Beiträge von Berny
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Ich denke auch, dass dieser Vertrag auch für andere Wohnungen des Vermieters herhalten musste, richtig? Dann ist er sowieso nicht individuell!
So sieht mir das auch aus.
Und ob die Kleinstreparaturklausel mit bis zu 200€ haltbar ist, wage ich auch zu bezweifeln. Üblich sind meist 80, max. jedoch 100€. -
Da der VM keine Begründung lieferte,
... ist die Kündigung rechtsunwirksam, und Ihr braucht darauf in keinster Weise zu reagieren. -
kann ein Fahrstuhl allein der Wartung soviel kosten??
Bei einer mir bekannten Immobilie beliefen sich die Kosten für Aufzug 4 Etg. incl. Notrufeinrichtung auf jährlich 80-90€, 60m² Wohnung, 15WE. -
der Hinweis auf die Wirtschaftlichkeit war sehr hilfreich. Vielen Dank! Ich werde mal versuchen, ein Treffen mit den anderen Mietern zu arrangieren um zu checken, wie die die Sachlage sehen.
Noch'n Tipp: Es dreht sich hier korrekterweise um Betriebskosten, nicht Nebenkosten. BK sind alljährlich wiederkehrende Kosten, welche der VM gem. BetrkVO mietvertraglich auf die Mieter abwälzen kann. Die Gartenneuanlage bzw. -umgestaltung kann auch mit viel Fantasie nicht dazu zählen. -
Also Formularklausel ist das nicht mehr zulässig,
als Idividualvereinbarung könnte es aber noch zulässig sein.
Hierzu müsste man den genauen Wortlaut kennen.
Ist sinnvoll da es auf den genauen Wortlaut ankommt.
Stimme zu. -
Da fällt mir doch gerade auf:
war der Freund der exM auch M laut MV?
wenn dies nicht der Fall war,
hast du meiner Meinung nach ganz schlechte Karten.
Da schliesse ich mich an.
Es lebe der Basar...
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Hat jemand eventuell Ahnung und könnte mir helfen die Verbrauchswerte vom letzten jahr abzulesen?
habe keine Ahnung wie das geht...
Hallo,
vielleicht hilft dies [url=http://www.google.de/search?hl=de&g…iw=1170&bih=581]metrona skala 206 ablesung - Google-Suche[/url] weiter.
Die Kaltverdunstung spielt bei dieser Art von Schätzeisen auch eine Rolle. -
Nun gut...eigentlich dachte ich, hier ein paar Tipps zu bekommen.
Egal, Verstehste anscheinend nicht, ich habe keine Beurteilungen oder ähnliches verlangt. Sondern eher was unsere Pflichten sind und wie wir uns verhalten sollen....
Tschüss.
Falls Dir der Link nicht weiterhelfen sollte, hilft evtl. noch das Lesen im Mietvertrag und im Übergabeprotokoll.
Und wenn dann immer noch nicht, die Beratung bei einem FachAnwalt.
Tschö... -
anakin:
"Wir sind aber erst am 01.12 eingezogen.."
- Wann Ihr eingezogen seid, ist zweitrangig. Wichtig ist der Beginn des Mietverhältnisses, also der Nutzungsmöglichkeit."also wäre das ja schon mit 0.444 nicht rechtens auch wenn sie da iwas abgezogen haben... muss ich jetzt da gleich per Post Widerspruch einlegen?"
- Was Du machen "musst" bzw. sollst, grenzt an unzulässiger Rechtsberatung... - Ich würde der Heizkostenabrechnung mit eben jenen genannten Fakten widersprechen, schriftlich und nachweislich."Die Skalen wurden jetzt genullt... also es wurden neue Verdunster eingesetzt?! vll. sind deswegen keine Anfangswerte vorhanden"
- OK, Datum aufschreiben."was ja auch mit einbezogen wurde ist, dass die Wohnung leerstand... und da wurde geheizt (wegen Wohnungsbesichtigungen)"
- und deshalb waren/wären die Daten vom 1.12. ja besonders wichtig/gewesen. -
Obelisc:
"Danke für eure Antworten!"
- Gäärne!;)"bedeutet das, dass ich das, nur weil es in der BKV steht, einfach hinnehmen muss?"
- Gartenpflege ja, Erweiterungen nein.
Mainschwimmer schliesse ich mich an."habe leider noch keine Gelegenheit gehabt, mich mit anderen Mietern darüber auszutauschen. Von einer Mieterin weiß ich jedoch, dass sie sich ebenfalls sehr darüber echauffiert hat. Treffe sie heute Mittag. Angenommen, alle anderen Mieter würden sich ebenfalls dagegen wehren wollen. Hätte man in solch einem Falle eine Chance - gleichwelcher Art?"
- Ich denke: Ja. Aber einen Fach-Anwalt nehmen und die Kosten mit den anderen Mietern teilen.
Solche hochtrabenden Vermieter-Kalkulationen bzw. -Philosophien sind übrigens nichts Aussergewöhnliches... -
Ich habe einen Mietvertrag unterschrieben am 10.04.13. Am 29.04. habe ich die Schlüssel bekommen, der Mietvertrag läuft erst ab 01.07.13. Im Mietvertrag steht, dass die Kündigung erst ab 01.07. wirksam ist, dass heißt, ich muss bis Ende September bezahlen. Der Immobilienmakler hat im Mietvertrag eine falsche Fa. als Vermieter eingetragen. Macht das den Mietvertrag ungültig?
Ich empfehle Dir, zunächst mit dem Makler Rücksprache zu halten. -
Hallo Oliver,
zugegeben, die Erhöhung erscheint auch mir recht heftig.
Nach § 556 BGB ist der VM zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Ob das hier noch der Fall ist, das vermag letzten Endes ... das örtliche AG entscheiden.
Was meinen denn die anderen Mieter? -
Hallo anakin,
wenn man die VDI 2065 zugrunde legt, so erfolgten die Ablesungen mit 0,160 am 01.12., die mit 0,444 am 20.05.
Die Anfangswerte der Skalen vermisse ich auch.
An dem späten Ablesetermin würde ich jetzt erstmal nichts festmachen, denn das dürfte sich mit der nächsten Abrechnung automatisch ausgleichen (hoffen wir's).
Die Aufzugskosten dürfen nur Wartungen beinhalten, keine Instandsetzungen bzw. Investitionen.
Dir steht Einsichtnahme in die Originalbelege zu, das würde ich jedenfalls machen, v.a. bzgl. Hauswartkosten. -
Nachklang:
Im Anschluss an meinen Auszug, hege ich den Gedanken, ob es nicht besser wäre den Sachverhalt in einem Psychologen-Forum zu posten.
Ach, wie "goil"...
Habe vor vier Tagen ähnliches mit der Mutter meiner studierenden Noch-Mieterin erlebt... *grrr*
Tja, man/frau wird abwarten ... -
desweiteren schrieb er: "Ich bitte darum, die wohnung spätestens bis zum ablauf der kündigungsfrist, folglich dem Datum (letzter tag der kündigungsfrist), zu räumen".
Hallo Isabel,wie mein Vorredner schon (richtig) schrieb...
Ich würde in der noch verbleibenden Zeit die Wohnung soweit renovieren, dass er keine Angriffspunkte mehr finden kann und die Mietsache am letzten Tag zurückgeben.
Das ÜP ist dann bei Rückgabe zweifach auszufüllen und zu unterschreiben. -
Syker:
"es scheint das du mit dem alten PVC-Belag bei MV-Abschluss einverstanden warst,"
- Konkludent?"dann hätte deine Wohnungsgenossenschaft mit ihrer Antwort recht und es handelt sich nicht um einen Mangel."
- Gutachter reiben sich die Hände...:p -
"Viele Grüße derweil
Ronald"... der uns hier sicherlich gelegentlich auf dem Laufenden hält...:)
Lernresistenz, Borniertheit etc haben eben ihre Preise...
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Frage: Wann kann der Neueigentümer, dem Pächter frühest möglich, kündigen ?
Nach dem Eigentumsübergang. -
Die Antwort der Wohnunggesnossenschaft:
Sehr geehrte Frau XAm 30.4.2012 fand die Wohnungsübergabe für die von ihnen gemietete Wohnung in statt. Es wurde ein Übergabeprotokoll geschrieben, in dem der Zustand der Wohnung festgehalten ist. Das Protokoll ist Bestandteil des Mietvertrages.
Der Fußboden besteht aus PVC Belag und wurde als alt festgestellt. Es besteht also ein vertragsgerechter Zustand mit alten PVS Belag und ist kein Mangel.
Wie lautet nun die Frage? (Muss nicht bunt geschrieben sein).
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