Beiträge von Berny
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J.S,
kannst uns ja nach der Besprechung das Ergebnis mitteilen. -
Ich habe einen bestehenden Index Mietvertrag. Möchte ansich nichts am Vertrag ändern nur einen zusätzlichen Hauptmieter aufnehmen und zwar meine Verlobte.
Hallo Alfred,
ich wüsste nicht, was das eine mit dem anderen zu tun haben soll. Wenn eine Wohnung nicht überbelegt sein würde, kann der VM (nicht die HV) eigentlich nichts dagegen haben. Nur (an)melden müsstest Du sie latürnich. -
Ist hier jemand, der weiß, wie der Begriff "Dachbodenanteil" definiert ist? Meine Oma hat noch einen alten Mietvertrag aus den 1970er und in diesem wird der Begriff erwähnt.
Hallo, hat sich Deine Oma mal bei ihrem Vermieter erkundigt? -
Aber warum? In dem Verlängerungsangebot steht, der bestende Vertrag würde noch bis zum 30.9. laufen und das Verlängerungsangebot bezieht sich auch erst auf den Zeitraum ab dem 1.10.
Oder ist das einfach nur eine Vermutung von dir? Du hast leider bisher eher mit Unwissenheit und nicht hilfreichen Beiträgen geglänzt.
Ich "glänze" immer...:p
Eine Kündigung ist eine Kündigung und kann keinerlei Angebote, wenn und aber oder sonstiges, enthalten. -
Hallo, alles in Ordnung. Danke für eure Hilfe. Die Sache hat sich geklärt. Kann jemand (Mods) die Bilder löschen? Vielen Dank nochmal!
Warum nicht gleich so...? Nein, hier wird nichts derartiges gelöscht.
Dass Du die Frage von anitari nicht beantwortest hattest, muss man jetzt nicht mehr kommentieren... -
Neu berechnet ja, das ist ja normal. Aber auch die gesamte Forderung? Ich kenne das nur so, dass die Nebenkosten dann halt angepasst werden.

Genauer: die zukünftigen Betriebskostenvorauszahlungen.
Die monatlichen latürnich... -
Soweit klar, aber die Frage ist ja, ob der Mieter dann zum 1.4. oder zum 1.10. rausgeschmissen werden kann.
Zum 1.4. ja. -
Dieser Stuss war bis zur Mietrechtsreform 2001 auch bei Wohnraummietverträgen üblich und zulässig.
... auch im Ossiland...? -
Ja, habe ich, der möchte nächste Woche mit mir darüber reden. Ich wollte nur Wissen, ob das eine gängige Praxis ist, da ich bislang noch nie die Nebenkosten fürs Folgejahr (Wasser) zahlen musste.
Wenn der VM eine korrekte BetrkAbrechnung erstellt hat, kann die zukünftige BK-Vorauszahlung neu berechnet werden. -
Finde deine Antworten nicht besonders hilfreich.
Klar, sind nicht Deinem Wunschdenken entsprechend... aber "leider" korrekt. -
Dann würde ich ja mit meinen monatlichen Zahlungen (150 € Nebenkosten/Betriebskosten) schon für das Abrechnungsjahr 2018 Zahlen, denn 2017 soll ich ja sofort zahlen...
Ich verstehe nicht, warum ich das Jahr im voraus zahlen soll.
Bevor Du hier gepostet hast, hast Du diese Frage doch wohl Deinem Vermieter gestellt...? -
Wenn Einbau nach 85.....zum Beispiel 1990, Austausch spätestens 1990 + 30Jahre = 2020 !
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im Mietvertrag ... Leider steht dort von eine Kündigung des Vermieters, aus welchen Gründen auch immer, nichts drin.
Dann gilt doch automatisch das BGB, oder? -
und gleich in mehreren Foren - immer die gleichen nichtssagenden Postings...
Glasauge sei Wachsam.
Leerpfosten are always and everywhere...:( -
Für jüngere Heizungen gewährt die Verordnung einen Bestandsschutz von dreißig Jahren.
Ab jetzt oder ab Erstinbetriebnahme? -
Bleifang:
"bin ich hier richtig in einem MIETRECHT forum, wo man sich austauschen kann?"
- Genauer: Mietrecht-Hilfe."Ich habe mich gestern bei meinem Vermieter beschwert, und wie erwartet hat sich die Dame (die Objektbetreuerin (Wohnbaugeselschaft)) nicht gemeldet."
- Das war wahrscheinlich ein Telefonat, also eine störende Unterbrechung beim Kaffeetrinken..."Wäre ich Objektbetreuer und müsste diesen Beschwerde bearbeiten, ich würde auch nicht reagieren."
- Aha, also... Tipp; Per Einwurfeinschreiben: Wer hat was wann gemacht, wie wirkte es sich aus, wer war Zeuge."So wie ich das verstehe, kann das für meinem Vermieter eine Riesen Baustelle werden (Kündigung wegen Störung des Hausfriedens usw... und dann schnappt sich mein Nachbar ein Anwalt und es landet vor Gericht). @ Banane Und kein Richter dieser Welt wird wegen sowas ein Gentest anordnen (so schlau ist auch mein Nachbar). Und freiwillig wird mein Nachbar nicht mitmachen (warum auch, wenn er es war???)."
- Das geht Dich nichts an, da Anglegenheites der Gegenseite und/oder des Gerichts."ergo würde ich mir das gerne mit einer Mietminderung "bezahlen lassen""
- Erst mal müsstest Du den VM abmahnen und sooltest Dich auf die sieben W's beziehen."wie darauf dann mein Vermieter reagiert ist seine sache. ob er dann die Mietminderung akzeptiert oder mich vor Gericht zieht, wegen vertragsbruch (was ja dann auch meine Kündigung bedeuten könnte oder das ich dann die Gerichtskosten tragen müsste weil ich beim durchsetzen der Mietminderung einen Juristischen fehler begangen habe."
- Warte das doch ab... -
Da die Frage bereits im Jahr 2011 gestellt wurde, wird deine Antwort, richterm, reichlich zu spät kommen.

Wie bitte...
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Die “Banane des Tages“ und der Tag ist noch lange nicht vorbei.
Wieso? Ich denke, er hat recht. -
Ich hatte auch Material Kosten vom VM bekommen aber habe die Handwerker selber bezahlt.
Ebenfalls ohne Gruss: https://forum.mietrecht.de/community/user/15194-richterm
Interessant, Deine Postings, meist in Minutenabstand (so ähnlich hatte ich auch mal angefangen)...:eek:
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