Beiträge von Berny

    Hi Simone,

    "Auf der Seite 10 Betriebskostenabrechnung/Verteilung der Kosten, ... Gleichermaßen wenig nachvollziehbar, ist die Aufzählung der Müllbeseitigung in der Betriebskostenabrechnung. Nach meiner Auffassung muss ich für 2 Mülltonnen, (Bio, Restmüll) zahlen. Aufgeführt ist 3 x Müllbeseitigung."
    - Von hier aus schlecht zu beantworten. Ganz rechts ist aber zu erkennen, dass Ihr mit "nur" 96,16€ "dabei" seid. Wir sind bspw. mit 203€ jährlich dabei...

    "der Posten Abrechnungs-Service, ist dieser komplett auf den Mieter umlegbar?"
    - Jawoll, genauso wie die anderen, die in die HK-Abr. mit einfliessen. Bemerkung am Rande: Der VM ist zur sparsamen Wirtschafterei verpflichtet.

    Die 175 euro Bedienung und Pflege und die 300 Euro Reinigung stehen aber in der Aufstellung der Brunata für den Vermieter und werden voll durchgereicht.


    Richtig, jeder Provider verwendet die Daten, die der Vertragspartner ihm mitteilt.

    PS: Der VM hat dem M auf Verlangen die Originalbelege, welcher der Betriebskosten- und Heizkosten-Abrechnung zugrunde liegen, vorzuweisen.

    pilatus1111:

    "hier die Kostenaufstellung von der Brunata:"

    Brennstoffkosten 1744,19 - halte ich vorbehaltlich der Einsicht in die Originalrechnung für i.O. - Gas?
    Betriebsstrom 125,12 - halte ich vorbehaltlich der Einsicht in die Originalrechnung für i.O.
    Bedienung und Pflege 175,00
    Reinigung 300,00
    Kaminkehrer und Messung 69,35 - halte ich vorbehaltlich der Einsicht in die Originalrechnung für i.O.
    Verbrauchsabrechnung 230,79 - halte ich vorbehaltlich der Einsicht in die Originalrechnung für i.O.

    Summe der Kosten 2644,45
    zzgl. Nutzerwechselgebühr 18,54 - ist nur auf den Mieter übertragbar, falls im MV ausdrücklich vereinbart.

    Brunata schreibt dann noch 50 % Grundkosten und 50 % Verbrauchskosten. - Ist rechtswidrig. Schau mal hier nach, §7, erster fett geschriebener Satz: Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem
    Beim Warmwasser das Gleiche. - OK.

    "Mir geht es einfach nur um diese Bedienungs-Pflege und Reinigungskosten."
    - Welche Dein Vermieter Dir auf Verlangen genau nachzuweisen hätte. Bei meiner Immobilie sind es jährlich 100€ für kleine Wartung und Reinigung der Anlage und Betriebsraum (als Eigenleistung).

    "Reinigung Kann Brunata verlangen was sie will."
    - Denk' nach: Verlangt Brunata von Dir Reinigungskosten???

    Die Mitschuld überwiegt in dem Fall und da das 10 jährige Kind nicht strafmündig ist bzw. für seine Handlung nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, wird sich das ganze wohl erledigen.
    Hat sich ja richtig gelohnt die 2 Sekunden zum Licht anschalten zu sparen.


    Stimme Dir (fast voll und nüchtern) zu. Allerdings, Zitat TO: "Ein Nachbar von uns hat sein Fahrrad von seinem Sohn (10 Jahre) immer im Hausflur stehen." Also isses der Nachbar (Elternteil).:rolleyes:

    Hallo MieterinMaria,

    "... habe auch direkt anfang April gekündigt, trotz 3 Monatiger kündigungsfrist."
    - Nicht trotz, sondern mit. Falls der VM Deine schriftliche Kündigung (nachweislich) bis zum 4.4. bekommen hat, wäre der nächstmögliche Termin der 30.6.

    "Aufgrund der unzumutbaren Zustände bin ich ebenfalls nicht bereit die 3 Mnate zu bezahlen."
    - Musst Du aber, einschl. der Betriebskosten.

    Hallo swot13,

    "Tiere, insbesondere Hunde und Katzen, dürfen nur mit vorheriger Genehmigung des Vermieters gehalten werden. Dies gilt auch für die zeitweilige Verwahrung von Tieren."
    - Das ist ja was anderes als Besuch, oder?

    "ich hätte da noch ein paar weitere fragen zu meinem Mietvertrag kann ich die auch hier in diesem Thema stellen ?"
    - Nee, besser neues Thema.

    Nr. 1

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.


    Hier stelle ich fest, dass der Aufteilungsschlüssel 50 zu 50 nicht mehr statthaft ist seit 1.1.2009. Der korrekte wäre 30% für Grundkosten, 70% für Verbrauchskosten. Näheres in § 7, der erste fettgedruckte Satz: Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem

    Edit: Nach Inaugenscheinnahme: Das einzige zu bemängelnde ist oben genannt. Auch anderslautende Vereinbarungen, genauso wie Beschlüsse von WEG-Versammlungen sind nichtig.
    Bei den übrigen Posten wurden der Einfachheit halber aus 79m² Wohnfläche vom xx. Mai bis 31.12. eben 49m² vom 1.1. bis 31.12. gemacht. Lässt sich so einfacher rechnen. OK.

    Ich versuche mir gerade vorzustellen, wie der Typ an dein Fenster klopft. Wenn er unter dir wohnt, musst du ja mind. im 1. Stock wohnen. Wie funktioniert das?


    Aufarbeitest Du alte Kamellen?

    Eine Mietminderung wegen des Regenschadens halte ich für ausgeschlossen. Ggf. muss aber der Schaden ersetzt werden (Malerarbeiten). Ich würde auch abwarten. Da ja mit Sicherheit ohnehin Sanierungsarbeiten am Haus stattfinden werden, würde ich anregen, mit den Verantwortlichen zu sprechen, ob die Schäden IN den Wohnungen gleich mit behoben werden, wenn für die Außenfassade sowieso der Maler beauftragt werden muss.


    Aufarbeitest Du alte Kamellen?

    Die Kündigung ist uns am 27.5. per Einschreiben mir Rückschein zugegangen.


    Also sechs Monate anstelle der vorgeschriebenen neun.
    Ich stelle mir mal vor, dass die (unwirksame) Kündigung kein Gesprächsthema sein würde bei einem zufälligen Aufeinandertrefen und Ihr zum 30.11. nicht ausziehen würdet. Eine Frage des VM würde dann beantwortet mit " Die Kündigung war rechtsunwirksam."
    VM: "Wieso?"
    Ihr: "RA fragen."
    Dann kommt ein bitterböser Brief... mit einer neuen Kündigung zum 30.09.2014...:rolleyes:

    Sprechen Sie doch mal mit ihrem Bezirksschornsteinfeger wann die Therme zuletzt geprüft wurde und schildern Sie diesem ihre Bedenken. Die sind normalerweise ganz heiss wenn z.B. die Belüftung nicht ausreichend ist und legen die Therme ggf. auch still sodass der Vermieter handeln muss. 29 Jahre, sofern dass stimmt, was ich fast nicht glauben kann sind für eine Gastherme verdammt alt.


    Das Thema scheint die Dame wohl nicht mehr zu interessieren...:eek: (IstJaAuchNixWichtiges).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!