gedacht...![]()
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Gibts nicht?
Mietkautionsbürgschaft -> R+V-MietkautionsBürgschaft
Ach sooo, an das dumme Zeugs hatte ich jetzt garnicht gedacht...![]()
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Hallo Kataja,
ist die Terasse ausdrücklich lt. Mietvertrag mitgemietet?
Naja Kaufen kostet ungefähr nur die Hälfte ![]()
... als was??
Wieder mal ein nicht zielführender Satz.![]()
20 % von 190 Euro sind 38 Euro sofern 190 Euro die Kaltmiete ist.
... und das sollte der Fragesteller noch klarstellen, also: Sind die 190€ incl. den Betriebskosten oder rein Netto?
Wäre also eine Erhöhung um 38 € für die nächsten 3 Jahre.
In welchem Zusammenhang bzw. worauf bezieht sich dieser hingeworfenen Satz?![]()
Vermieter:
"Das BGH Urteil ist mir bekannt. Warten wir mal die weiteren Interpretationen ab."
- OK.
"Ich sehe immernoch einen Unterschied zwischen einer "Bürgschaft zur Abwendung der fristlosen Kündigung wegen Mietrückständen" wie in dem BGH Urteil und der Mietkautionsbürgschaft."
- Richtig, denn Letzteres gibt es nicht.
"Eventuell ist dadurch die gesamtschuldnerische Haftung des Bürgens für den Fall einer "Mietausfallbürgschaft" jetzt möglich."
- Lass' "gesamtschuldnerische" einfach weg.
"Würde mich als Vermieter natürlich freuen. :-)"
- Dito.
Vermieter:
"Ich sehe dass anders."
- Macht nichts.
"Die Kaution kann komplett zurückgefordert werden da 3 MM Kaution + Bürgeschaft gegen die Begrenzung der Mietsicherheit nach BGB § 551 verstößt.
Mietkaution: Doppelte Sicherheit ist unzulässig - Mieten - FOCUS Online - Nachrichten"
- Ist von 2005.
"Imho haften die Eltern maximal in Höhe der 3 MM. + ggf. Gerichtskosten zur Eintreibung.
Mietkaution und Bürgschaft ? Was lässt § 551 BGB noch zu? Unbeschränkte Bürgschaft noch zulässig? | Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in Trier"
- Ist von 2011.
Die neue von mir zitierte BGH-Entscheidung ist jedoch von April 2013.
Am Haus oder in der Wohnung wurde nichts renoviert oder modernisiert, außer ein Wasserhahn.
... und der ist jetzt vergoldet...
Nee nee, die Kappungsgrenze gilt auf jeden Fall. Ich würde das Mieterhöhungsbegehren mit entsprechendem Hinweis auf § 558 Abs. 3 BGB ablehnen.
Briefumschläge und Porto setzt man von der Steuer ab.
Einwurf lass ich vom Mitarbeiter persönlich durchführen, mit Protokoll des Einwurfs.
Bisher keine Probleme gegeben.
Die offizielle Bezeichnung für den Einwurf in den BK ist übrigens "einlegen"...
Hallo muet653,
gefällt denn dem Bäcker dieses Geräusch?
Hallo strubel,
wie meine Vorredner bereits schrieben...
"Die Nebenkostenabrechnung meines Vermieters stimmt nicht."
- Besser: enthält Angaben, welche ich nicht nachvollziehen kann.
"...teilt er die Kosten auf indem er die Gesamtwohnfläche des Hauses als Richtwert nimmt."
- Halte ich für korrekt.
"Und zwar sind in dem Haus 4 offizielle Wohnungen, seine hat er nicht angegeben"
- Also hat das Haus wohl eher 5 WEs.
"(er ist nur selten da wohnt in Gera)"
- Ist unerheblich.
"Nun sind die Wohnungen laut Mietvertrag bei mir und 2 anderen: 59qm, 5qm Terrasse. Tatsächlich sind die Wohnungen:mit Terrasse 53qm"
- Also 3 WE à 53m². Die Terassen können zu max. 50% angerechnet werden, machen insgesamt also m.E. 3 x 51m² = 153m².
Damit sind die Wohnflächenangaben wohl zu beanstanden, da sie mehr als 10% geringer sind als im MV angegeben. Unser Forum hilft: Wohnflächenberechnung - Berechnung Wohnfläche
"bei den andern laut Mietvertrag 70qm,tatsächlich:inklusive Terrasse 63qm dass sind 2 Wohnungen seine eingeschlossen"
- Also 2 WEs à 63m² abzgl. 2 x hälftige Terassen (ich unterstelle mal 8m² proTerasse geteilt durch 2, mal 2), machen 134m².
"somit würde sich nie eine anrechenbare Gesamtfläche von 300,84qm ergeben oder liege ich da falsch"
- Ich habe nun 287m² errechnet. Weniger wohl wegen hälftiger Terassenarechnung, halbe m² aufgerundet.
"Und wie kann ich dass erfahren wie gross die Gesamtfläche wirklich ist?"
- Gegenfrage: Wv. ist als Gesamtmietfläche des Hauses angegeben?
"Es handelt sich ja um mein Geld"
- Tja, Dein Bestes...
"übrigens ist er nciht bereit die Unterlagen über alle Rechnungen in Kopieform rauszugeben ich brauche dies aber für [evt. Mieterschutzbund,] Arbeitsamt(ich bekomme Hartz 4)"
- Grundsätzlich sind m.W. dem Mieter am Ort des Mietobjekts die Originalunterlagen zur Einsicht vorzulegen.
"mir gehts auch darum dass wenn es das Amt übernehmen würde(komplett, was noch geklärt werden muss) dass er auch die nicht betrügt"
- Wie bereits die Vorposter sagten, ich schliesse mich da an. Der VM wird sich sicherlich rechtfertigen mit: "Ich bitte, das Büroversehen zu entschuldigen"...
Sie hat mir eine Email geschickt wo sie mir 3 Gründe für eine Kündigung nennt. Ich werde jetzt deinem weisen Rat folgen und den Fachmann bemühen.
Falls eine Kündigung eines Mietverhältnisses der Angabe von Gründen bedarf, so sind diese mit dem Kündigungsschreiben zusammen anzugeben. Spätere "Nachreichungen" sind rechtlich belanglos.
Nötigenfalls bzw. zur Sicherheit solltest Du Dich tatsächlich von einem FACH-Anwalt beraten lassen.
Lenja:
"Kündigen wird mein Sohn auf jeden Fall,"
- Wer ist/sind Mieter?
"Muss eine Abmahnung denn immer schriftlich erfolgen"
- Nein, abmahnen kann man/frau auch mündlich. Ist aber banane wegen der Beweisbarkeit.
"oder kann die Verm. das ständige "Gemecker" auch schon als Abmahnung bezeichnen."
- Nein.
"Unser Sohn hat lt. Verm. alle Schlüssel von ihr bekommen, aber er hatte schon einige Male den Verdacht ..."
- Also würde ich den Schliesszylinder bzw. das Schloss austauschen und bei Verlassen der Mietwohnung wieder rücktauschen.
§ 123 StGB Hausfriedensbruch - dejure.org
Hallo Lenja,
es ist immer wieder "schöön", solche Romane zu lesen...
Fakten, tabellarisch aufgelistet, helfen viel eher, eine Meinung zu bilden. Was ich hier las, dürfte zu einer Fristlosen keinesfalls ausreichen, zumal die VM wohl auch kaum nachweisen kann, Euch bereits früher schon mal abgemahnt zu haben.
Ich würde kündigen, und zwar zum nächstmöglichen Termin, welcher dann der 31.07.2013 sein dürfte.
Hat der VM Schlüssel zu Eurer Wohnung?
Hallo redeme,
auch ich muss Dich leider enttäuschen.
- - - Auch durch den Tod eines der beiden Vertragspartner erlischt ein Vertrag nicht. Da gibt es meist Erben oder Bevollmächtigte... - - -
Und, denk' nach, ein Gericht meint, 1,5h zur Arbeit fahren wären zumutbar, und das nächst Gericht meint 1,55h wären nicht mehr zumutbar...?? Ne ne, ist nicht.
Kolinum:
"1. Kaution:
Diese wird dem Mieter übergeben und ..."
- Na ja, sie wird dem Vermiter übergeben... - Maximale Höhe drei Monatsnettomieten.
"2. Bürgschaft:
Sollte der Anspruch des Vermieters höher als die Kautionssumme sein, ..."
- Na ja, die Bürgschaft ist in erster Linie gedacht für die Sicherheit der lfd. Mietezahlungen und ist neuerdings rechtlich abgesichert: Wohnen : BGH: Bürgschaft für Miete gilt unbegrenzt - Wohnen - Westfälische Nachrichten
Hallo Ronald,
ich hatte eine Ausschreibung gemacht, also ein Fax an sämtliche örtlichen errreichbaren Heizungsinstallateure geschickt und Angebote angefordert. Umfang der Arbeiten war: 2 WMZ und 14 Wasserzwischenzähler einbauen. Nach zahlreichen Ortsterminen kamen dann 14 Angebote zw. 2156€ und 4056€. Sechs Firmen schickten trotz erfolgter Besichtigung und tel. Erinnerung keine Angebote, hatten wohl "den Braten gerochen"...:eek:
Dem preiswertesten Angebot wurde der Zuschlag erteilt. Die Bauausführung geschah pünktlich und zuverlässig.
Das darauf abgestimmte Excel-Programm für die Berechnung der Heiz- und Betriebskosten ist von mir dann selbst entwickelt worden.
Hallo Tesla,
viel Phantasie benötigt man nicht um vorherzusehen, dass ein "Tapeten"wechsel womöglich die einzige praktikable Lösung sein dürfte.
Reiche diesen Brief entweder persönlich oder aber per Einschreiben ein, damit der Empfang im Nachhinein nicht dementiert werden kann.
Du magst selbst entscheiden, ob hier (nicht) die Grenze zur unerlaubten Rechtsberatung überschritten wurde - es sei denn, Du bist selbst Angehöriger der rechtsberatenden Berufe. [url=http://www.google.de/#hl=de&gs_rn=9…iw=1170&bih=581]Google[/url]
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