Beiträge von Berny

    Hallo chicsens,

    "Im Mietvertrag stand dann aber nur ich"
    - Also bist Du die Mieterin.

    "ICH bin ausgezogen - sozusagen aus meiner eigenen Wohnung. Ich will diese Wohnung aber auch nicht weiter behalten"
    - Dann solltest Du kündigen. JETZT wäre die Kündigung frühestens zum 31.08.13 möglich, wie Dein VM schon erkannt hat. Dass da noch eine andere Person drinnen ist, geht auf Deine Kappe.

    "... und auch in die Wohnung sich die anschauen etc."
    - Dazu müsste er mit seiner Mieterin einen Termin absprechen.

    "Die Kaution sollte ich von meinem Ex einfordern."
    - Wen interessiert's? Die Kaution ist mietsachengebunden, und Du weisst sicherlich, wer die Mieterin ist... Falls jemand anders die Kaution für Dich geleistet hat, ist das Privatsache, aber mietrechtlich unbedeutend.

    "und könnte man nicht einfach von jetzt auf gleich veranlassen das man den Mietvertrag ändert, bzw neu aufsetzt mit den Daten meines ExFreundes?"
    - Bazar? Wenn der VM mitmacht, jedoch möglich.

    "Mein Ex hat die letzten 2 Mieten bezahlt"
    - ist mietrechtlich unbedeutend.

    "Er möchte auch nicht, das ich ohne seine Zustimmung und Beisein die Wohnung betrete, weil ich ja eben nicht mehr da wohne."
    - Was glaubst Du, wie schnell mit polizeilicher Hilfe Du wieder in Deiner Wohnung bist UND dort nicht gemeldete Personen draussen.

    "Er ist aber auch nicht dort gemeldet."
    - Vorteil für Dich.

    "Wenn er jetzt die Wohnung aus Hass auf mich abbrennt bin ich doch der Depp oder?"
    - Jein. Zunächst haftet er nach § 823 BGB, dann evtl. Du, da er wohl als Dein Besucher gilt.

    "Das man nicht einfach den Vertrag gleich ändern kann?"
    - Vertrach is Vertrach...

    So, habe soeben die "Rechnung" meiner Ex-VM im Briefkasten gefunden.

    Sie hat neuen Teppich verlegen lassen, für ca.30qm soll ich jetzt 1004€ zahlen (80% der eigentlichen Kosten). Bei dem Schreiben ist auch keine Rechnung dabei, sondern nur das Angebot vom 04.02. Könnte man natürlich jetzt denken sie hat sich ein Angebot eingeholt, den Teppich selbst für weniger Geld getauscht und will jetzt noch etwas rausschlagen.

    Es ist doch auch so das der neu verlegte Teppich dem alten qualitativ entsprechen muss. Um das zu prüfen bräuchte ich die Rechnung des alten Teppichs...kann ich diese einfordern?


    Ich würde die ihrer Berechnung zugrunde liegenden Belege in Kopien anfordern.
    Ich sehe es aber schon kommen, dass Du Dir einen guten Fachanwalt suchen wirst. Bitte berichte weiter.

    die Schadstelle am Korb ist etwa einen Zentimeter lang.


    Dann tippe ich eher darauf, dass - falls es überhaupt daher kommen sollte - entweder Eisenpartikel mit dem Frischwasser bereits angeliefert werden oder sie sich bereits in der Maschine befinden.
    Oder ==>> Sachverständiger, kostet nur vierstellig...:)
    PS: Die Roststelle würde ich entfernen, evtl. mit Zweikomponentenkleber dauerhaft isolieren.

    MandP:

    "Nein, es gab keine Vereinbarung. Im Protokoll wurde festgehalten, dass die Flecken keine natürlichen Abnutzungserscheinungen sind und sie hat mir dann nur gesagt, dass sich mal eine Firma die Flecken ansehen soll und dann entschieden wird, ob ein neuer Teppich her muss oder er doch gereinigt werden kann."
    - Die Firma wurde also von der VM beauftragt.

    "Der Teppich ist ca. 5 Jahre als und war/ist wohl etwas hochwertigerer. Nach 8-10 Jahren soll/muss der Vermieter den Teppich tauschen, richtig?"
    - Njet, MUSS garnicht. Aber Lebensdauer werden oft zw. 8 (eher 10) und 12 Jahren veranschlagt.

    "Wäre die Frage ob man hier sagen könnte ich übernehme max. 50% der Kosten."
    - Würde ich machen.

    "Ich will sie nicht komplett auf der Reinigung sitzen lassen, allerdings hatte ich gedacht ich erhalte bevor sie einen Auftrag vergibt eine Info"
    - Das war doch nur ein KVA?

    Hallo MandP,

    "ich habe die Nebenkostenabrechnung für das KJ 2011 erst im März 2013 erhalten. Somit wäre die Forderung meiner Vermieterin verjährt. Allerdings erhielt meine Vermieterin die Verbrauchszahlen von der Hausverwaltung erst im April 2012.
    Hat sich aufgrund dessen auch die Verjährungsfrist verschoben?
    Im Internet liest man immer wieder dass es bei Gründen, welche der Vermieter nicht zu vertreten hat, zu solchen Verschiebungen kommen kann."
    - Den schwarzen Peter der ("fleissigen") HV zuzuschieben halte ich für zu simpel. "Richtige" Gründe wären bspw. eher beim Versorger zu suchen. Ob ich hier opponieren würde, würde ich mir gründlich überlegen, auch im Hinblick auf Prozessrisiko und mögliche andere Konsequenzen.

    "Bei der Wohnungsübergabe wurde im Protokoll festgehalten, dass der Teppich an einigen Stellen Flecken aufweist, welche ich aber auch mit herkömmlichen Mitteln nicht beseitigen konnte. Meine ehemalige Vermieterin hat daraufhin eine Reinigungsfirma beauftragt.
    Hätte sie mir erst einen Kostenvoranschlag vorlegen müssen?"
    - Ich meine ja wegen dem Gebot der Schadensminderung. Gab es (k)eine diesbezgl. Vereinbarung bei Rückgabe der Mietsache? Wie alt war der Teppich?

    wollte eigentlich nur wissen zu welchem Anteil der Nachbar beteiligt wäre und wie lange ich das rückwirkend geltend machen kann ?


    Das zu beurteilen kann nur an Ort und Stelle geschehen, am sichersten durch einen Fachanwalt, welcher allerdings viel mehr zuverlässige Infos bräuchte. Hinzu käme das Prozessrisiko.... über welchen Betrag reden wir hier denn eigentlich?

    Mal wieder die Umlage nach Personen ...


    Ich denke, dass hier die Umlage nach Mietflächenanteilen (gesetzeskonform, wenn keine andere Regelung vereinbart wurde) vonstatten geht.
    Haribo hat da leider schlechte Karten.
    Ich würde beim VM auf Einzelzähler drängen - oder ausziehen.

    Nein. leider nicht. Nur mein Freund,die neuen Mieter und die Vermieterin waren da.


    Andersfarbig gestrichene Türen sind keine verdeckten Mängel, jedoch nur solche hätten bis zu sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache noch nach"gereicht" werden können/dürfen.
    Das andere von Dir genannte ist jetzt unwichtig.

    Wir sind vor ca. 2Wochen umgezogen und haben auch die Kaution wieder und die Schlüssel den neuen Mietern mit Vermieterin im beisein nach begutachtung der Wohnung übergeben.


    Hallo Tina, gibt es hierüber etwas Schriftliches und/oder neutrale Zeugen?

    Hallo LukasK,

    die ganze "Abrechnung" kannste knicken; sie ist rechtlich ohne Belang.
    Vorab: Was genau war im MV bei den BK als von Dir zu übernehmen vereinbart?
    Generell gilt für alle Posten (ausser Heizkosten), dass angegeben werden muss: Jahresbetrag für die ganze Immobilie, Aufteilungsschlüssel (bspw. Verbrauch, Nutzer, Mietflächenanteil), Dein Anteil.

    "Punkt 1: Soweit ich mich erinnere werden Wasseruhren nicht gewartet"
    - Richtig.

    "Punkt 2: OK oder?"
    - OK.

    - Punkt 3: Die Höhe der Grundsteuer kommt mir sehhr übertrieben vor. Unsere 60m² Wohnung ist mit 80€ jährlich dabei (westdt. Grossstadt).

    - Punkt 4: Müllabfuhr könnte angemessen sein.

    - Punkt 5: "div." Versicherungen ist mir nicht schlüssig genug. Wir haben für Gebäude- und Grundbesitzerhaftpflichtvers. 150€/Jahr.

    "Punkt 6: denke mal ok wegen Treppenhaus etc.?
    - Das nennt sich für Allgemeinanlagen, wobei dies nicht der Gesamtverbrauch sein darf, sondern nur der Teil, der NICHT Betriebsstrom der Heizungsanlage ist.

    "7: OK?!?"
    - Könnte ja.

    "8: bin der Meinung das darf nicht auf mich umgelegt werde oder? Instandhaltungskosten dürfen ja auch nicht auf einem umgelegt werden."
    - Wartung und Überprüfung ja, Reparaturen njet.

    "9: Ok"
    - Könnte ja.

    "10: was zum Geier ist das? Weiß das zufällig jemand? :/"
    - Entsorgung des Regenwassers, ist OK.

    "11: PL"
    - Könnte OK sein. Wäre aber durch Stundenzettel auf Verlangen nachzuweisen, falls das nicht bereits durch Hausmeisterkosten abgegolten ist.

    "12: Der Punkt schockt mich am meisten. Hier habe ich überhaupt keine Trennung und eine Heizkostenberechnung nur nach m² darf sowieso nicht erfolgen. Hier darf man sich soweit ich weiß sogar nen bestimmten prozentualen Wert kürzen. Weiß das jemand?"
    - Du hast recht. Die so "berechneten" Kosten dürfen um 15% gekürzt werden. Die BetrkVO haste inzwischen gelesen?
    Die HeizkVO findeste übrigens hier:http://www.techem.de/Deutsch/Fachwi…-_Heizkosten_V/

    "Ich hoffe ihr könnt mir viele Tipps geben :/"
    - Genug jetzt...? ;)

    Als die Abrechnung kam, kam diese vom RA des Vermieters. Ich solle ihm meine Bankdaten mitteilen. Als kein Geld kam, rief ich in der Kanzlei an und dort wurde mir gesagt, dass das Geld durch den VM überwiesen wird. Vermieter angerufen und gefragt. Antwort vom VM: "Fragen Sie meinen Anwalt und lecken Sie mich am A****". Anwalt angeschrieben, keine Antwort.


    ====>> mein Posting #5.
    Vorher mal den gegenerischen Anwalt fragen, ob er NOCH für den Mann tätig ist.
    PS: Und uns auf dem Laufenden halten. ;)

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