Wasser- und Heizkosten fehlerhaft. Was tun?

  • Hallo, lieber User!

    Es gibt ständigen Stress mit dem ehemaligen Vermieter wegen der Nebenkostenabrechnung und es ist langsam zum verzweifeln. Inzwischen besteht kein Mietverhältnis mehr, aber der Ärger reißt nicht ab.

    Einzug war im April 2009 in eine 2-ZW. Es handelte sich um einen Neubau-Erstbezug in Hessen.

    Bei Besichtigung der Wohnung war das Haus noch im Bau war und z. B. die Wasseruhren und die Zähler an den Heizkörper in der Wohnung fehlten. Der Vermieter sagte den Einbau noch bis zum Einzug zu. Dies geschah leider nie und es enstand darüber immer wieder Streit mit dem Vermieter. Inwischen erfolgte der Auszug.

    Der Vermieter weigerte sich trotz entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag immer wieder eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen.

    Erst nachdem sich der Vermieter in Verzug befand und Klage eingereicht werden konnte, erstellte der Vermieter die Nebenkostenabrechnung für die ersten 12 Monate des Mietverhältnisses, und zwar umgehend, nachdem ihm die Klage zugestellt wurde. Er wußte genau, dass er eine Abrechnung erstellen muss und so entging er einem Gerichtstermin.

    Die Abrechnung ist in folgenden Punkten fehlerhaft:

    Wenn ich mich richtig im Internet schlau gemacht habe, besteht in Hessen seit 2005 die Verpflichtung, dass jede Wohnung mit entsprechenden Kaltwasserzähler ausgesattet sein muss, um verbrauchsabhängig abrechnen zu können. Warmwasser und Heizung muss laut Heizkostenverordnung ebenfalls verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Also müssen doch ebenfalls ein Heißwasser und Heizungsablesegeräte in der Wohnung sein, oder?

    Der Vermieter berechnet die Wasser- und Heizkosten in der Abrechnung nach qm und zwar so:

    Wasser: Betrag x
    Abwasser: Betrag x
    Heizkosten: Betrag x

    Zudem ist die angegebene qm-Fläche der Wohnung falsch und auch die angegebene Gesamtwohnfläche des Hauses.

    Dies hatte ich dem Vermieter so mitgeteilt und auch dem Gericht.

    Der Vermieter reagiert gar nicht und das Gericht schrieb nur, dass dies der Mieter mal schön selbst ausrechnen könne, weil das ja einfach sei und die Abrechnung dann entsprechend kürzen könne.

    Nur wo was kürzen und vom Vermieter auch bekommen, wenn es auch ohne Neuberechnung schon ein hohes Guthaben zu Gunsten des Mieters gibt?

    Zudem müsste der Vermieter dem Mieter die angesetzten qm-Angaben auch nicht belegen.

    Für das zweite Abrechnungsjahr treibt der Ex-Vermieter wieder genau das gleich Spiel. Keine Abrechnung, Klage eingereicht, zack kommt wieder eine fehlerhafte Abrechnung und das Guthaben wird nicht ausgezahlt.

    Was soll man nur machen?

    Wer kann helfen?

    Tausend Dank vorab für hilfreiche Tipps.

  • Zitat

    Also müssen doch ebenfalls ein Heißwasser und Heizungsablesegeräte in der Wohnung sein, oder?


    Nicht bei Durchlauferhitzer ?

    Zitat

    ... das Gericht schrieb nur, dass dies der Mieter mal schön selbst ausrechnen könne, weil das ja einfach sei und die Abrechnung dann entsprechend kürzen könne.


    Das ist doch eine klare Aussage.
    Wo also ist das Problem ?

    Zitat

    Zudem müsste der Vermieter dem Mieter die angesetzten qm-Angaben auch nicht belegen.


    Richtig !
    Du behauptest, die m² würden angeblich nicht stimmen, also musst Du das auch beweisen.

  • Zitat

    dass dies der Mieter mal schön selbst ausrechnen könne,

    Und da hat das Gericht völlig Recht. Wenn ich meinen Exvermieter verklagen will, dann muss ich meine Forderungen mit Euro und Cent belegen. Am Gericht ist niemand, der deine Forderungen ausrechnet.

    Wenn du nicht weiß, was du fordern sollst, dann mach das, was Kolinum schon schrieb: Nimm dir einen Anwalt, der dann sein Honorar deinem Exvermieter in Rechnung stellen wird.

  • Wenn du nicht weiß, was du fordern sollst, dann mach das, was Kolinum schon schrieb: Nimm dir einen Anwalt, der dann sein Honorar deinem Exvermieter in Rechnung stellen wird.


    ... und zwar einen FachAnwalt. Vorher überprüfen, ob der nicht derselbe ist, der auch für den VM tätig ist/war.

  • Hallo mal ne frage


    ... erstellte der Vermieter die Nebenkostenabrechnung für die ersten 12 Monate des Mietverhältnisses, und zwar umgehend, nachdem ihm die Klage zugestellt wurde. Er wußte genau, dass er eine Abrechnung erstellen muss und so entging er einem Gerichtstermin.
    ...
    Die Abrechnung ist ... fehlerhaft:
    ...
    Dies hatte ich dem Vermieter so mitgeteilt und auch dem Gericht.
    ...
    Der Vermieter reagiert gar nicht und das Gericht schrieb nur, dass dies der Mieter mal schön selbst ausrechnen könne, weil das ja einfach sei und die Abrechnung dann entsprechend kürzen könne.
    Nur wo was kürzen und vom Vermieter auch bekommen, wenn es auch ohne Neuberechnung schon ein hohes Guthaben zu Gunsten des Mieters gibt?

    ...
    und das Guthaben wird nicht ausgezahlt.


    Du hast ein Guthaben in der fehlerhaften Abrechnung,
    und nach deiner Korrektur ist das Guthaben etwas geringer?
    Oder höher?

    Mahnbescheid kannst du online beantragen,
    dafür ist kein Anwalt nötig.


    VG Syker

  • Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

    Kolinum: Und der will auch erstmal einen Vorschuß. :( Für PKH habe ich leider 15 Euro zu viel an Einkommen.

    @Fanatisch: Ist Fernwärme. Einsicht in die Abrechnung der Stadtwerke bekommt man nicht, weil der VM auf Schreiben nicht reagiert.

    Ich weiß schlichtweg nicht, um welche Summe ich kürzen darf.

    Und wie soll ich das? Ich hatte meine Wohnung ausgemessen und die hat inklusive 25% für den Balkon 43,30 qm. Der Vermieter berechnet 48,80 qm.

    Vom Nachbarn, der ein etwas größeres Haus, aber im exakt gleichen Schnitt hat, weiß ich, dass sein Haus 142 qm Wohnfläche und 55 qm Nutzfläche hat. Mein Ex-VM gibt die Gesamtwohnfläche schon mit 165 qm an. Was ja dann schlecht stimmen kann, wenn sein Haus kleiner ist als das des Nachbarn. Beim Bauamt bekommt ich nur Einsicht in die Unterlagen, wenn ich ein berechtigtes Interesse habe. Das wäre gegeben, wenn ich dort noch wohnen würde, was aber nicht mehr der Fall ist.

    Berny: Der VM hat einen RA und der ist mir namentlich bekannt. Der VM und der RA betreiben ein ständiges "ich-mache-nix-frage-den-anderen"-Spielchen mit mir, wenn überhaupt mal reagiert wird.

    Syker: Ich habe ein Guthaben von über 600 Euro. Wäre die Abrechnung aber korrekt, würde sich mein Guthaben noch erhöhen. Da kloppt sich der VM natürlich nicht um eine richtige Abrechnung, weil dann ja mehr für ihn hängen bleibt.

  • Berny: Das weiss ich, aber was machen, wenn ich sie nicht kriege? Rufe ich an, wird der Hörer aufgelegt, Schreibe ich Briefe, bekomme ich keine Antwort und gehe ich vorbei, lässt mich der VM nicht rein.

  • Als die Abrechnung kam, kam diese vom RA des Vermieters. Ich solle ihm meine Bankdaten mitteilen. Als kein Geld kam, rief ich in der Kanzlei an und dort wurde mir gesagt, dass das Geld durch den VM überwiesen wird. Vermieter angerufen und gefragt. Antwort vom VM: "Fragen Sie meinen Anwalt und lecken Sie mich am A****". Anwalt angeschrieben, keine Antwort.

  • Als die Abrechnung kam, kam diese vom RA des Vermieters. Ich solle ihm meine Bankdaten mitteilen. Als kein Geld kam, rief ich in der Kanzlei an und dort wurde mir gesagt, dass das Geld durch den VM überwiesen wird. Vermieter angerufen und gefragt. Antwort vom VM: "Fragen Sie meinen Anwalt und lecken Sie mich am A****". Anwalt angeschrieben, keine Antwort.


    ====>> mein Posting #5.
    Vorher mal den gegenerischen Anwalt fragen, ob er NOCH für den Mann tätig ist.
    PS: Und uns auf dem Laufenden halten. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (30. Mai 2013 um 18:01)

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