hmm - grübel
Ach Mist, jetzt hab ich den Urlaub vergessen.....
... und den Vattatach...:p
hmm - grübel
Ach Mist, jetzt hab ich den Urlaub vergessen.....
... und den Vattatach...:p
Hallo juggernau,
schlechtes Benehmen ist m.W. in keinem Gesetz näher definiert.
"Wohne ich mit 2 weiteren Personen in einer Wohnung, die uns von unserem Arbeitgeber kostenpflichtig zur Verfügung gestellt wird. Unser Arbeitgeber ist nicht der Eigentümer der Wohnung."
- OK.
"Mit unserem Arbeitgeber hat jeder eine sogenannte "Vereinbarung zur Zimmerübergabe" unterschrieben.
In dieser sind unter anderem Dinge wie die Zimmernummer, Zeitraum des Bewohnen, monatlicher pauschaler Mietzins und Kündigungsfrist geklärt."
- Ich frage (mich), ob dies einem Mietvertrag gleichzusetzen ist.
"Jetzt habe ich heute ein Mail von unseren Arbeitgeber bekommen, dass wir doch bitte die Küche aufräumen sollen und keine Handtücher im Bad auf dem Boden liegen lassen sollen!?!"
- Falls das zutrifft UND es nicht von Euch Dreien (ehrlich!!) verursacht wurde, würde ich das dem AG so mitteilen und um seine Meinung dazu bitten.
"Wie sich herausgestellt hat waren der Eigentümer und ein Mitarbeiter des Facility Management in der Wohnung. Natürlich wusste niemand von uns 3 Bewohnern davon!
Dürfen die da einfach so reinwandern ohne die Bewohner davor zu informieren bzw. die Erlaubnis einzuholen?
Stehe ich durch diese "Vereinbarung zur Zimmerübergabe" in einem laut Gesetz definierten Mietverhältnis?"
- Leider kann ich juristischer Laie Dir kaum weiterhelfen - eher ein Anwalt für Strafrecht (oder kostenlos die Staatsanwaltschaft) wegen der Möglichkeit des Verdachts des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB).
Roemi:
"der VM hat sich noch nicht wieder wegen des Auszugstermins bei uns gemeldet."
- Dann warte ab, evtl. meldet er sich nochmal.
"Ob er eine Rechtshilfestelle kennt, weiß ich nicht."
- Njet, die gibt es garnicht. War wieder so ein Blattschuss unseres Forentrolls.
Schreib dem VM das du die Abrechnung so nicht annerkennst, und fordere eine neue Abrechnung nach HeizkostenV und BetrKV.
Da HeizkostenV und BetrKV zusammen nur ca. 10 DinA4 Seiten sind, würde ich diese ausdrucken und als Anlage dem Brief beifügen.
... oder ihm die Links geben, falls er Internet hat:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrkv/gesamt.pdf
Betriebskosten, Nebenkosten, Betriebskostenverordnung
http://www.objektv.de/media/Muster%2…nabrechnung.pdf
Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem
Wichtig ist auch, zu wissen, ob die Einzelbetriebskostenposten lt. MV auf den Mieter umlegbar sind, entweder durch Aufzählung ODER einfacher als Verweis auf die BetrkVO.
Es ist einfach zuviel mündlich gelaufen worüber ich eben keine Belege habe. Ist die damalige Kündigung also unwirksam?
Ich empfehle Dir, einen Fachanwalt für Mietrecht aufzusuchen, oder Dich mit dem Vermieter auf einen definitiven Termin schriftlich zu einigen.
heißt das, dass wir nichts dagegen tun können? Sollen wir es auf eine Klage ankommen lassen?
Ja klar, tausend Euronen für die Klage riskieren um evtl. fünfzig einzusparen...
Hat jemand noch eine Idee wie sich das mit der plötzlichen Änderung der %Prozente verhält?
Vom Prinzip her labert der Vermieter meine Wohnung ja damit größer bzw. den Bereich der Praxis kleiner. Aber darf er das einfach so? Und auf welcher Grundlage eigentlich?
Wohnflächenangaben in MVs sind immer ca., sie dürfen bis zu 10% abweichen. Wichtig zu wissen ist, dass im MV eine Grösse angegeben ist, welche als Berechnungsgrundlage für nach anteiliger Nutz-(die Praxis bzw. Gewerberäume haben keine Wohnflächen)Fläche genommen wird.
Ja, ich fürchte sie ist nicht akzeptabel. Fürchten deshalb, weil diese Wohnung sehr schön ist und ich gerne eine jurist. Auseinandersetzung vermieden hätte.
Um das zu erreichen, mal etwas Lesestoff, auch für den VM: [url=http://www.google.de/#gs_rn=14&gs_r…iw=1170&bih=581]Google[/url]
und Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem
wenn die Abrechungen immer erst 11 Monate später kommen , ist das doch nicht meine Schuld wenn die Vorauszahlungen pro Monat nicht früh genug angehoben wurden ,oder?
Richtig. Und der VM verzichtet auf Zinsen. Du solltest natürlich besonders bei den BK_Abrechnungen auf die korrekte Angabe der geleisteten Vorauszahlungen achten.
Hallo N.blitz,
wie lautet denn der zitierte § des MV?
Kann ich Ihnen nicht sagen. Ist kein Mietrecht!
Schliesse mich an.
...erst recht nicht der User Fanta, der hier ganz offen die Vermieterfraktion vertritt.
Wie kommste denn so plötzlich da drauf ?
Da hat Mainschwimmer sich vertan. Der User Fanta vertritt eher die Zynikerfraktion.
Hallo susenn,
ich halte die Neben- und Heizkostenabrechnung für ungültig.
Wäre denn eine solche Klage gerechtfertigt??
Letzten Endes entscheidet das der Richter.
Karina1218:
"Im Untermietvertag steht leider nichts drin bezüglich Nachzahlung von Nebenkosten."
- Das findest Du in KEINEM Mietvertrag.
"Ich habe da nur stehen:
Alle vom Hauptmieter zu zahlenden Nebenkosten, Stromkosten und Telekommunikations-Kosten sind darin enthalten..."
- Also...
Diese BK-Abrechnung genügt m.E. den formellen Ansprüchen einer BK-Abrechnung nicht.
Richtig - es sei denn, dies ist nicht das einzige Blatt.
Karina1218:
"Hab mit dem Vermieter schon gesprochen, der will natürlich sein Geld. Verstehe ich ja auch..."
- Aha!
"Aber der Untermieter hat ja nachweisbar die Kosten verursacht. Muss dieser dann bei mir nicht für die Kosten aufkommen?"
- Das kommt auf die Vereinbarungen im (Unter-)Mietvertrag an. Wie sehen die denn aus?
Ein Vergleich auf Kautionssumme ist das, was ich ursprünglich vermeiden wollte. Das Fass hat aber mit den Forderungen des Vermieters schon längst den Boden verloren.
Einen Vergleich, an dem eigentlich ausschliesslich die Anwälte verdienen, würde ich nicht akzeptieren.
Und wie sang Neil Diamond seinerzeit?: The higher the top, the longer the drop. Das an die Adresse Deines Gier-frisst-Hirn-Vermieters.
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