Beiträge von Berny

    Hallo andy06188,

    "Seit November letzten Jahres wohnen wir aber schon nicht mehr in dieser Wohnung."
    - Machts nichts, denn erstens ist "November" keine exakte Datumsangabe; zweitens interessiert ausschliesslich das Ende des Mietverhältnisses bzw. die Rückgabe der Mietsache an den Vermieter.

    "Hier ist mir der Abrechnung sofort aufgefallen, dass durch den Versorger bis Dezember abgerechnet wurde."
    - Halte ich für korrekt -> kalenderjährliche Ablesung, welche dann jedoch auf Eure Nutzungszeit zu adaptieren wäre..

    "Wir hatten eine Maisonettwohnung mir ca.85m³ Wohnfläche (wohl eher m², nicht m³). Im Haus-Vertreilungsschlüssel wurden 3500m³ [m²!) Grundfläche angegeben."
    - Soweit klar. Zu Euren Lasten in den BK_Abr. also 85/3500.

    "Das ja nach meinem gesundem Menschenverstand bei einer zwei - geschössigen Wohnung die Grundfläche nicht Wohnfläche ist,"
    - Vergiss ihn. Relevant ist die MV_Angabe, die zur Berechnung dient.

    "wollte ich fragen ob das alles so rechtens ist?? Speziell meine ich den Verteilungsschlüssel für Grundfläche und Niederschlagswasser.."
    - Ist es.

    Hallo,
    die Höhe der jährlichen Grundsteuer müssteste von der Gemeine erfahren.
    Dein Anteil wäre dann wohl entsprechend dem Verhältnis Deiner Mietfläche zur Fläche der ganzen Immobilie. Der Vermieter ist verpflichtet, auf Verlangen Einsicht n die Originalunterlagen zu gewähren.

    Mir geht es in erster linie darum ob die Vermieterin bis zum ablauf dieses Datums bzw. ohne Räumungsklage überhaupt rechtlich irgendeine möglichkeit hat uns früher aus der Wohnung zu werfen was ich mir nicht vorstellen kann.


    Kann sie nicht, sondern müsste erst auf Räumung klagen. Bei Erfolg die Zwangsräumung beantragen, welches alles zusammen je nach Gericht und Arbeits"vorrat" ohne weiteres ein Jahr dauern kann.

    Ich/wir erkläre(n) hiermit der Wahrheit entsprechend Folgendes:
    ❑ Die Wohnung wird für _______ Personen benötigt.
    ❑ Es bestehen keinerlei Absichten oder Gründe, weitere Personen in die Wohnung aufzunehmen oder
    eine Wohngemeinschaft zu gründen.
    Sollte sich nach Abschluss des Mietvertrags herausstellen, dass einzelne Angaben falsch sind,
    ist die Vermieterseite berechtigt, den Mietvertrag anzufechten bzw. diesen fristgerecht gegebenenfalls
    sofort fristlos zu kündigen. Der/die Mieter ist/sind zur sofortigen Räumung und Herausgabe des Mietobjekts
    verpflichtet und haben dem/den Vermieter(n) jeden mittelbaren und unmittelbaren Schaden zu ersetzen.


    Hallo,
    es wäre m.E. Stress vorprogrammiert, auch, wenn der VM Euch letzten Endes nicht 'rausschmeissen können dürfte.
    Ich würde grundsätzlich bei der Wahrheit bleiben, noch ist ja nicht aller Tage Abend.

    Hallo D.K2403,

    "Da ich ab Mitte Januar Arbeitslos wurde und mich verspätet Arbeitslos gemeldet habe, konnte ich meine letzten 2 Monatsmieten nicht mehr begleichen worauf ich direkt vom Anwalt meiner Vermieterin eine fristlose Kündigung bekam."
    - Leider zurecht.
    - Dir ist aber wohl (noch) nicht bewusst, dass Du eine Fristlose einmalig "heilen" kannst, indem Du die Rückstände sehr kurzfristig ausgleichst?

    "Ich traf heute auf den Lebensgefährten meiner Vermieterin der mir androhte uns innerhalb von 4 Wochen aus eigener Hand noch vor dem angegeben Datum und ohne Räumungsklage rausszuwerfen. Er meint dafür sorgt er."
    - Hier fehlen Zeugen, denn dies könnte die Straftatbestände der Nötigung erfüllen und evtl. auch der Ankündigung einer Straftat.

    "Außerdem wolle er einen Container vor die Haustür stellen und unsere Wohnung mit unseren Besitztümern selbst räumen."
    - Dito.

    "Zuvor hatte er meiner Freundin angedroht als ich gerade nicht zuhause war die Tür ohne ihr einverständnis zu öffnen sofern Sie es nicht tut."
    - Dito plus Hausfriedensbruch.

    "Ich kann mir nicht vorstellen das er in irgendeiner Art mit seiner Aussage im Recht ist,"
    - Vertragspartner der Mieter ist der Vermieter, nicht Dritte.

    "Natürlich läuft bei uns schon die Wohnungssuche, aber ein Umzug innerhalb von 4 wochen ist so gut wie unmöglich."
    - Ist klar, braucht Ihr auch m.E. garnicht, wenn die rückständige Mieten ...

    "Oder was habt ihr für Tipps wie ich mich verhalten sollte oder was ich tun könnte ?"
    - Wenn er nochmals dumm auffällt, Ruhe bewahren und bei der Polizei beraten lassen. Notfalls, fass Beweisbares geschieht, Anzeige erstatten. Manche Putschblasen werden dann ganz klein(laut).

    Hallo sarah_r,

    "Vor Beendigung des Mietverhältnisses sind alle Räume fachgerecht zu reparieren …“
    - Zu reparieren oder zu renovieren?

    "Nach langen Internetrecherchen meine ich nun zu glauben, dass die Teile mit “fachgerecht“ unwirksam sind. Wie soll ich mich nun verhalten? Bezieht sich das Unwirksame nur auf “fachgerecht“, den Satz oder den ganzen Paragraphen??"
    - Feste Fristenregelungen hat der BGH gekippt. Verbesserungen an der Mietsache kann der VM nicht verlangen.

    “ … Alle überlassenen Wohnräume sind in einem einwandfreien Zustand zurück zugeben …“
    - Bedeutet für mich: Ohne Beschädigungen und geputzt ("besenrein"). (Wie definiert man rechtssicher "einwandfrei"?

    "Es sieht so aus, dass die Wände vor meinem Einzug (vor nicht ganz 2 Jahren) tapeziert wurden. Die Wände sind noch weiß, nur die Tapetenbahnen (wie gesagt vom Vormieter) kleben nicht Ecke auf Ecke, manchmal sind 1 bis 2 mm Abstand dazwischen, was man aber nicht sieht, da alles weiß überstrichen ist. Der Vermieter verlangt nun von mir, dass ich komplett neu renoviere, meint die Zimmer nimmt er mir mit der Tapete so nicht ab. Muss ich nun neu tapezieren?"
    - wenn Du beweisen kannst, dass die "Mängel" nicht von Dir verursacht wurden, würde ich das nicht machen.

    Mainschwimmer:

    "Ich sehe beim besten Willen keinen Grund für eine Kündigung durch den Vermieter, geschweige denn für eine fristlose."
    - Auch ich nicht.

    "Vorausgesetz natürlich dass die Angaben mit der Untervermietung/WG zu beweisen sind. Trotzdem würde ich mich nach einer neuen Bleibe umsehen, denn bei einem solchen "Deppen" würde ich nicht weiter wohnen wollen."
    Das würde ich auch machen. Der grösste "Fehler", den unser Fragesteller gemacht hat, war, am Ego des Herrn Vermieters zu kratzen.
    Tipp: Nicht simsen, nur schriftlich verkehren.

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